Hallo, vor ein paar Tagen bekam ich ein schreiben in dem mein Vermieter schrieb das er nach durchsicht seiner unterlagen, er bemerkt hat, das die BK 2003 von mir nicht gezahlt wurde und er nun verlangt ich solle das nachzahlen. ich habe es gezahlt kann es aber leider nicht mehr belegen. Ist die aber nicht eh verjährt?
vielen dank für tips
Hallo!
Ja, soweit mir bekannt ist, ist es verjährt. Ich glaube er hat 12 Monate Zeit die Abrechnung zu schreiben und dann weitere 12 Monate um das Geld einzufordern. Wenn bis dahin nichts gekommen ist, hat er Pech gehabt.
Das ist aber auch nur Laienwissen
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VG
Anja
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Hi,
nachdem Du schreibst, dass Du damals bezahlt hast, gehe ich davon aus, dass damals eine NK-Abrechnung erfolgte. Weiterhin gehe ich davon aus, dass die NK-Abrechnung für das Abrechnungsjahr in 2004 erstellt wurde.
imho greift hier die 3-jährige Verjährungsfrist, welche mit Ablauf des Jahres 2004 beginnt und somit Ende 2007 verstreicht.
Gruß
Horst