Ich habe einige Fragen zur Renovierung bei Auszug… nehmen wir an, eine alte Dame musste ins Heim und ein entfernter Verwandter renoviert die Wohnung, in der sie über 20 Jahre lang gewohnt aber nie renoviert hat.
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Vermieter will nun Ersatz für den von ihm seinerzeit verlegten Teppichboden. Nach meinen Infos ist dies schonmal unzulässig, da der Teppichboden nach 10 Jahren als abgewohnt gilt. Er verlangt nun aber vom Mieter/Renovierer die Entsorgung des alten Bodens, da er ihn ja nicht abgewohnt hätte, sondern der Mieter. Zu Recht? Ggf. Urteil?
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VM sieht es gar nicht gern, daß für die Renovierung nicht der mit ihm befreundete Hausmeisterservice in Anspruch genommen wurde (VM veranschlagte im Vorgespräch ca. 5000-6000 EUR für neue Raufaser tapezieren und steichen!!!). Da der Hausmeisterservice im Auftrag des VM auch die Abnahme durchführt, werden nun alle möglichen Kleinigkeiten moniert (kleinste Wellen in der neuen Tapete, geringe Schatten im neuen Anstrich, ‚Nasen‘ im Heizkörperlack usw.). Wieviel davon muss der Mieter/Bevollmächtigte sich gefallen lassen?
Danke schonmal,
Sascha
Meine Erfahrungen auf dem Gebiet habe ich, da ich selbst Ärger mit meinem VM hatte und mir deshalb einen Rechtsbeistand zulegen musste.
- Vermieter will nun Ersatz für den von ihm seinerzeit
verlegten Teppichboden. Nach meinen Infos ist dies schonmal
unzulässig, da der Teppichboden nach 10 Jahren als abgewohnt
gilt. Er verlangt nun aber vom Mieter/Renovierer die
Entsorgung des alten Bodens, da er ihn ja nicht abgewohnt
hätte, sondern der Mieter. Zu Recht? Ggf. Urteil?
Es stimmt, dass nach 10 Jahren der Teppichboden „abgewohnt“ ist. Selbst wenn einem mal ein kleines „Malheur“ passiert ist gehört das dazu - das kann halt mal passieren. Der VM hat der alten Dame die Wohnung zur „mietgerechten Nutzung“ (= drin wohnen) überlassen - dazu gehörte auch der darin befindliche Teppich. Wenn der nach 20 Jahren nicht mehr wie neu aussieht entspricht das einer mietgerechten Nutzung. Da der VM das weis muss er entsprechende Rücklagen bilden …
- VM sieht es gar nicht gern, daß für die Renovierung nicht
der mit ihm befreundete Hausmeisterservice in Anspruch
genommen wurde (VM veranschlagte im Vorgespräch ca. 5000-6000
EUR für neue Raufaser tapezieren und steichen!!!). Da der
Hausmeisterservice im Auftrag des VM auch die Abnahme
durchführt, werden nun alle möglichen Kleinigkeiten moniert
(kleinste Wellen in der neuen Tapete, geringe Schatten im
neuen Anstrich, ‚Nasen‘ im Heizkörperlack usw.). Wieviel davon
muss der Mieter/Bevollmächtigte sich gefallen lassen?
Die Renovierung muss fachgerecht sein - aber nicht vom Fachmann gemacht. Ein Hausmeister ist zudem auch kein Fachmann - das wäre ein Maler bzw. Tapezierer … ein Hausmeister könnte es also auch nur fachgerecht machen - wie jeder andere Mensch, der das z.B. schon ein paar Mal gemacht hat. Wenn es eine einfache Wohnung (z.B. ohne Schrägen oder so) ist, dann ist das kein Problem es selbst zu renovieren und zu streichen. Eine Nase pro Heizkörper stellt übrigens auch kein Mangel da - mehrere Nasen an jedem Heizkörper schon. Aber meine persönliche Erfahrung ist, dass man nach 1-2 Heizkörpern (oder Türen - da gibt es das gleiche Problem) den „Dreh raus“ hat …
Übrigens kann man verbindliche Auskunft auch bei den Telefonsprechzeiten der örtlichen Mietervereine bekommen.
LG Aggie