Hallo Zusammen,habe mir gerade mal Gedanken gemacht zu folgendem:
Angenommen man hat eine vermietete Eigentumswohnung. Dort drin wohnt eine ältere alleinstehende Dame. Man weiss das sie noch einen älteren Bruder JWD wohnen hat. Miete käme per Dauerauftrag.
Wie sähe es nach dem Tode aus, für den Fall der Bruder würde das Erbe ablehnen, wer kündigt diese Wohnung, wer bezahlt die Miete bis zum Vertragsablauf?
Bleibt ein Vermieter drauf sitzen?
Angenommen man hat eine vermietete Eigentumswohnung. Dort drin
wohnt eine ältere alleinstehende Dame. Man weiss das sie noch
einen älteren Bruder JWD wohnen hat. Miete käme per
Dauerauftrag.
Wie sähe es nach dem Tode aus, für den Fall der Bruder würde
das Erbe ablehnen, wer kündigt diese Wohnung, wer bezahlt die
Miete bis zum Vertragsablauf?
Bleibt ein Vermieter drauf sitzen?
Zunächst gilt es natürlich zu klären, wer wieviel vom Erbe bekommt. Angenommen, JWD wäre Alleinerbe und würde die Erbschaft ausschlagen/ablehnen, würde der Staat das Eigentum ‚erben‘ und die Schulden aussen vor lassen. In dem Fall hätte man als VM wirklich Pech (zumindest für die Zeit, die die Wohnung dann leersteht). Anonsten wäre die vorhandene Erbengemeinschaft für die rechtzeitige Kündigung der Wohnung und die Mietzahlung zuständig. Siehe auch http://www.ratgeber-erbrecht.info/html/tod_des_miete…