Verbrauchsablesung bei Mieterwechsel

Hi,

wo ist geregelt, WER diese Kosten zu zahlen hat…
ist doch eigentlich Risiko und damit Sache des Vermieters.
Er muss doch eine ordnungsgemässe Abrechnung erbringen !?

Frank

Hi Frank,

wo ist geregelt, WER diese Kosten zu zahlen hat…

eine Verbrauchsablesung verursacht Kosten, die laut Betriebskostenverordnung vom Mieter zu tragen sind. Im Mietvertrag ist meist festgelegt, dass die zusätzliche Ablesung zur Hälfte vom alten und vom neuen Mieter zu bezahlen ist.

ist doch eigentlich Risiko und damit Sache des Vermieters

Ein Risiko ist etwas ganz anderes: zB keinen neuen Mieter zu finden.

Er muss doch eine ordnungsgemässe Abrechnung erbringen !?

Das wird er auch tun - aber halt einmal mehr als sonst. Umsonst ist der Tod, und der kostet das Leben.

Gruß Ralf

danke für die info,. Ralf.

ich hoffe auf irgendwelche Musterprozesse,
zB vom Mieterbund mit BGH Urteil oder so.

Korrektur:
die ABlesung haben wir selber gemacht, aber die ABRECHNUNG wird mit ca 28 EURO berechnet.

nur weil ich ausziehe, muss ICH als MIeter dich nichts bezahlen !!?
für mich ist das nicht logisch…aber gut…
muesste mal im vertrag schauen…

Hallo,

ich hoffe auf irgendwelche Musterprozesse,
zB vom Mieterbund mit BGH Urteil oder so.

Was willst du denn da haben?

Denn wie schon gesagt wurde, muss der Mieter nur die Kosten der Zwischenablesung zahlen, wenn diese im MV vereinbart worden sind. Ansonsten nicht, da der Vermieter einen Vertrag mit der Abrechnungsfirma hat.

die ABlesung haben wir selber gemacht, aber die ABRECHNUNG
wird mit ca 28 EURO berechnet.

Spielt keine Rolle, denn wäre keine Zwischenablesung passiert, hätte es trotzdem eine Zwischenabrechnung gegeben, nur dann bassierend auf Gradtagszahlen.

Gruß Stiefel

Hi Frank,

ein Vermieter gibt Kosten, die durch ein Mietverhältnis entstehen, an den Mieter weiter.

ich hoffe auf irgendwelche Musterprozesse,
zB vom Mieterbund mit BGH Urteil oder so.

Wir sind nicht in Amerika, hier wird nicht nach Präzedenzfällen entschieden.

die ABRECHNUNG wird mit ca 28 EURO berechnet.

Was ist daran zu beanstanden? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für den Mieter beim Auszug abgerechnet wird.

Gruß Ralf

DANKE erstmal,

…ein Bekannter meinte, in der HeizkostenVerordnung wäre es geregelt … hab noch nciht geschaut.
na ja.

Gruss
F