Katzenhaltung in Mietwohnung

Es sei ein junges Pärchen in einer Mietwohnung,

dieses Pärchen hält eine Katze, die freigängig ist. Die Mietwohnung verfügt über einen eigenen Eingang. Es erfolgt also keine Belästingung durch das ein- bzw ausgehen der katze.
Nun verbünden sich zwei von zwölf Parteien aus antiphatie gegen besagtes pärchen und erfinden hässliche geschichten über die freigängige katze. sie sei in fenster gesprungen und hätte kot hinterlassen, was aber nicht der wahrheit entspricht.
Nun kommt es zu mehreren abmahnungen seitens der vermietenden partei, mit der androhung, die tierhaltung zu untersagen.
Ist es nicht so, dass nicht pauschal einer mietpartei die tierhaltung verboten werden kann, während andere parteien munter weiter katzen und hunde halten?
Was kann besagtes pärchen tun?

Es sei ein junges Pärchen in einer Mietwohnung,

dieses Pärchen hält eine Katze, die freigängig ist. Die
Mietwohnung verfügt über einen eigenen Eingang. Es erfolgt
also keine Belästingung durch das ein- bzw ausgehen der katze.
Nun verbünden sich zwei von zwölf Parteien aus antiphatie
gegen besagtes pärchen und erfinden hässliche geschichten über
die freigängige katze. sie sei in fenster gesprungen und hätte
kot hinterlassen, was aber nicht der wahrheit entspricht.
Nun kommt es zu mehreren abmahnungen seitens der vermietenden
partei, mit der androhung, die tierhaltung zu untersagen.
Ist es nicht so, dass nicht pauschal einer mietpartei die
tierhaltung verboten werden kann, während andere parteien
munter weiter katzen und hunde halten?

grundsätzlich schon so, aber, wenn eine partei, der es erlaubt ist, durch deren tiere belästigungen entstehen, kann das daraufbezogen untersagt werden.

das ist das gleiche, wenn sich ein mieter (mensche) so verhält, dass er andere ständig belästigt. auch dann kann der vermieter einschreiten und ihn „entfernen“ (zumindest versuchen).
bei tieren ist das leichter, da die keine rechte wie menschen haben.

d.h. also, haben sich da welche gegen euch verschworen (nachgewiesene verschwörung ist strafbar) habt ihr im grunde keine chance. die werden eins nach dem anderen erfinden um euch loszuwerden.

Was kann besagtes pärchen tun?

entweder durchstehen, dagegen vorgehen oder umziehen

(nachgewiesene verschwörung ist strafbar)

Nach § … ?

Levay

also durchstehen,

komisch, der männliche part des pärchens wurde auf einmal immer nachts durch hundegebell wach und ist beim rausgehen in hundekot getreten. Das sollte man doch sofort der vermieterin melden. da stellt der hund der partei, die sich ohne grund über die katze beschwert eine erhebliche gruchs- und lärmbelästigung dar und sollte seitens der vermieterin entfernt werden.

absolut richtig, aber rein theoretisch, es läuft aud einen monatelangen nervenzerreißenden protokoll-krieg hinaus, wer gewinnt ist fraglich, leider

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

(nachgewiesene verschwörung ist strafbar)

Nach § … ?

Levay

wird rechtlich als Beteiligung eingestuft nach StGB § 30

Wo hast du das denn her? § 30 ist die versuchte (!) Beteiligung (!) an einem Verbrechen. Welcher Tatbestand soll denn die „Verschwörung“ sein?

Levay

Hallo, auch wenns schade für die Katze ist, kann das Pärchen dem Vermieter nicht vorschlagen auf die Freigängigkeit zu verzichten?
Dann kann sie die Nachbarn nicht stören, jedenfalls nicht mehr als all die anderen tierischen Hausbewohner. Mitleidvolles Gemaunze wegen des Freiheitsentzugs mal ausgenommen.
Gruß Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wo hast du das denn her? § 30 ist die versuchte (!)
Beteiligung (!) an einem Verbrechen. Welcher Tatbestand soll
denn die „Verschwörung“ sein?

Einen eigenen Tatbestand „Verschwörung“ gibt es im StGB nicht. Dennoch findet es Anwendung.

Eine Verschwörung ist ein geheimer Zusammenschluss mehrerer Personen zu einem illegalen oder illegitimen Zweck, im Gegensatz zu legalen und offenen Kooperationen. Die Verschwörung ist strafbar nach §30 Abs. 2 des deutschen Strafgesetzbuches, wenn es sich bei ihrem Gegenstand um ein Verbrechen handelt.

Die Teilnehmer einer Verschwörung im strafrechtlichen Sinn geben eine Willenserklärung ab (siehe Einigung), die auf das Erreichen eines oft ungesetzlichen Ziels gerichtet ist. Im erweiterten Sinn kann auch konkludentes Handeln zu einer impliziten Verschwörung führen und Mitwisserschaft als passive Mitverschwörung gelten.

Grundsätzlich ist die Geheimhaltung von Vorgängen strafrechtlich nicht relevant. Geheimhaltung wird in einigen Fällen rechtlich sogar geschützt bzw. gefordert (Zeugnisverweigerungsrecht der Strafprozessordnung, Betriebsgeheimnis und Geheimnisschutz bei Fragen der nationalen Sicherheit).

Neben der Anerkennung des Vertrauensschutzes im Rechtsweg existieren ausnehmende Gesetze zur Offenlegungspflicht bei bestimmten Vorgängen, etwa im Aktienrecht und dem Kartellrecht. Bei Fragen der öffentlichen Sicherheit wird in einigen Fällen das Nichthandeln bei Kenntnisnahme ungesetzlicher Vorgänge verfolgt (Mitwisserschaft).

Der Begriff der Verschwörung taucht im Rechtsweg hauptsächlich bei der Planung von Verbrechen auf, bei denen schon der Versuch strafbar ist. Hierbei wird der Grad der Beteiligung an den Vorbereitungen geahndet.

Ende.

Also, das fiktive Pärchen ist jetzt so vorgegangen,
Unterschriftesammlung bei ca 40 parteien der nachbarhäuser,
mit fragen wie: hat der kater sich schon einmal zugang zu ihren räumen verschafft? haben sie kot gefunden? haben sie mäuse vor ihrer tür gefunden? wurden sie schon einmal angegriffen? bei 38 parteien kamen positive rückmeldungen(nichts vorgefallen)! nur bei besagten 2 parteien kam gar keine antwort! Wird nun der vermieterin vorgelegt!
Kann man so etwas erreichen?

Darf man Wikipedia eigentlich blind zitieren?
Dieser (lausige) Artikel würde Anlass zu allerhand
Verschwörunstheorien geben…

Einen eigenen Tatbestand „Verschwörung“ gibt es im StGB nicht.
Dennoch findet es Anwendung.

Eine Verschwörung ist ein geheimer Zusammenschluss mehrerer
Personen zu einem illegalen oder illegitimen Zweck, im
Gegensatz zu legalen und offenen Kooperationen. Die
Verschwörung ist strafbar nach §30 Abs. 2 des deutschen
Strafgesetzbuches, wenn es sich bei ihrem Gegenstand um ein
Verbrechen handelt.

Die Teilnehmer einer Verschwörung im strafrechtlichen Sinn
geben eine Willenserklärung ab (siehe Einigung), die auf das
Erreichen eines oft ungesetzlichen Ziels gerichtet ist. Im
erweiterten Sinn kann auch konkludentes Handeln zu einer
impliziten Verschwörung führen und Mitwisserschaft als passive
Mitverschwörung gelten.

Grundsätzlich ist die Geheimhaltung von Vorgängen
strafrechtlich nicht relevant. Geheimhaltung wird in einigen
Fällen rechtlich sogar geschützt bzw. gefordert
(Zeugnisverweigerungsrecht der Strafprozessordnung,
Betriebsgeheimnis und Geheimnisschutz bei Fragen der
nationalen Sicherheit).

Neben der Anerkennung des Vertrauensschutzes im Rechtsweg
existieren ausnehmende Gesetze zur Offenlegungspflicht bei
bestimmten Vorgängen, etwa im Aktienrecht und dem
Kartellrecht. Bei Fragen der öffentlichen Sicherheit wird in
einigen Fällen das Nichthandeln bei Kenntnisnahme
ungesetzlicher Vorgänge verfolgt (Mitwisserschaft).

Der Begriff der Verschwörung taucht im Rechtsweg hauptsächlich
bei der Planung von Verbrechen auf, bei denen schon der
Versuch strafbar ist. Hierbei wird der Grad der Beteiligung an
den Vorbereitungen geahndet.

Ende.