Hausreinigung durch Firma

Guten Morgen,
sämtliche Mieter eines Wohnhauses haben ein Schreiben von der Hausverwaltung im Briefkaste gehabt, wo aufgrund angeblich nicht gemachter Hausordnung ein Reinigungsdienst zum 01.06.07 beauftragt wird. Das ganze wohl laut Brief im Auftrag des Eigentümers. Allerdings wurde von allen Mietparteien regelmäßig die Hausordnung gemacht. Darf die Hausverwaltung das einfach festlegen oder müssen die Mieter nicht im Vorfeld auf den Missstand hingewiesen werden??? Und wie verhält man sich am Besten, wenn man damit absolut nicht einverstanden ist??? Sollte man wieder über die Hausverwaltung gehen oder sich gleich an den Eigentümer wenden???

Da kommt’s zunächst mal darauf an, ob gemäß Mietvertrag tatsächlich der Mieter die Pflicht (und damit auch das Recht) hat, die Arbeiten selbst auszuführen - oder ob gem. den Vorgaben der Betriebskostenverordnung lediglich die Umlage der entsprechenden Kosten über die Betriebskosten-Abrechnung vereinbart ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html#…
> § 2 Punkt 8/9

Hat der Mieter die vertragsgemäss von ihm zu erbringenden Leistungen nicht bzw schlecht ausgeführt, wäre m.E. zunächst eine Abmahnung erforderlich.

Sollte man wieder über die Hausverwaltung gehen oder sich gleich an den Eigentümer wenden???
laut Brief im Auftrag des Eigentümers.

Dann wäre die vom Eigentümer beauftragte Hausverwaltung der richtige Adressat
Die sichere Lösung wäre m.E. das Schreiben an beide zu adressieren.

Hallo,

sämtliche Mieter eines Wohnhauses haben ein Schreiben von der
Hausverwaltung im Briefkaste gehabt, wo aufgrund angeblich
nicht gemachter Hausordnung ein Reinigungsdienst zum 01.06.07
beauftragt wird. Das ganze wohl laut Brief im Auftrag des
Eigentümers. Allerdings wurde von allen Mietparteien
regelmäßig die Hausordnung gemacht. Darf die Hausverwaltung
das einfach festlegen oder müssen die Mieter nicht im Vorfeld
auf den Missstand hingewiesen werden???

Nein, die Hausverwaltung darf nicht pauschal umstellen. Die Mieter, die die Hausordnung nicht eingehalten haben, waren zunächst abzumahnen und es war anzudrohen, dass im Wiederholungsfall ein gewerbliches Unternehmen beauftragt wird. Das allerdings wäre dann nur dann derlaubt, wenn diese Mieter weiterhn nichts tun und nur auf Kosten der jeweils betroffenen Mieter erlaubt.

Und wie verhält man

sich am Besten, wenn man damit absolut nicht einverstanden
ist??? Sollte man wieder über die Hausverwaltung gehen oder
sich gleich an den Eigentümer wenden???

Gegenüber dem VM Widerspruch einlegen und eine Kostenübernahme mangels vetragliche Vereinbarung zurückweisen. Es kommt nicht darauf an was im Mietvertrag vereinbart ist - also Kostenübernahme der Hausreinigung - sondern wie dies bisher gehandhabt wird. Wenn also die Hausreinigung von den Mietern vertraglich zu leisten ist, muß im Mietvertrag der Hinweis unter den Betriebskosten „Kosten der Hausreinigung“ zwar stehen, allerdings betrifft dies die eigenen Kosten der Reinigung.

Die Mieter sollten auch prüfen in welchem Verhältnis die neue Reinigungsfirma zur Hausverwaltung steht. Selbst jene, die ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind.

Gruss Günter