Hallo liebe Experten,
eine Wohnung ist fristgerecht zum 31.05. gekündigt worden. Der Mieter bat in einen seperaten Brief darum, dass die Wohnung am 29.05. abgenommen wird und somit auch am Tag die Schlüssel übergeben werden. Der Verwalter, ein ältlicher Großonkel des Eigentümers, reagierte nicht. Der Mieter wartete trotzdem in der Wohnung den von ihm im Brief angegebenen zum Zeitpunkt. Der Verwalter kam nicht. Einen Anruf beim Eigentümer war erfolglos, er war nicht da, der Verwalter war erst spätabends erreichbar, sagte, dass er nie einen Brief erhalten hätte, der Hausmeister verweigerte die Schlüsselannahme. Der Verwalter bestand darauf, dass am folgenen Tag die Schlüsselgabe/Wohnungsabnahme erfolgt, aber der Mieter hat aus beruflichen Gründen keine Zeit mehr, um die Wohnung zu übergeben, kann er dem Verwalter die Schlüssel zusenden, damit er sie noch vor dem 01.06. bekommt? Die Wohnung ist nach 25 Jahren Wohnen im ordentlichen Zustand.
Liebe Grüße - Heike
Hallo,
dieser Mieter muss nach der Schlüsselübergabe - die er hier wohl durch Zustellung mit Zeugen beim Hausverwalter und/oder VM vornehmen muss, mit Überraschungen rechnen.
In solchen Fällen ist zu empfehlen, unbedingt zusammen mit Zeugen die Wohnung zu fotografieren, den Schlüssel mit Zeugen abzugeben und unabhängig, dass derzeit nichts geschieht, einen Anwalt oder Mieterverein vorsorglich einschalten.
Gruss Günter
eine Wohnung ist fristgerecht zum 31.05. gekündigt worden. Der
Mieter bat in einen seperaten Brief darum, dass die Wohnung am
29.05. abgenommen wird und somit auch am Tag die Schlüssel
übergeben werden. Der Verwalter, ein ältlicher Großonkel des
Eigentümers, reagierte nicht. Der Mieter wartete trotzdem in
der Wohnung den von ihm im Brief angegebenen zum Zeitpunkt.
Der Verwalter kam nicht. Einen Anruf beim Eigentümer war
erfolglos, er war nicht da, der Verwalter war erst spätabends
erreichbar, sagte, dass er nie einen Brief erhalten hätte, der
Hausmeister verweigerte die Schlüsselannahme. Der Verwalter
bestand darauf, dass am folgenen Tag die
Schlüsselgabe/Wohnungsabnahme erfolgt, aber der Mieter hat aus
beruflichen Gründen keine Zeit mehr, um die Wohnung zu
übergeben, kann er dem Verwalter die Schlüssel zusenden, damit
er sie noch vor dem 01.06. bekommt? Die Wohnung ist nach 25
Jahren Wohnen im ordentlichen Zustand.
Liebe Grüße - Heike
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Der Mieter hat zum Glück die Wohnung mit dem Zeugen fotografiert. Kann er die Schlüssel dem Vermieter denn per Einschreiben zusenden?
Liebe Grüße - Heike
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
die Zusendung sollte per Einwurf-Einschreiben erfolgen. Der Absender hat den Nachweis des Versandes in Händen und die Post notiert die Zustellung. Bei nur „Einschreiben“ wird der Empfänger benachrichitgt und kann natürlich die Abholung unterlasen, wenn er annehmen kann, was ihn erreichen soll. Damit aber gilt dies als „nicht zugestellt“.
Gruss Günter
vielen Dank für die Antwort.
Der Mieter hat zum Glück die Wohnung mit dem Zeugen
fotografiert. Kann er die Schlüssel dem Vermieter denn per
Einschreiben zusenden?
Liebe Grüße - Heike
Hallo,
dieser Mieter muss nach der Schlüsselübergabe - die er hier
wohl durch Zustellung mit Zeugen beim Hausverwalter und/oder
VM vornehmen muss, mit Überraschungen rechnen.
In solchen Fällen ist zu empfehlen, unbedingt zusammen mit
Zeugen die Wohnung zu fotografieren, den Schlüssel mit Zeugen
abzugeben und unabhängig, dass derzeit nichts geschieht, einen
Anwalt oder Mieterverein vorsorglich einschalten.
Gruss Günter
eine Wohnung ist fristgerecht zum 31.05. gekündigt worden. Der
Mieter bat in einen seperaten Brief darum, dass die Wohnung am
29.05. abgenommen wird und somit auch am Tag die Schlüssel
übergeben werden. Der Verwalter, ein ältlicher Großonkel des
Eigentümers, reagierte nicht. Der Mieter wartete trotzdem in
der Wohnung den von ihm im Brief angegebenen zum Zeitpunkt.
Der Verwalter kam nicht. Einen Anruf beim Eigentümer war
erfolglos, er war nicht da, der Verwalter war erst spätabends
erreichbar, sagte, dass er nie einen Brief erhalten hätte, der
Hausmeister verweigerte die Schlüsselannahme. Der Verwalter
bestand darauf, dass am folgenen Tag die
Schlüsselgabe/Wohnungsabnahme erfolgt, aber der Mieter hat aus
beruflichen Gründen keine Zeit mehr, um die Wohnung zu
übergeben, kann er dem Verwalter die Schlüssel zusenden, damit
er sie noch vor dem 01.06. bekommt? Die Wohnung ist nach 25
Jahren Wohnen im ordentlichen Zustand.
Liebe Grüße - Heike