Hallo,
ich stelle mir vor, jemand zahlt jahrelang regelmäßig (im voraus) per Dauerauftrag seine Miete, also zum Beispiel am 15. eines Monats, weil das Mietverhältnis eben an einem 15. begann.
Mehr als ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses legt der Vermieter eine Kautionsabrechnung vor, in der z.B ca. € 98,00 für Zinsen in Abzug gebracht worden sind.
Begründung: Die Miete war lt. Mietvertrag zum 3. Werktag eines Monats fällig, und wurde daher über den gesamten Zeitraum (z.B. 6 Jahre)des Mietverhältnisses zu spät (eben erst zum 15.) gezahlt.
Die „verspätete“ Zahlung wurde vorher nie erwähnt, also auch nicht reklamiert. Ob in einen solchen Fall der Vermieter wohl irgendeine Chance hätte, mit dieser (in meinen Augen haltlosen) Nachforderung durchzukommen?
Vermutlich würde doch wohl jeder dem Mieter ans Herz legen den Betrag notfalls auch mit einem Mahnbescheid einzuklagen.?!
Kennt Jemand einen ähnlichen Fall oder kann Jemand seine persönliche Meinung zu dieser freien Diskussion beitragen?
Vielen Dank im voraus
Christian
Hallo,
dieses Verfahren ist nicht zulässig. Der VM hätte den Miete, hätte er eine andere Lösung bevorzugt auffordern müssen die Miete zum 3. d. Monats zu zahlen.
Den VM auffordern, den Betrag über die Zinsen zu erstatten.
Gruss Günter
ich stelle mir vor, jemand zahlt jahrelang regelmäßig (im
voraus) per Dauerauftrag seine Miete, also zum Beispiel am 15.
eines Monats, weil das Mietverhältnis eben an einem 15.
begann.
Mehr als ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses legt
der Vermieter eine Kautionsabrechnung vor, in der z.B ca. €
98,00 für Zinsen in Abzug gebracht worden sind.
Begründung: Die Miete war lt. Mietvertrag zum 3. Werktag eines
Monats fällig, und wurde daher über den gesamten Zeitraum
(z.B. 6 Jahre)des Mietverhältnisses zu spät (eben erst zum
15.) gezahlt.
Die „verspätete“ Zahlung wurde vorher nie erwähnt, also auch
nicht reklamiert. Ob in einen solchen Fall der Vermieter wohl
irgendeine Chance hätte, mit dieser (in meinen Augen
haltlosen) Nachforderung durchzukommen?
Vermutlich würde doch wohl jeder dem Mieter ans Herz legen den
Betrag notfalls auch mit einem Mahnbescheid einzuklagen.?!
Kennt Jemand einen ähnlichen Fall oder kann Jemand seine
persönliche Meinung zu dieser freien Diskussion beitragen?
Vielen Dank im voraus
Christian