Hallo WWWler,
nehmen wir an, 2 Personen stehen in einem Mietvertrag drin.
Ist es möglich, daß eine Person aus dem Mietvertrag austritt? Wenn ja was muss man beachten?
Falls nein, was für alternativen gibt es, wenn nur noch eine Person in der Wohnung leben wird?
Gruß Wizard of War
Huhu!
nehmen wir an, 2 Personen stehen in einem Mietvertrag drin.
Daswürde ich jetzt mal als Regelfall annehmen. Aber Du meinst wahrscheinlich zwei Mieter.
Ist es möglich, daß eine Person aus dem Mietvertrag austritt?
Wenn ja was muss man beachten?
Dass die verbleibende Person ganz doll nett zum Vermieter ist, denn der muss einen neuen Vertrag unterschreiben.
Falls nein, was für alternativen gibt es, wenn nur noch eine
Person in der Wohnung leben wird?
Wie viele Personen da wohnen,kann der vermieter nicht vorschreiben. Man kann alles so lassen, die ausziehende Person muss sich nur im Klaren darüber sein, dass sie zur Kasse gebeten werden kann, falls die verbleibende Person nicht pünktlich die Miete zahlt.
Hallo Wizard,
Ist es möglich, daß eine Person aus dem Mietvertrag austritt?
Ja, wenn ihn der Vermieter aus dem Vertrag lässt. Er muss das aber nicht!
Wenn ja was muss man beachten?
Dass man es schriftlich hat, dass Person 1 aus dem Vertrag entlassen ist und Person 2 den Mietvertrag alleine übernimmt.
Optimal ist es, wenn man dabei gleich noch eine Erlaubnis zur Untervermietung erhalten könnte.
Falls nein, was für alternativen gibt es, wenn nur noch eine
Person in der Wohnung leben wird?
Hoffen, dass die in der Wohnung verbleibende Person auch brav die Miete bezahlt, da man sonst vom Vermieter zur Zahlung der Miete herangezogen werden kann, obwohl man nicht mehr dort wohnt. (Sofern er einem eben nicht aus dem Mietvertrag ‚entlassen‘ hat.)
Die beiden unterzeichnenden Mieter sind meines Wissens eine GbR und gesamtschuldnerisch haftbar.
http://www.haiku-plus.de/wg/mietvertraege.html
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…
Gruß Marion
Hallo worldwidefab,
ich habe zu deinen Ausführungen noch Fragen.
Dass die verbleibende Person ganz doll nett zum Vermieter ist,
denn der muss einen neuen Vertrag unterschreiben.
gilt das generell, oder liegt das im Ermessen des VM?
Könnte er den bestehenden Vertrag auch beibehalten und lediglich schriftlich bestätigen, dass Mieter X aus den vertraglichen Pflichten entbunden wird? (Also der Vertrag nur noch für Mieter Y gilt)
Oder kann man sowas nicht rechtsverbindlich vereinbaren?
Wie viele Personen da wohnen,kann der vermieter nicht
vorschreiben.
Also in einer 2- Zimmer Whg. 6 Peronen?
Dies nur, weil du sonst sehr genau bist. (Z.B. deine Bemerkung 2 Personen -> 2 Mieter) Also bitte nicht als negative Kritik auffassen!! Dient nur der Klärung, ob ein VM z. b. bei Überbelegung nicht ein Wörtchen mitzureden hat.
Gruß Marion