Kündigung 'korrigieren'

Hallo,

wenn eine Kündigung vom Vermieter nicht wirksam ausgesprochen wurde (bspw. mit falscher Frist gekündigt), wann kann „erneut“ gekündigt bzw. eine ordentliche/korrigierte Kündigung ausgesprochen werden?

MfG Sonja

Hallo,

die Korrektur muss umgehend erfolgen. Der Miter muss hingewiesen werden, dass ein der Kündigung durch ein Versehen das falsche Datum, in Wirklichkeit zum xx.xx.xxxx gekündigt wird.

Gruss Günter

wenn eine Kündigung vom Vermieter nicht wirksam ausgesprochen
wurde (bspw. mit falscher Frist gekündigt), wann kann „erneut“
gekündigt bzw. eine ordentliche/korrigierte Kündigung
ausgesprochen werden?

MfG Sonja

Vielen Dank!Das genügt mir schon!