Heizkostenabrechnung

moin moin mal wieder,

mal so ne Frage: Mal angenommen jemand ist Mieter einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus.

Jetzt möchte er oder sie eine Heizkostenabrechnung haben und der Vermieter sagt : „Heizkosten kann ich nicht abrechnen, da hier ja keine Zähler sind.“

Und nun meine Frage: Wie verhält es sich ? Ist das korrekt? Wenn nicht was kann er oder sie machen?

Liebe Grüße und danke für viele Antworten

Martin

Moin, Martin,

wäre gut zu wissen, was den Mieter jetzt stört.

Gruß Ralf

Moin Ralf,

was wäre zum Beispiel, wenn der Mieter eine Rückzahlung der Heizkostenvorauszahlung erwartet?

Gruß

Martin

Moin,

was wäre zum Beispiel, wenn der Mieter eine Rückzahlung der
Heizkostenvorauszahlung erwartet?

da kann er in den Mietvertrag schauen, ob er möglicherweise keine Heizkostenvorauszahlung, sondern eine Heizungspauschale bezahlt. Kleiner, aber feiner Unterschied: Die Pauschale wird nicht abgerechnet.

Gruß Ralf

Moin, moin,

was wäre zum Beispiel, wenn der Mieter eine Rückzahlung der
Heizkostenvorauszahlung erwartet?

da kann er in den Mietvertrag schauen, ob er möglicherweise
keine Heizkostenvorauszahlung, sondern eine Heizungspauschale
bezahlt. Kleiner, aber feiner Unterschied: Die Pauschale wird
nicht abgerechnet.

tztztz, echt ein feiner Unterschied. Aber nehmen wir doch mal an, der Mieter hat eine Heizungsvorauszahlung. Was dann?

Martin

Aber nehmen wir doch mal
an, der Mieter hat eine Heizungsvorauszahlung. Was dann?

dann müsste der Vermieter abrechnen. Kann er aber nicht, weil nicht gemessen wurde. Da werden sich Mieter und Vermieter wohl zusammensetzen müssen, um einen Verteilerschlüssel zu finden.

Juristisch ist die Sache klar, aber deshalb nicht einfacher: Wer vermietet, hat laut § 4 der Heizkostenverordnung den Verbrauch zu erfassen, der Mieter kann sogar darauf bestehen. Hilft aber nur für die Zukunft :frowning:

Gruß Ralf

Juristisch ist die Sache klar, aber deshalb nicht einfacher:
Wer vermietet, hat laut § 4 der Heizkostenverordnung den
Verbrauch zu erfassen, der Mieter kann sogar darauf bestehen.
Hilft aber nur für die Zukunft :frowning:

§ 4 HeizkostenVO tritt in diesem Fall (sehr wahrscheinlich)
hinter vertragliche (also auch konkludente/mündliche) Vereinbarungen
zurück.

Gruß,
Trobi

Moin, Trobi,

Heizkostenvorauszahlung und nicht abrechnen passen trotzdem nicht zusammen. Ent oder weder!

Gruß Ralf