Parkettaufbesserung

Ich habe entdeckt, dass die Parkettaufbesserung nicht unter Schönheitsreparaturen fällt. Unter welchen Bereich fällt sie nun aber?

Und die zweite Frage: Kann der Mieter verlangen, dass diese vom Vermieter gewollte Verbesserung erst nach seinem Auszug passiert, wenn dadurch das Wohnen stark beeinträchtigt wird?

Über Antworten würde ich mich freuen

Ich habe entdeckt, dass die Parkettaufbesserung nicht unter
Schönheitsreparaturen fällt. Unter welchen Bereich fällt sie
nun aber?

Bodenbelag erneuern/renovieren etc. ist die Aufgabe des Vermieters.

Und die zweite Frage: Kann der Mieter verlangen, dass diese
vom Vermieter gewollte Verbesserung erst nach seinem Auszug
passiert, wenn dadurch das Wohnen stark beeinträchtigt wird?

Da bin ich mir nicht sicher, ob du ein Aufschub verlangen kannst.
Sinn macht es für den VM allemnal, dies in einer leeren Whg. zu tun, da bei einer Parkettversiegelung u. U. mehrere Tage der Boden nicht betreten werden darf.

Wenn ich mich nicht irre!!!, muss aber der VM das Zimmer leer räumen und wieder einräumen.
Und eigentlich müsstest du für den Zeitraum, in dem du weniger Räume nutzen kannst, auch Anspruch auf Mietminderung haben. Aber ob das Sinn macht und wieviel das ist, ob, und in welchen Fällen dir dieses Minderungsrecht überhaupt zusteht, solltest du speziell klären.

Marion

Da bin ich mir nicht sicher, ob du ein Aufschub verlangen
kannst.
Sinn macht es für den VM allemnal, dies in einer leeren Whg.
zu tun, da bei einer Parkettversiegelung u. U. mehrere Tage
der Boden nicht betreten werden darf.

Versiegelung brauch einige Wochen zum aushärten, die mittlerweile paar Tage Trockenzeit haben keine richtige Oberflächenhärte, ich seh es bei mir. Man sieht sofort jeden ratscher darauf. Ich hab mal bei einem Bäuerlein gewohnt, der hatte Kork drin und versiegelt, selbst mit seinen Miststiefeln gabs keinen Schaden

LG
Mikesch

Hallo,

es ist rictig, dass Parkettaufbesserungen nicht zu den Schönheitsreparaturen zählen.

Ich habe entdeckt, dass die Parkettaufbesserung nicht unter
Schönheitsreparaturen fällt. Unter welchen Bereich fällt sie
nun aber?

Instandsetzung ( VM zuständig ) - Ausnahme Schadenbeseitigung wenn durch Mieter Schaden verursacht wird. Hier ist dann aber nur der Anteil geschuldet.

Und die zweite Frage: Kann der Mieter verlangen, dass diese
vom Vermieter gewollte Verbesserung erst nach seinem Auszug
passiert, wenn dadurch das Wohnen stark beeinträchtigt wird?

Wenn der Auszug zeitnah erfolgt - also innerhalb der Kündigungsfrist von drei Monaten - kann der Mieter vor seinem Auszug die Arbeiten verweigern.

Gruss Günter