Wasserprüfbericht

Hallo zusammen,

angenommen, ein vermietetes Haus bekäme Wasser vom Nachbarhaus (Brunnen mit Hauswasserversorgung und zum Teil gemeinsames Leitungssystem), welches nicht dem Vermieter gehören würde. Der Mieter würde nun 1 Jahr nach Einzug den letzten Wasserprüfbericht haben wollen. Diesen besitzt der Vermieter aber nicht. Das zuständige Gesundheitsamt würde immer nur eine Wasserprobe für beide Häuser ziehen. Der Vermieter würde eine Pauschale für die Wasserversorgung an den Nachbarn bezahlen, und somit auch keine eigene Wasserprobe haben, da dies vom Nachbarn übernommen wird und durch die Pauschale abgegolten ist.

Frage: Müßte der Vermieter den Prüfbericht an seinen Mieter herausgeben oder würde es reichen dem Mieter einsicht zu gewähren.

Angenommen, daß Gesundheitsamt würde automatisch alle 2 Jahre eine Wasserprobe ziehen. Könnte der Mieter trotzdem eine jährliche Probe verlangen, obwohl das Gesundheitsamt 2 jährige Intervalle macht?
Und wer müßte diese zusätzliche Probe dann bezahlen?

Vielen Dank schon mal für etwaige Antworten.

Hallo,

was möchte der Mieter durch die Einsicht in den Wasserprüfbericht denn erfahren?

Welche Zahlungen, die er zu leisten hat, hängen vom Wasserprüfbericht ab?

Bei den Nebenkostenabrechnungen jedenfalls ist es so, dass der VM die relevanten Unterlagen dem Mieter zwar zur Einsicht bringen muss, aber die Aushändigung oder Überlassung kann nicht gefordert werden.

Das die Wasserqualität geprüft und mit dem Mieter dann besprochen wird, habe ich noch nie gehört und ich kann darüber auch keinerlei Quellen finden, die das überhaupt mal diskutieren würden.

Summa summarum: Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein VM verpflichtet ist, seinen Mietern Rechenschaft über die gelieferte Wasserqualität zu leisten.

Evtl. könnte höchstens der Nachbar freundlich gebeten werden, Einsicht zu gewähren, im Rahmen gutnachbarschaftlichen Verhältnisses.

Gruß
Nita

Hi Nita,

nicht der Vermieter ist verpflichte, sondern der Wasserversorger.

Bitte mal dem Link folgen

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/trinkw…

und

§ 21 Information der Verbraucher und Berichtspflichten

durchlesen.

MfG

tantal

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Hi Nita,

nicht der Vermieter ist verpflichte, sondern der
Wasserversorger.

Hi tantal!
wenn ich das richtig verstanden habe, ist das der Brunnen??
Was spricht dagegen, dass der Mieter eine eigene Probe ziehen lässt und in einem Laboratorium untersuchen lässt?
Kostet nicht die Welt - beruhigt die Nerven aber ungemein… hoffentlich :smile:

Lieben Gruss
Ulli

Nett, dass ihr m i r antwortet…
…denn es war ja gar nicht meine Frage.

Hallo,

vielen Dank für die Bekanntgabe, dieses fürchterlichen Pamphletes über Wasser etc. Wieder was gelernt.

Noch netter aber wäre gewesen, mitzuteilen, dass die wirklich interessante Stelle in Para. 16 zu finden ist, dann hätte man nicht soviel staubtrockenen Rechtskram durchlesen zu müssen. Jetzt brauch ich erst mal einen Schluck Wasser! :smile:

Ehrlich gesagt habe ich persönlich noch nie die Wasserqualität geprüft, die bei mir in der Wohnung aus den Rohren kommt.

Aber - wen es interessiert!

Deswegen ist also trotzdem - wie ich schon vermutete - der Vermieter nicht zu dieser Bekanntgabe verpflichtet. Interessant wäre auch, ob diese Verordnung auch auf den „privaten“ Anwender/Nutzer eines Brunnens zu übertragen ist.

Bleibt also mein Ratschlag bestehen: Den Nachbarn fragen.

Gruß
Nita

Hallo,

was möchte der Mieter durch die Einsicht in den
Wasserprüfbericht denn erfahren?

Mal angenommen, der Mieter hätte schon hinter dem Rücken von VM und Nachbarn versucht den Wasserqälitätsbericht zu bekommen (direkt beim Gesundheitsamt) und hätte da behauptet, die Wasserqualität würde durch den ansässigen Landwirten beeinträchtigt. Nun wäre dieser Landwirt auch Besitzer des Brunnens, d.h. von gutnachbarschaftlichem Verhältnis wäre nicht zu reden.

Gibt es denn irgendwo eine Verpflichtung den Wasserqualitätsbericht herausgeben, bzw. einsehen lassen zu müssen (bei Hauswasserversorgung durch eigenen Brunnen)?

Welche Zahlungen, die er zu leisten hat, hängen vom
Wasserprüfbericht ab?

Es ginge nicht um irgendwelche Kosten, denn der Mieter würde nur eine Wasserpauschale bezahlen.

Bei den Nebenkostenabrechnungen jedenfalls ist es so, dass der
VM die relevanten Unterlagen dem Mieter zwar zur Einsicht
bringen muss, aber die Aushändigung oder Überlassung kann
nicht gefordert werden.

Das die Wasserqualität geprüft und mit dem Mieter dann
besprochen wird, habe ich noch nie gehört und ich kann darüber
auch keinerlei Quellen finden, die das überhaupt mal
diskutieren würden.

Summa summarum: Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein VM
verpflichtet ist, seinen Mietern Rechenschaft über die
gelieferte Wasserqualität zu leisten.

Eine regelmäßige Überprüfung der Brunnen würde ja stattfinden, automatisch durch das Gesundheitsamt, so daß sich nicht die Frage stelle, daß es sich um Trinkwasserqualität handelt.

Evtl. könnte höchstens der Nachbar freundlich gebeten werden,
Einsicht zu gewähren, im Rahmen gutnachbarschaftlichen
Verhältnisses.

Gibt es denn eine Verpflichtung, das solche Ergebnisse aufbewahrt werden müssen? Oder ist es Pech, wenn der Nachbar diese Ergebnisse gar nicht mehr hat.

In der Hoffnung auf eine rege Diskussion
Grüße Memale

Gruß
Nita

Hallo,

was möchte der Mieter durch die Einsicht in den
Wasserprüfbericht denn erfahren?

Mal angenommen, der Mieter hätte schon hinter dem Rücken von
VM und Nachbarn versucht den Wasserqälitätsbericht zu bekommen
(direkt beim Gesundheitsamt) und hätte da behauptet, die
Wasserqualität würde durch den ansässigen Landwirten
beeinträchtigt. Nun wäre dieser Landwirt auch Besitzer des
Brunnens, d.h. von gutnachbarschaftlichem Verhältnis wäre
nicht zu reden.

Gibt es denn irgendwo eine Verpflichtung den
Wasserqualitätsbericht herausgeben, bzw. einsehen lassen zu
müssen (bei Hauswasserversorgung durch eigenen Brunnen)?

Sorry, nach lesen der Trinkwasserverordnung hat sich die Frage bereits erledigt, danke.

Aber mal blöd gefragt,was bedeutet " zur Kenntnisnahme…"? Aushändigen oder Einsehen?

Und was, wenn die letzte Probe schon lange vor Mietereinzug gezogen wurde, da ja eine 3 jährige Untersuchungsintervall reicht und der Bericht nicht mehr vorliegt?

Welche Zahlungen, die er zu leisten hat, hängen vom
Wasserprüfbericht ab?

Es ginge nicht um irgendwelche Kosten, denn der Mieter würde
nur eine Wasserpauschale bezahlen.

Bei den Nebenkostenabrechnungen jedenfalls ist es so, dass der
VM die relevanten Unterlagen dem Mieter zwar zur Einsicht
bringen muss, aber die Aushändigung oder Überlassung kann
nicht gefordert werden.

Das die Wasserqualität geprüft und mit dem Mieter dann
besprochen wird, habe ich noch nie gehört und ich kann darüber
auch keinerlei Quellen finden, die das überhaupt mal
diskutieren würden.

Summa summarum: Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein VM
verpflichtet ist, seinen Mietern Rechenschaft über die
gelieferte Wasserqualität zu leisten.

Eine regelmäßige Überprüfung der Brunnen würde ja stattfinden,
automatisch durch das Gesundheitsamt, so daß sich nicht die
Frage stelle, daß es sich um Trinkwasserqualität handelt.

Evtl. könnte höchstens der Nachbar freundlich gebeten werden,
Einsicht zu gewähren, im Rahmen gutnachbarschaftlichen
Verhältnisses.

Gibt es denn eine Verpflichtung, das solche Ergebnisse
aufbewahrt werden müssen? Oder ist es Pech, wenn der Nachbar
diese Ergebnisse gar nicht mehr hat.

In der Hoffnung auf eine rege Diskussion
Grüße Memale

Gruß
Nita

Hi Anya,

Wasserversorger ist der Besitzer des Brunnens und der Förder- und Versorgungsanlage (Pumpen,Rohrleitungen).
Natürlich kann der Mieter Proben untersuchen lassen, soviel er möchte, das kann ihm keiner verwehren.
Ich glaube aber, dass dieser fiktive Mieter ein Ekelpaket ist, das nur auf Stänkern aus ist. Lies mal weitere Posts von Memale.

MfG

Tantal

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Hi Memale,

die großen Wasserversorger, sprich Stadtwerke/Wasserwerke, händigen die Analysedaten sozusagen in Form von Veröffentlichungen in Tageszeitungen oder auf ihren Websites aus. Wenn der Betreiber der Eigenwasserversorgung seinen Analysebescheid nicht mehr findet, so spricht nichts dagegen, das Untersuchungsamt um eine Kopie zu bitten.
Nötigenenfalls kann auch eine aktuelle Analyse vom Amt bestellt werden, um einem misstrauischen Menschen den Wind aus den Segeln zu nehmen.

MfG

tantal

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Hi Memale,

schön, dass du dich auch durch die staubtrockene Wasserverordnung gequält hast! :smile:

Einsehen bedeutet imho Betrachten, nicht Aushändigen.

Wie hier schon gesagt machen große Versorger die Ergebnisse der Untersuchungen bekannt.

Wie das aber bei einem - fast - Selbstversorger ist, geht m.E. auch aus der Verordnung nicht hervor.

Evtl. könnte ein Mieter - der offensichtlich im ländlichen Gebiet wohnt - mal beim Bürgeramt/Bürgermeister nachfragen, wie das generell gehandhabt wird. Vielleicht gibt es ja öffentlich einsehbare Stellen. Möglicherweise auch für einen Landkreis.

Ich sehe die Schwierigkeit hier hauptsächlich darin, dass es eine Brunnenversorgung ist und das Wasser nicht vom öffentlichen Versorger kommt.

Sollten Gesundheitsbeschwerden vorliegen, müsste ein solcher Mieter sowieso andere Schritte einleiten, denke ich. Da wird es wohl ohne Krach und anwaltliche Beratung nicht abgehen.

Will der Mieter nur für die Zukunft vorbeugen, kann er zumindest jetzt seinen VM auf die Verordnung aufmerksam machen (evtl. in eine Kopie einsehen lassen) und darum bitten, dass der nächste Untersuchungsbericht eingesehen werden kann. Vor dem Mietbeginn liegende Untersuchungen wären streng genommen nicht das Bier des Mieters, wenn nicht der Zeitraum für den diese Untersuchung gilt, in sein Mietverhältnis hineinspielt. Dann könnte er aufgrund des Berichtes um eine Kopie des letzten Berichtes bitten.

Wenn der Bericht nicht mehr vorhanden ist, ist natürlich nichts zu machen (ausser man kann Böswilligkeit schlüssig nachweisen). Dann muss man sehen, ob man wie oben beschrieben woanders fündig wird.

Gruß
Nita

Hi Memale,

schön, dass du dich auch durch die staubtrockene
Wasserverordnung gequält hast! :smile:

Hab ich :wink:

Aber was ist, wenn der Brunnen nicht Eigentum des Vermieters ist?
Dann wäre es doch nicht Sache des VM, sondern des Brunnenbesitzers. An den hätte sich dann doch der Mieter zu wenden, oder?

Auf alle Fälle, vielen Dank für die Antworten
Grüße Memale

Einsehen bedeutet imho Betrachten, nicht Aushändigen.

Wie hier schon gesagt machen große Versorger die Ergebnisse
der Untersuchungen bekannt.

Wie das aber bei einem - fast - Selbstversorger ist, geht m.E.
auch aus der Verordnung nicht hervor.

Evtl. könnte ein Mieter - der offensichtlich im ländlichen
Gebiet wohnt - mal beim Bürgeramt/Bürgermeister nachfragen,
wie das generell gehandhabt wird. Vielleicht gibt es ja
öffentlich einsehbare Stellen. Möglicherweise auch für einen
Landkreis.

Ich sehe die Schwierigkeit hier hauptsächlich darin, dass es
eine Brunnenversorgung ist und das Wasser nicht vom
öffentlichen Versorger kommt.

Sollten Gesundheitsbeschwerden vorliegen, müsste ein solcher
Mieter sowieso andere Schritte einleiten, denke ich. Da wird
es wohl ohne Krach und anwaltliche Beratung nicht abgehen.

Will der Mieter nur für die Zukunft vorbeugen, kann er
zumindest jetzt seinen VM auf die Verordnung aufmerksam machen
(evtl. in eine Kopie einsehen lassen) und darum bitten, dass
der nächste Untersuchungsbericht eingesehen werden kann. Vor
dem Mietbeginn liegende Untersuchungen wären streng genommen
nicht das Bier des Mieters, wenn nicht der Zeitraum für den
diese Untersuchung gilt, in sein Mietverhältnis hineinspielt.
Dann könnte er aufgrund des Berichtes um eine Kopie des
letzten Berichtes bitten.

Wenn der Bericht nicht mehr vorhanden ist, ist natürlich
nichts zu machen (ausser man kann Böswilligkeit schlüssig
nachweisen). Dann muss man sehen, ob man wie oben beschrieben
woanders fündig wird.

Gruß
Nita

Hallo nochmal,

Hab ich :wink:

Aber was ist, wenn der Brunnen nicht Eigentum des Vermieters
ist?
Dann wäre es doch nicht Sache des VM, sondern des
Brunnenbesitzers. An den hätte sich dann doch der Mieter zu
wenden, oder?

Auf alle Fälle, vielen Dank für die Antworten
Grüße Memale

na ja, das kommt darauf an. Für den Mieter ist nur der eigene VM der Ansprechpartner. Mit allen anderen hat er ja kein Vertragsverhältnis.

Einen anderen - aber nichtöffentlichen - Brunnenbesitzer könnte der Mieter deswegen nur im Rahmen privat vorhandener Beziehungen bitten.

Gerade dieser Bereich des mehr oder minder privaten Brunnenbesitzer wird - meines Erachtens - in der Wasserverordnung eben nicht so behandelt, dass man hier eine vernünftige Antwort geben könnte.

Wenn es gar sehr pressiert, sollte der Mieter sich fachanwaltliche Beratung holen, oder einen Mieterschutzbund befragen.

Gruß
Nita

Hallo nochmal,

Hab ich :wink:

Aber was ist, wenn der Brunnen nicht Eigentum des Vermieters
ist?
Dann wäre es doch nicht Sache des VM, sondern des
Brunnenbesitzers. An den hätte sich dann doch der Mieter zu
wenden, oder?

Auf alle Fälle, vielen Dank für die Antworten
Grüße Memale

na ja, das kommt darauf an. Für den Mieter ist nur der eigene
VM der Ansprechpartner. Mit allen anderen hat er ja kein
Vertragsverhältnis.

Einen anderen - aber nichtöffentlichen - Brunnenbesitzer
könnte der Mieter deswegen nur im Rahmen privat vorhandener
Beziehungen bitten.

Gerade dieser Bereich des mehr oder minder privaten
Brunnenbesitzer wird - meines Erachtens - in der
Wasserverordnung eben nicht so behandelt, dass man hier eine
vernünftige Antwort geben könnte.

Wenn es gar sehr pressiert, sollte der Mieter sich
fachanwaltliche Beratung holen, oder einen Mieterschutzbund
befragen.

Mal angenommen, der VM wüßte, das das Wasser in Ordnung ist, da der Brunnen ja regelmäßig geprüft und zugelassen ist. Das wäre dem Mieter soweit ja auch bekannt.
Der Brunnenbesitzer ist ja auch Besitzer des Prüfberichts (hat ihn ja auch bezahlt), darüber kann der VM ja nicht einfach entscheiden, diesen herauszugeben, das müßte doch der Brunnenbesitzer entscheiden, oder seh ich das falsch?
Eigentlich sollte doch das Gesundheitsamt über solche Dinge Auskunft geben können, oder?

Vielen Dank nochmal für die Antworten
Grüße Memale

Gruß
Nita