Kündigung bleibt unbeachtet

Hallo,

wenn ein Mieter eine rechtmässige fristlose Kündigung unbeachtet lässt und ein neuer Monat beginnt, und man als Vermieter eine letzte Frist bis zum 05.06.07 zur Räumung der Wohnung einräumt, ist der Mieter dann dennoch für die Zahlung der gesamten Miete für den laufenden Monat (Juni) verantwortlich?

Danke
grüße
Jesch

Hallo Jesch,

ich meine, solange der Mieter die Wohnung nutzt, d.h. nicht auszieht, ist er zur Zahlung der Miete verpflichtet.
Ich fürchte, das gößere Problem wird darin bestehen, den Mieter zur Räumung der Wohnung zu bewegen. Dein „letzter Termin“ ist in soweit möglicherweise wirkungslos.
Mir ist so etwas Ähnliches selbst passiert. Der Mieter blieb die Miete schuldig, war nicht anzutreffen und reagierte auch nicht auf Post mit Rückschein (kam als nicht zustellbar zurück). Schließlich habe ich über verschiedene Ecken seine Handynummer herausbekommen, und als ich ihm auf diesem Wege mit einer Anzeige wegen Betrug und mit der Aktivierung einiger Freunde bzgl. Hilfe beim Auszug gedroht habe, hat er dann das Weite gesucht. Auf dem Mietausstand sitze ich heute noch, der Knabe hat einen Offenbarungseid geleistet und lebt von (natürlich unbezahlten) Gelegenheitsarbeiten für seine Freundin.
Einen Anwalt hatte ich auch eingeschaltet, aber das war für die Katz.

Ich wünsche Dir sehr, daß es Dir nicht auch so geht.

Gruß
Cassius

Hallo Jesch,

wenn ein Mieter eine rechtmässige fristlose Kündigung
unbeachtet lässt und ein neuer Monat beginnt, und man als
Vermieter eine letzte Frist bis zum 05.06.07 zur Räumung der
Wohnung einräumt, ist der Mieter dann dennoch für die Zahlung
der gesamten Miete für den laufenden Monat (Juni)
verantwortlich?

Die fristlose Kündigung berechtigt bis zur Rückgabe der Wohnung das Verlangen nach der Miete. Hier ist tagegenau abzurechnen. Unterstellen wir, das der Mieter trotz der Kündigung nicht ausgezogen ist und auch keine Zahlung geleistet hat, also wohl wegen Mietrückständne fristlos geündigt wurde. Dann dürfte nur noch die Räumungsklage helfen.

Gruss Günter

Hallo,

wenn ein Mieter eine rechtmässige fristlose Kündigung
unbeachtet lässt und ein neuer Monat beginnt, und man als
Vermieter eine letzte Frist bis zum 05.06.07 zur Räumung der
Wohnung einräumt, ist der Mieter dann dennoch für die Zahlung
der gesamten Miete für den laufenden Monat (Juni)
verantwortlich?

Der Mieter ist offensichtlich „gut beraten“ , denn er hat auf die fristlose Kü nicht reagiert; dies bedeutet, dass Sie wohl eine Klage auf Räumung der Wohnung aufgrund der fristlosen Kündigung einreichen müssen und bei Gericht wird dann darüber entschieden, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt war oder nicht.
Der Mieter haftet natürlich bzw. muß Miete solange bezahlen, solange das Mietverhältnis besteht und er die Wohnung nutzt.
Wichtig wäre gewesen, dass Sie „der weiteren Nutzung der Wohnung widersprechen“; wird Ihnen aber Ihr Anwalt wohl noch mitteilen; vermute nicht, dass der Mieter „freiwillig“ ausziehen wird; sorry, Verhalten des M. deutet darauf hin.
mfg
peter

Danke
grüße
Jesch