Erhöhung der Nebenkosten trotz erhebl. Rückzahlung

Hallo!
Gern würde ich wissen, ob ein Vermieter die Nebenkosten erhöhen darf, obwohl bisher schon deutlich überzahlt wurde?
Rückzahlung für 12 Monate waren ca. 350 € - also ca. 30 € mehr pro Monat als Kosten anfielen. Auf selbiger Abrechnung taucht nun auf, dass man noch mehr vorauszahlen soll, was ja keinerlei Sinn macht, außer die Zinseinnahmen des Vermieter zu erhöhen…
Muß man das akzeptieren???
Danke!
Anja

Auch hallo,

hier liegt entweder ein Mißverständnis vor und der liebe Vermieter, der kleine Schlamper, hat sich vertan und wollte eigentlich weniger verlangen als bisher.

Oder aber, er hat Grund zur Annahme, dass die Nebenkosten in den nächsten Monaten deutlich höher ausfallen werden als bisher.

Die einfache Rechnung:
((bisherige Vorauszahlung*12)-Rückerstattung)/12
zur Ermittlung der künftigen Vorauszahlung greift oft zu kurz.

Ein paar beispielhafte Gründe hierfür:

  • in der Wohnung des Mieters leben nun mehr Personen als früher
  • Für Gebühren wie Müllabfuhr, Kaminkehrer, Wasser, Abwasser etc. wurden drastische Erhöhungen angekündigt
  • die Energiekosten pro Einheit waren bereits letztes Jahr stark gestiegen, die Summe war aber aufgrund des vielerorts milden Winters trotzdem akzeptabel. Der Winter war jedoch für Deutschland ungewöhnlich mild. Bei normaler Winterwitterung werden die Kosten im nächsten Winter entsprechend hoch sein.

Muß man das akzeptieren???

Ja, wenn der Vermieter vernünftige Gründe vorweisen kann.

Grundsätzlich dienen NK-Vorauszahlungen ja der Sicherheit beider Seiten. Der Vermieter muß dem Geld, dass die Versorger auf jeden Fall von ihm verlangen, nicht lange hinterherlaufen. Und der Mieter fällt nicht jedes Jahr wieder tot vom Baum ob der immensen Kosten die so eine Wohnung doch plötzlich wieder verursacht hat.

Gruß
Horst

…außer die Zinseinnahmen des Vermieter zu erhöhen…

PW: Vermieter können von den Zinseinnahmen auf zuviel erhobene Nebenkostenvorauszahlungen leben wie Gott in Frankreich.

Hallo Horst!

Erstmal Danke für die Antwort!

Das mit den Zinseinnahmen klingt leicht sarkastisch :wink: Allerdings -hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen - reden wir in meinem Fall von einem ganzen Gebiet, welches von 1 Vermieter vermietet wird (größere Versicherungsgesellschaft). Und ich denke dann rechnet sich das schon… Aber gut, das nur nebenbei.

Irgendwelche außergewöhnlichen Kosten und Erhöhungen sind nicht geplant oder angekündigt. Also keine zusätzlichen Personen im Haushalt o.ä.

Na, ich werde da mal nachfragen… Ich wollte gern vorab nur wissen, ob man sich das gefallen lassen muss - ob es dafür Vorschriften gibt - weil die sich in den 2 1/2 Jahren wo ich dort wohne schon einige Dinger gerissen haben :frowning:

VG
Anja

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