ich weiß nicht recht, wie ich auf die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters reagieren soll.
Ich bin Anfang Dezember zusammen mit meinem Freund in eine 2-Zimmer-Wohnung gezogen, in der vorher eine vierköpfige Familie gewohnt hat. Bevor wir eingezogen sind wurden alle Zählerstände abgelesen (sowohl durch uns als auch durch eine Fachfirma) und dem Vermieter übermittelt. Jetzt kam eine Abrechnung, bei der er einfach nur den Gesamtjahresverbrauch durch 12 geteilt hat und wir sozusagen dann 1/12 zahlen sollen. Demnach müssten wir nachzahlen, aber es kann doch nicht sein, dass wir für den Mehrverbrauch einer 4-köpfigen Familie draufzahlen sollen.
Nun zur Frage: haben wir das Recht auf eine genaue Abrechnung? Es gibt ja detaillierte Zählerstände!
ja, da habt ihr anspruch drauf, da die monate des jahres in sogenannte wärmetage aufgteilt wird. d.h. z.b. das der juli viel weniger wärmetage als der dezember hat, weil ja logischer weise im sommer nicht geheizt wird (heizkörper).
dies scheint bei eurer abrechnung zu fehlen. wärmetage werden auch gradtage genannt. ferner könnte auch bei den gesamtkosten die zeitlich abgrenzung der rechnungen fehlen. dies ist ein sehr häufiger mangel, insbesondere bei „selbst“ erstellten abrechnungen der vermieter, da diese das oftmals selbst nicht wissen. hier fehlen die mietbuchhaltungskenntnisse. solange die abrechnung nicht korrekt vorliegt, braucht ihr nicht zahlen. das „gesunde“ mietverhältnis ist natürlich hin. als entscheidet selbst.
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ja, da habt ihr anspruch drauf, da die monate des jahres in
sogenannte wärmetage aufgteilt wird.
das ist natürlich für einen Mieter der sagt, er sei im Dezember (!)
eingezogen ein SEHR hilfreicher Hinweis…
Ansonsten:
Wenn Du die Ablesewerte hast und die Abrechnung einigermaßen
übersichtlich ist, kannst Du ja selbst ausrechnen, wie viel
eine exakte Abrechnung bringen würde - und sich überlegen ob der Ärger
wegen (voraussichtlich) ein paar EURO wert ist, wenn die Abrechnung
ansonsten OK ist.
die Heizkosten für eine Wohnung hängen nicht von der Anzahl der Personen ab, die sich da um die Heizung scharen (4 können nicht mehr frieren als einer), sondern viel mehr von den Außentemperaturen. Im Dezember fallen (durchschnittlich) 16 % der Heizkosten für das Jahr an, das ist etwa 1/6. Da würde gerne 1/12 bezahlen, allerdings nicht von den Gesamtkosten, sondern von den Kosten, die für diese Wohnung angefallen sind.
Dem Mieter hat natürlich immer Anspruch auf eine ordnungsgemäße Abrechnung.
ja, da habt ihr anspruch drauf, da die monate des jahres in
sogenannte wärmetage aufgteilt wird.
das ist natürlich für einen Mieter der sagt, er sei im
Dezember (!)
eingezogen ein SEHR hilfreicher Hinweis…
Aber die KORREKTE Methode, soviel muss hier gesagt werden dürfen.
Ansonsten:
Wenn Du die Ablesewerte hast und die Abrechnung einigermaßen
übersichtlich ist, kannst Du ja selbst ausrechnen, wie viel
eine exakte Abrechnung bringen würde - und sich überlegen ob
der Ärger
wegen (voraussichtlich) ein paar EURO wert ist, wenn die
Abrechnung
Um wieviel Euros es geht hat er nicht gesagt. Selbstverständlich überlegt man ob hier Wirtschaftlichkiet vorliegt so zu handeln.
Ist doch nachher jeden seine Sache. Aber wir sollten das umfassend darstellen, damit jeder abwägen kann.
ich versteh das mit der Ausrechnung von wegen Wärmetage usw. eh nicht. Was ist so schwer daran, anhand Zählerstände den tatsächlichen Verbrauch auszurechnen? Zumal es letzten Dezember 15° Außentemperatur hatte.
Grüße
Jessica
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ich weiß nicht recht, wie ich auf die Nebenkostenabrechnung
meines Vermieters reagieren soll.
Ich bin Anfang Dezember zusammen mit meinem Freund in eine
2-Zimmer-Wohnung gezogen, in der vorher eine vierköpfige
Familie gewohnt hat. Bevor wir eingezogen sind wurden alle
Zählerstände abgelesen (sowohl durch uns als auch durch eine
Fachfirma) und dem Vermieter übermittelt. Jetzt kam eine
Abrechnung, bei der er einfach nur den Gesamtjahresverbrauch
durch 12 geteilt hat und wir sozusagen dann 1/12 zahlen
sollen. Demnach müssten wir nachzahlen, aber es kann doch
nicht sein, dass wir für den Mehrverbrauch einer 4-köpfigen
Familie draufzahlen sollen.
Nun zur Frage: haben wir das Recht auf eine genaue Abrechnung?
Es gibt ja detaillierte Zählerstände!
Nachdem die Zähler abgelesen wurden hätte eine Zwischenabrechnung erfolgen müssen. Der Monat Dezember ist mit 160 Gradzahlen zu berechnen. Hat der VM eine Zwischenablesung vorgenommen, es wird trotzdem nicht nach Verbrauch abgerechnet, sondern nach Gradzahlen, kann der Mieter für den den Dezember die Kosten der Heizung um 15 % mindern.
Nun aber Vorsicht. Es dürfte so sein, wenn gewerblich abgerechnet wird, dass die Wohnfläche anteilig auf 31/365 umgerechnet ist. z.B. 100 qm , Anteil Dez. = 8,49. Dies wäre der Anteil der Festkosten bei Heizkosten und WW-Kosten.
Der Verbrauch müßte - ist nicht nach Verbrauch abgerechnet worden - z.B. so berehcndet sein. Gesamteinheiten 1500. Gesamtgradzahlen 2006 = 1000, Anteil Dezember 160. Es wären dann 240 Anteile abgerechnet. Aus der beruflichen Praxis weiss ich leider, dass oftmals das etwas schwer verständliche System der Heizkostenberechnung durch den Laien nicht erkannt wird. Es muss auf der Abrehcnung also der Hiwneis sein, dass nach Gradzahlen abgerechnet ist. Sonst ist wirklich nur der Verbrauch berechnet.