Mietminderung erst hinterher?

Mal eine allgemeine Frage an Alle: Ist es rechtlich richtig, daß eine Wohnungsgesellschaft, die eine Fassadensanierung mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Lebensraums sowie einer gesundheitlichen Gefährdung (Asbestentfernung)durchführen läßt, berechtigt ist, trotz Aufforderung eine Mietminderung während der Baumaßnahmen zu verweigern und stattdessen auf einen Pauschalbetrag NACH Ende der Baumaßnahmen zu verweisen?

Welche Rechtsgrundlage (mögl. §-Angabe oder Urteil) gilt hier?

Danke an alle, die helfen.

Gruß Hagen

Hallo,

eine Mietminderung sollte grundsätzlich in solchen Fällen zwischen dem VM und dem Mieter vereinbart werden, wobei selbstverständlich auch das Angebot einer Pauschale durch den VM möglich sein kann. Ich möchte allerdings hinweisen, das die Mietminderungen in die Kostenrechnung der Sanierung/Modernisierung einfliessen und daher im Rahmen der Mieterhöhung nach der Modernisierung auf Dauer mehrfach wieder hereingeholt werden können.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

eine mietminderung ist ein recht des M, welches „automatisch“ dann entsteht, wenn der gebrauch der mietsache beeinträchtigt ist.

für eine mietminderung bedarf es daher weder einer Zustimmung durch dem VM, noch einer vereinbarung zwischen M und VM.

also: sobald eine beeinträchtigung gegeben ist, wäre zu prüfen, welche prozentuale MM dafür gerechtfertigt ist. sodann muss dem VM die beeinträchtigung angezeigt (er muss die chance bekommen, abzuhelfen, zudem sonst ggf. SEA des VM möglich!), und die MM mitgeteilt werden. sodann entspreched weniger überweisen und fertig.

@ günter: auf welcher rechtsgrundlage sollte der VM den verlust aus der MM wegen sanierung bei einer mieterhöhung wegen dieser sanierung berücksichtigen können??? ich sehe keine…

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Hallo,

vorab. Es geht um die Frage, ob es zulässig ist, dass eine Gesellschaft keine Mietminderugn akzeptiert, allerdings eine Pauschale am Ende der Arbeiten als Mietminderung anbietet. Dies ist nun mal zulässig. Eine andere Frage wäre, ob sich Mieter und VM auf eine entsprechende Pauschale einigen können.

eine Mietminderung sollte grundsätzlich in solchen Fällen
zwischen dem VM und dem Mieter vereinbart werden, wobei
selbstverständlich auch das Angebot einer Pauschale durch den
VM möglich sein kann. Ich möchte allerdings hinweisen, das die
Mietminderungen in die Kostenrechnung der
Sanierung/Modernisierung einfliessen und daher im Rahmen der
Mieterhöhung nach der Modernisierung auf Dauer mehrfach wieder
hereingeholt werden können.

Gruss Günter

Mal eine allgemeine Frage an Alle: Ist es rechtlich richtig,
daß eine Wohnungsgesellschaft, die eine Fassadensanierung mit
einer erheblichen Beeinträchtigung des Lebensraums sowie einer
gesundheitlichen Gefährdung (Asbestentfernung)durchführen
läßt, berechtigt ist, trotz Aufforderung eine Mietminderung
während der Baumaßnahmen zu verweigern und stattdessen auf
einen Pauschalbetrag NACH Ende der Baumaßnahmen zu verweisen?

Welche Rechtsgrundlage (mögl. §-Angabe oder Urteil) gilt hier?

Danke an alle, die helfen.

Gruß Hagen

eine mietminderung ist ein recht des M, welches „automatisch“
dann entsteht, wenn der gebrauch der mietsache beeinträchtigt
ist.

ja, aber siehe oben, wenn eine Paushale angeboten wird, kann der Mieter nicht so einfach nein sagen und die Miete mindern. Hier besteht ein Verhandlungsangebot.

für eine mietminderung bedarf es daher weder einer Zustimmung
durch dem VM, noch einer vereinbarung zwischen M und VM.

also: sobald eine beeinträchtigung gegeben ist, wäre zu
prüfen, welche prozentuale MM dafür gerechtfertigt ist. sodann
muss dem VM die beeinträchtigung angezeigt (er muss die chance
bekommen, abzuhelfen, zudem sonst ggf. SEA des VM möglich!),
und die MM mitgeteilt werden. sodann entspreched weniger
überweisen und fertig.

muss in diesem Fall doch nicht angezeigt werden, da der Grund der Beeinträchtigung und die Art der Beeinträchtigung jederzeit nachvollziehbar ist.

@ günter: auf welcher rechtsgrundlage sollte der VM den
verlust aus der MM wegen sanierung bei einer mieterhöhung
wegen dieser sanierung berücksichtigen können??? ich sehe
keine…

Hier handelt es sich um Kosten/Folgekosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sanierung stehen. Und bei der Berechnung der Mieterhöhung wegen Sanierung/Modernisierung gehören diese Kosten selbstverständlich zum Umfang der Massnahme. Bitte nicht damit zu verwechseln, dass ein Aufwendungsersatz an den Mieter nicht umgelegt werden darf.

Gruss Günter