Hallo an alle wissenden,
angenommen ein Vermieter, welcher ein Wohnhaus an 3 Mietparteien vermietet, wohnt direkt im Nachbarhaus. Angenommen nun, dieser Vermieter hat einen ewig langen Schlauch angeschlossen der von einem Haus zum anderen führt und nutzt gerne regelmäßig den Außen-Wasserhahn des Mietshauses (ist an der Außenfassade unten beim Kellereingang) für die Reinigung der Straßen sowie für die Bewässerung seines ganzen Privatgartens (Bäume, sehr kleiner Teich usw.). Der Harten ist mir Tor seines Hauses abgegrenzt und der Schlauch geht über bzw. durch das Tor.
Angenommen es gibt im Mietshaus eine Wasseruhr, im Keller (Mieter kein Zutritt), von der der Zählerstand dann auf die 3 Mietparteien bei der Abrechnung verteilt wird (so im Mietvertrag). Hätte der/die Mieter das Recht, bei der Nebenkostenabrechnung die Wasseruhr zu sehen? Wenn man dem Vermieter nicht unterstellen möchte, dass es zum Beispiel noch eine 2. Wasseruhr gibt, die zum Beispiel für den Außenwasserhahn besteht?
Was können die Mieter tun, wenn der Vermieter den Zutritt bzw. Besichtigung der 1 oder vielleicht 2 Wasseruhren verweigert? Falls die Mieter feststellen sollten, dass es nur 1 Wasseruhr gibt, sind die Mieter verpflichtet für die Kosten der Bewässerung des Privatgartens des Vermieters zu zahlen? Oder wie könnte dann eine Abrechnung abzüglich der Bewässerung des Privatgartens (und Straßenreinigung mit Wasser?? Auch?) aussehen?
Vielen Dank für Ratschläge!