Nehmen wir aber an, dass der Vermieter seinem Vertreter
während seiner
Abwesenheit kostenintensive Reparaturen (z.B. den Austausch
eines maroden,
irreparablen Fensters, der eigentlich schon vor seiner Abreise
hätte geschehen
sollen und welches in den letzten Monaten bei jedem Regen für
erhebliche
Schäden wie nasse Wände und Holzböden gesorgt hat) untersagt,
da er sich das in
etwa vier Monaten lieber selbst noch einmal angucken möchte?
Sicherlich müssen
Mieter solche Aussagen grundsätzlich nicht akzeptieren, oder?
wenn anzunehmen ist, dass der vermieter, diesen mangel bereits vor seiner abreise kannte und das der daraus entstehgende weitere schaden erheblich ist und die nutzung der wohnung dadurch ganz oder teilweise unzumutbar wird, bzw. kurzfristig so werden muss so ist dem vermieter zumutbar gewesen, die abstellung des mangels zumindest in auftrag zu geben, zumahl er einen vertreter in abwensheit bestellte, der das hätte abnehmen können.
es kommt hier stark auf die zumutbarkeit oder unzumutbarkeit des mangels an. d.h wie weit beinträchtigt dieser mangel die ordnungsgemäße nutzung der wohnung.
ferner ist zu betrachten, ob der mieter eine verlegung der mangelbeseitigung auf den zeitpunkt der rückkehr des vermieters zustimmte, ggf. durch schlüssiges handeln.
ansonsten bleibt alles wie gesagt. der vertreter ersetzt den vermieter voll und ganz, hält dieser die frist nicht ein kann der mieter auch fristlos kündigen und ausziehen, sofern der mangel unzumutbar die wohnung beeinträchtigt. ist der mangel auszuhalten sollte man zumindest die miete angemessen reduzieren bis der mangel beseitigt wurde.
Eine grundsätzliche Frage noch: wie sollte man die Frist für
die Behebung einer
relativ aufwändigen Reparatur wie z.B. einem Fensterausstausch
eigentlich
setzen? Vorausgesetzt, der Austausch muss tatsächlich
stattfinden und das
Fenster ist durch bloßes „Flicken“ nicht zu retten. Reichen
bei einer erneuten
Mitteilung über den Mangel zwei Wochen als Frist, wenn die
ersten
(telefonischen) Mängelanzeigen mittlerweile schon etwa vier
Monate
zurückliegen?
also erstmal noch ein tipp: bei solch wichtigen sachen immer alles schriftlich machen. zumindest sollte es einen zeugen geben für die telefonische mitteilung an den vermieter, somnst gibst probleme des nachweises wann dies das erste mal mitgeteilt wurde.
so weiter: also eine frist soll angemessen sein. der austausch ein fensters, welches getauscht werden musst ist eine größere reparatrur, welche in auftrag gegeben werden muss. ggf. ist zu berücksichtigen ob es sich um ein standard-fenster oder um eine sonderanfertigung handelt. dennoch sollte es möglich sein, heutzutage innerhalb 2 wochen ein fenster zu tauschen. daher ist diese zeit angemessen. kürzer nur, wenn ein notstand vorliegt, z.b. ein ist völlig kaputt und hängt daneben, so dass das zimmer „offen“ steht.
viel erfolg