Fristlose Kündigung

Hallo an Euch,

Nur mal angenommen ein Mieter hätte vor 9 Monaten ein Mietverhältnis begonnen, und folgende Umstände lägen (unter anderem) zu Buche. Könnte das eine fristlose Kündigung rechtfertigen?

Im Mietvertrag schriftlich festgehalten, Mieter übernimmt die Sanierung eines Badezimmers und der Vermieter zahlt die Materialkosten. Die Duschkabine wäre ihm jetzt aber zu teuer und der Mieter steht ohne Dusche da. Er könnte aber baden.

Silberfische krabbeln durch die Wohnung, und davon nicht wenige. Haus wäre in diesem Fall Baujahr 78 und vom Vermieter verwarlost. Vermutlich durch die veraltete Fußbodenheizung, durch die wohl Feuchtigkeit entstanden ist oder wodurch auch immer.

Bei feuchtem Wetter würde es unerträglich nach Kloake aus einem Waschbecken im Badezimmer stinken, und wäre durch Wassernachlauf nicht abstellbar.

Das Kind des Mieters hätte seit Einzug immer wieder großflächige Ekzeme.

Letzter Punkt wäre der anstehende Verkauf des 2 Familienhauses. Der Mieter sieht sich nicht mehr im Stande dort wohnen zu bleiben, hätte sich um Ersatz gekümmert, und wäre nicht bereit die 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten.

Was würdet Ihr zu diesem fiktiven Sachverhalt sagen?

Liebe Grüße Claudia

beratung beim mieterverein!

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Hallo,

der Mieter kann nicht fristlos kündigen. Er muss die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.

Nur mal angenommen ein Mieter hätte vor 9 Monaten ein
Mietverhältnis begonnen, und folgende Umstände lägen (unter
anderem) zu Buche. Könnte das eine fristlose Kündigung
rechtfertigen?

Im Mietvertrag schriftlich festgehalten, Mieter übernimmt die
Sanierung eines Badezimmers und der Vermieter zahlt die
Materialkosten. Die Duschkabine wäre ihm jetzt aber zu teuer
und der Mieter steht ohne Dusche da. Er könnte aber baden.

Hier wurde offenbar kein Preis vereinbart. Möglicherweise hatte der VM nie die Absicht sich an den Kosten zu beteiligen. Ihm ging es offenbar nur noch darum, bis zum Verkauf des Hauses Miete zu bekommen. Sofern es sich um eine handelsübliche Dusche handelt dem VM Aufrechnung der Kosten der Duschkabine mit der Miete erklären und die Miete einbehalten.

Silberfische krabbeln durch die Wohnung, und davon nicht
wenige. Haus wäre in diesem Fall Baujahr 78 und vom Vermieter
verwarlost. Vermutlich durch die veraltete Fußbodenheizung,
durch die wohl Feuchtigkeit entstanden ist oder wodurch auch
immer.

Mietminderugn 5 % erklären und auch entsprechend umsetzen

Bei feuchtem Wetter würde es unerträglich nach Kloake aus
einem Waschbecken im Badezimmer stinken, und wäre durch
Wassernachlauf nicht abstellbar.

Da der Mieter dne Zustand kannte - verwahrlost - ist hier kaum etwas zu machen.

Das Kind des Mieters hätte seit Einzug immer wieder
großflächige Ekzeme.

hier muss der Mieter beweisen, dass der Wohnraum/die Mietwohnung Ursache des Problems ist

Letzter Punkt wäre der anstehende Verkauf des 2
Familienhauses. Der Mieter sieht sich nicht mehr im Stande
dort wohnen zu bleiben, hätte sich um Ersatz gekümmert, und
wäre nicht bereit die 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten.

Gruss Günter