Küche entfernen

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Vermieter x hatte Mieter, die sich eine sehr teure Küche in die Whg. gebaut haben. Nach fristgerechter Kündigung seitens Mieter und deren Auszug ist die Küche in der Whg. verblieben, der Herd wurde jedoch abgebaut. Die Whg. lässt sich aufgrund der hohen Abstandsforderungen der ehemaligen Mieter nicht vermieten. Die Vermieter möchte nun die ehemaligen Mieter auffordern, die Küche zu entfernen. Welche Fristsetzung ist angebracht und womit kann der Vermieter „drohen“, sofern die Küche nicht abgebaut wird (Verschrottung auf Mieterkosten?).

Zum Hintergrundwissen: Der Vermieter x hatte den Mieter schon immer mitgeteilt, dass er mit der Küche nichts zu tun haben will. Er hat sich lediglich verbal einverstanden erklärt, zu VERSUCHEN, die Whg. incl. Küche wieder zu vermieten.

Herzlichen Dank!

Hallo

ich halte eine Fristsetzung von 2-4 Wochen für angemessen. Passiert in dieser Zeit nichts kann der Vermieter dem Mieter mitteilen, dass er nach Fristablauf die Küche durch eine entsprechende Firma ausbauen lässt und an seine jetzige Adresse liefern lässt. Die Kosten werden dem Mieter dann in Rechnung gestellt.
Alternative: der Mieter geht mit dem Preis entsprechend runter, auch eine teure Küche bringt nur soviel, wie der andere bereit ist dafür zu zahlen und de facto verlangt man immer zuviel!!!

Gruß

hi

Die Whg. lässt sich aufgrund
der hohen Abstandsforderungen der ehemaligen Mieter nicht
vermieten.

Welche Fristsetzung ist angebracht und womit kann der
Vermieter „drohen“, sofern die Küche nicht abgebaut wird
(Verschrottung auf Mieterkosten?).

er könnte auch vorschlagen, dass wenn die Küche in 3 Wochen nicht abgeholt ist, sie gegen eine AbstandsZahlung seinerseits von sagen wir 1500 Euro in sein Eigentum übergeht

Dann kann er den Mietpreis um sagen wir 50€ raufsetzen … nach ein paar Jahren hat sich die Küche von allein amortisiert und manche Mieter sind froh, wenn sie schon eine EBK ohne Ablöse vorfinden

Gruß H.

Hallo,
der Vermieter hat mit der Küche absolut nichts zu tun. Ergo muss sich der Vermieter auch nicht um irgendwelche Abstandszahlungen kümmern. Das ist allein Sache zwischen altem und neuem Mieter. Und wenn dem neuen Mieter die Küche zu teuer ist, muss sie der alte Mieter eben ausbauen.

Im Gegenteil macht sich der alte Mieter schadenersatzpflichtig, wenn er die Wohnung blockiert.

Dementsprechend kann der Vermieter einen ganz normalen Mietvertrag mit einem neuen Mieter abschließen. Und je nach Einzugstermin muss dann die Küche rechtzeitig verschwinden, wenn sie der neue Mieter nicht mag. Zwei Wochen Frist sollten zum Abbauen reichen.

Gruß
loderunner