Einbehalt zuviel gezahlter Miete

nehmen wir einmal an das in einem Mietvertrag keine Angaben über die Quadratmeter der Wohnung gemacht sind und die Betriebskosten auch pauschliert sind, wobei beim Besichtigungstermin durch den Vermieter, mündlich, eine Wohnfläche von 67 m² angegeben wurde.

Nachgemessen wurde nicht, so hätte man/sie ja einen Anhaltspunkt über den einzelnen Quadratmeterpreis an Kaltmiete und Betriebskosten.

Jetzt benötigt mann/sie eine Mietbescheinigung aus der die Aufschlüsselung der einzelnen Räume hervorgeht. Und mann/sie messen mit Hilfe einer Dritten Person alles nach und kommen nur auf, sagen wir 50 m².

Sind, mann/sie berechtigt die entsprechend zuviel gezahlten m² zurück zu fordern und nach den neuesten Zahlen die mtl. Miete und Betriebskosten zu bezahlen.

danke

Hallo

wenn im MV keine qm angegeben sind, wird es etwas schwierig.

Wobei mich immer wieder erstaunt, dass man einen solchen gravierenden Unterschied von fast 17 qm !!!, also im Grunde genommen, die Größe eines Schlafzimmers nicht merkt.

Anscheinend ist ja die Kaltmiete ok und auch die NK, denn sonst hätte man die Miete als überhöht für eine solch kleine Wohnung betrachtet.

Gruß

Moin, Michael,

Sind, mann/sie berechtigt die entsprechend zuviel gezahlten m²
zurück zu fordern

wenn die Abweichung mehr als 10 % beträgt und die falsche Angabe im Vertrag steht, schon. So wird’s schwierig werden.

und nach den neuesten Zahlen die mtl. Miete
und Betriebskosten zu bezahlen.

nicht ganz so: Den Vermieter auffordern, die Nebenkosten gemäß der korrekten Wohnfläche neu zu berechnen.

Gruß Ralf