man stelle sich vor, bei einer gemieteten wohnung läuft bei starken regen wasser in den keller.der zuständige hausmeister ist informiert und hat sich darum gekümmert. jedoch ist das problem,trotz einer reparatur, wieder aufgetreten, so daß der keller nicht ordnungsgemäß genutzt werden kann. kann ein mieter bei vorliegen eines solchen falles eine mietminderung durchsetzen?. wenn ja, wie ist hierbei die prinzipielle vorgehensweise?
man stelle sich vor, bei einer gemieteten wohnung läuft bei
starken regen wasser in den keller.der zuständige hausmeister
ist informiert und hat sich darum gekümmert. jedoch ist das
problem,trotz einer reparatur, wieder aufgetreten, so daß der
keller nicht ordnungsgemäß genutzt werden kann. kann ein
mieter bei vorliegen eines solchen falles eine mietminderung
durchsetzen?. wenn ja, wie ist hierbei die prinzipielle
vorgehensweise?
Hallo,
der Mieter kann die Miete mindern. Es ist völlig unerheblich, woher der Schaden kommt. Allerdings hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn er im Keller Waren oder Möbel lagert, die durch die Feuchtigkeit beschädigt werden können.
Zuerst muss der VM aufgefordert werden, die Ursache des Wassereintritts zu beseitigen. Oft liegen Ursachen vor, die entweder sehr lange nicht zu finden sind oder bauseitige Mängel erlauben den Wassereintritt.
Ja nach Umfang der Nutzung des Kellerraums kann eine Mietminderung von 30-40 € vorgenommen werden. Grundsätzlich sollte jedoch ein Mieter bei einem ähnlichen Fall Fotos anfertigen und sich in eine Beratung begeben.
vielen dank.
wie müsste dabei der mieter vorgehen um die miete zu kürzen?
kann er einfach von sich aus weniger geld überweisen?
Nein,
Mieter muß Vermieter unter Fristsetzung auffordern, den Mangel zu beseitigen/beheben und kann eine Mietminderung androhen, wenn Beseitigung oder Behebung nicht möglich ist. Achtung: kommt darauf an, was im Keller-Raum gelagert ist; wenn da nichts „Wichtiges“ ist, ist eine Mietminderung schwer durchsetzbar, denn die Mietminderung müsste ja eine „Minderung“ der Wohnungsnutzung nachsichziehen, was fast nicht nachweisbar ist.
Einmal über google die Tabelle der Mietminderung suchen und studieren,
mfg
peter