Rückzahlung Kaution + gesetzl. Mindestverzinsung

Hallo zusammen,

weiss jemand von Euch, ob es im Internet irgendwo eine Seite gibt, die mir die gesetzl. Mindestverzinsung der letzten Jahre anzeigt? Oder gibt es vielleicht sogar einen Online-Rechner, der mir für die gezahlte Kaution und die angegebene Mietdauer anzeigt, wieviel mir der Vermieter jetzt zurückzahlen muss?

Bin mir nämlich sicher, dass es mein Vermieter damit nicht so genau nehmen wird… Und wäre schon froh, wenn ich zumindest eine Vergleichsmöglichkeit hätte.

Danke, Anna.

Hallo Anna,

ich bin mir ziemlich sicher, dass es keine gesetzliche Mindestverzinsung von Kautionen gibt. Es gibt nur die Verpflichtung, die Mietkaution getrennt und zu üblichen Konditionen anzulegen!

Diesbezüglich kann man davon ausgehen, dass die Kaution mit den bankenüblichen Zinsen für ein normales Sparbuch beaufschlagt werden (müssen).

Je nach Anlagedauer kann man also von einem Zins von ca. 1 bis 1,5% (mit 1,2% liegt man also ganz gut)p.a. rechnen.

Wer sicher sein will, kann bei der Hausbank nachfragen, die einem dann den Schnitt ausrechnen können.

Gruß
Nita

Hallo,

in § 551 Abs 3 Satz 1 heisst es, dass der VM die Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimontiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen hat. Also nachfragen, wie bei dem Kreditinstitut die Zinsen für Spareinlagen sind.

Gruss Günter

weiss jemand von Euch, ob es im Internet irgendwo eine Seite
gibt, die mir die gesetzl. Mindestverzinsung der letzten Jahre
anzeigt? Oder gibt es vielleicht sogar einen Online-Rechner,
der mir für die gezahlte Kaution und die angegebene Mietdauer
anzeigt, wieviel mir der Vermieter jetzt zurückzahlen muss?

Bin mir nämlich sicher, dass es mein Vermieter damit nicht so
genau nehmen wird… Und wäre schon froh, wenn ich zumindest
eine Vergleichsmöglichkeit hätte.

Danke, Anna.

Hallo,

ich bin mir ziemlich sicher, dass es keine gesetzliche
Mindestverzinsung von Kautionen gibt. Es gibt nur die
Verpflichtung, die Mietkaution getrennt und zu üblichen
Konditionen anzulegen!

da bin ich aber froh, dass du dir nur sicher bist und zum Glück was anderes im Gesetz steht.

Diesbezüglich kann man davon ausgehen, dass die Kaution mit
den bankenüblichen Zinsen für ein normales Sparbuch
beaufschlagt werden (müssen).

Je nach Anlagedauer kann man also von einem Zins von ca. 1 bis
1,5% (mit 1,2% liegt man also ganz gut)p.a. rechnen.

Oder auch draunter waren… wie lange gab es auf Saprbüchern oftmals nur noch 0,5%

Wer sicher sein will, kann bei der Hausbank nachfragen, die
einem dann den Schnitt ausrechnen können.

Und wenn es der Vermieter nicht gemacht hat, hilft oftmals:

http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zeitrei…

Dort in der Bundesbank und EZB Zinssatatisitik den Wert für 3 Monatige Spareinlagen entnehmen.
Damit sollte man im Streitfalle fast immer Recht bekommen.

Gruss Ivo

Isch korrigiere mir selber!
Hi,

also ich korrigiere mich. Die von mir genannte Verpflichtung zur getrennten Anlage der Kaution mit einer marktüblichen Verzinsung i s t der gesetzlich verankerte Mindestzins.

Ich hatte die Frage so übersetzt: Wo steht in %, Euro und Cent, wieviel Verzinsung eine Kaution bringen muss, vielleicht so in Tabellenform, links der Betrag der Kaution, rechts der Mindestzins in Prozent o.ä.

Und d a s gibt es eben nicht, oder???

Gruß
Nita