Hallo,
die Fragestellung bezieht sich auf zwei Probleme. Betriebskosten und Heizkosten einerseits und Mängel andererseits. Beide haben zwar gegenseitig Einfluß aber müssen getrennt betrachtet werden und auch getrennt angegangen werden.
nehmen wir folgendes fiktives Beispiel an:
Da wohnt jemand in einer Wohnung in einem 30 Haushalts Bunker,
wo die Betriebskosten Nachzahlung im Jahr so - sagen wir mal -
unter 100 Euro betragen. Die Fenster sind undicht und im
Winter muss der Mieter entsprechend mehr heizen, weil sich die
Fenster nicht richtig schließen lassen.
Hat der Mieter eine Nachzahlung von rd. 100 € so kann der VM vom Mieter verlangen, dass der Mieter die Vorauszahlungen um rd. mindestens 9,50 € ( Betrag aufgerundet ) monatlich erhöht.
Nun erfährt der Mieter von seinen Nachbarn, dass dessen
Betriebskostennachzahlungen das doppelte betragen, weil der
Vermieter von Etage zu Etage (5 Etagen a 6 Haushalte) den
durchschnittlichen Verbrauch an Strom/Wasser abrechnet. Das
heißt also, dass es Glücksache ist, je nach dem was für ein
Nutztyp (ganze Nacht Strom/Wasser anlassen - entsprechend
höher sind die Kosten für die komplette Etage) man auf der
Etage wohnen hat. Oder wenn von den 6 Parteien auf der Etage
nur 2 wohnen.
Vorab bin ich aus der praktischen Erfahrung heraus vorsichtig, wenn zwei Mieter die Abrechnung nach der „Nachforderung“ bewerten. Es ist wichtig, dass beide dieselbe Wohnung haben, die Vorauszahlungen sind monatlich gleich, und letztlich müßte man noch beachten, dass jeder Mensch ein anderes Verbrauchsverhalten hat.
Und nun sagt der Vermieter: die Betriebskosten allgemein sind
so hoch, dass wir die Miete um 10 Euro anheben.
Nicht die Miete ist anzuheben, sondern die Vorauszahlungen, es sei denn, es handelt sich um eine Warmmiete. Deine Frage bezieht sich hier aber auf Kaltmiete zzgl. Betriebs- und Heizkosten.
Die Frage zu einer Diskussion sind also:
- Ist das zulässig, dass die Betriebskosten von einer Etage
zur anderen um das doppelte betragen?
ist möglich
- Konnte der fiktive Mieter damit argumentieren, dass seine
Fenster undicht sind und dementsprechend die
Betriebskostennachzahlung und die entsprechende Mieterhöhung
somit anfechten?
nein, hier muss der Mieter eine Mängelanzeige an den VM erstatten, ihn zur Mängelbeseitigung auffordern und notfalls mit einerMietminderung arbeiten.
Es gibt zwar gelegentlich auch Empfehlungen die Heizkostennachforderungen zu kürzen. Ich halte diese Kürzungen für völlig abwegig, da der Mieter im Grundsatz nicht beweisen kann, dass sein Mehrverbrauch durch den Mangel alleine entstanden ist. Da diese Frage nur über ein Gericht und Gutachter zu klären sein wird, wobei auch hier letztlich kein entgültiges Ergebnis für den Mieter erfolgt, wird der Mieter ohne Kosten zu verursachen kaum einen Erfolg haben.
- Ist das generell üblich, dass die Nebenkosten in einem
Hochhaus-Beton-Bunker von Etage zu Etage abgerechnet werden?
z.B. möglich wenn getrennte Heizungen bestehen, oft bei Gas die Gastherme, die sich nur auf das Stockwerk bezieht. Allerdings sind die meisten Mietverträge in diesen Fällen falsch. Der VM muss auch hier die Festkosten des gesamten Hauses und die Verteilung berechnen lassen.
- Was, wenn jemand ganz alleine auf einer Etage wohnt und
somit dieser durchschnittliche Abschlag unfair den anderen
Mietern gegenüber gering ausfällt?
wenn die Grundfläche (Wohnfläche) mit berücksichtigt wird besteht kein Problem.
- Ist es üblich, dass die Miete in einem Gebäude von Etage zu
Etage so unterschiedlich ist?
Es ist grundsätzlich erlaubt in allen Wohnungen eines Hauses unterschiedliche Mieten zu verlangen. Bitte beachten, dass nicht alle Wohnungen gleichzeitig vermietet werden, der VM also die Mieten der Marktlage anpasst. Es kann auch Süd- und Nordlage berücksichtigt werden, eine ruhige Strassenseite, eine laute Strassenseite usw.
Gruss Günter