Hallo zusammen,
angenommen man hat eine Garage käuflich erworben, doch diese steht auf dem Grundstück eines anderen Vermieters. Nach vielen Jahren fällt es dem Vermieter auf, dass kein Pachtvertrag geschlossen wurde (durch seine Unwissenheit). Kann dieser Vermieter einen Pachtvertrag rückwirkend z. B. auf 3 Jahre schließen?
Ich danke euch , by Looni
Hallo Looni,
da zwei Seiten einen Vertrag unterschreiben müssen, wohl nicht. Bisher bestand demnach ein mündlicher Pachtvertrag, der kein Entgelt vorsah.
Das ist aber kein Grund zum Jubeln. Wie es aussieht, kann der Garagenbesitzer seit dem 01.01.2007 entschädigungslos enteignet werden.
Schau mal hier bei nach:
http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-47772.html
http://www.vdgnev.de/menue/problem/garagen1.html
Grüße!
Horst