Hallo zusammen,
mal ANGENOMMEN, im Mietvertrag ist eine ca.-Angabe der Wohnungsgröße angegeben und die tatsächliche Wohnfläche weicht um etwa 25% von der angegeben Größe ab (durch den Mieter gemessen). Mieter kürzt daraufhin die Miete (Kaltmiete geteilt durch angegebene Größe mal wirkliche Größe), Vermieter sagt, das dürfe er nicht, da eine Pauschalmiete vereinbart wurde und die Wohnungsgröße in dem Fall dann keine zugesicherte Eigenschaft ist.
Ist das richtig?
Hallo,
Vermieter sagt,
das dürfe er nicht, da eine Pauschalmiete vereinbart wurde und
die Wohnungsgröße in dem Fall dann keine zugesicherte
Eigenschaft ist.
Das ist absoluter Quatsch.
Lese dir mal folgenden Link durch. Da steht alles genau beschrieben.
http://www.bkp-kanzlei.de/html/wohnflache.html
Gruß
Stiefel
danke!
also ist aufgrund dieser erheblichen abweichung die ca.-angabe im mietvertrag irrelevant?
und ist es egal, wer die messung durchgeführt hat? kann der vermieter verlangen, das von einer fachkraft durchführen zu lassen? wenn ja, wer kommt für die kosten auf?
Hallo
ich würde dir empfehlen, dich beim Mieterbund zu erkundigen, damit keine Fehler gemacht werden und ggf. Rückforderungen vom Vermieter entstehen.
Gruß
Habe gerade gelesen, dass die Sache bereits beim Mieterbund ist. Die sollten dann auch auf das Schreiben vom Vermieter antworten.
Gruß
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Morgen,
also ist aufgrund dieser erheblichen abweichung die ca.-angabe
im mietvertrag irrelevant?
Ja.
und ist es egal, wer die messung durchgeführt hat? kann der
vermieter verlangen, das von einer fachkraft durchführen zu
lassen? wenn ja, wer kommt für die kosten auf?
Gute Frage, nächste Frage. 
Es ist ein Mangel der Mietsache, den der Vermieter zu beseitigen hat.
Meiner Meinung nach, wenn es zum Streit vor Gericht kommen sollte, wird eine enstprechende Fachkraft hinzugezogen.
Mieterbund wäre hier also die richtige Adresse, sollte der Vermieter sich quer stellen.
Gruß
Stiefel
Habe gerade gelesen, dass die Sache bereits beim Mieterbund
ist. Die sollten dann auch auf das Schreiben vom Vermieter
antworten.
Gruß
Genau, Erkundigungen wurden vor der Mietminderung beim Mieterbund eingezogen. Vermieter ist nicht einverstanden und macht jetzt Theater bzw. will sich mit dem Mieter einigen - allerdings auf wesentlich weniger Mietminderung.
Außerdem legt er Architektenpläne der Wohnung vor, die allerdings nicht stimmen (Maße stimmen nicht).
Kann man eine Neuvermessung verlangen oder muss man die Pläne akzeptieren?
Wow,
Genau, Erkundigungen wurden vor der Mietminderung beim
Mieterbund eingezogen. Vermieter ist nicht einverstanden und
macht jetzt Theater bzw. will sich mit dem Mieter einigen -
allerdings auf wesentlich weniger Mietminderung.
Außerdem legt er Architektenpläne der Wohnung vor, die
allerdings nicht stimmen (Maße stimmen nicht).
Kann man eine Neuvermessung verlangen oder muss man die Pläne
akzeptieren?
Starkes Ding! Der Vermieter willigt einer Mietminderung zu, auch wenn nicht in voller Höhe und stellt dann noch Pläne zur Verfügung, die beweisen sollen, dass die Mietminderung nicht gerechtfertigt ist?
Wer soll das denn verstehen?
Das versteht wohl nur er allein. Bei den Nachbarn hat er sich nach zweistündiger Diskussion dazu „herabgelassen“, ihnen 30 Euro Miete zu erlassen. Rückforderungsansprüche wollte er ihnen nicht gewähren, denn er hat seine Finanzamtsunterlagen fürs letzte Jahr schon abgegeben 
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