ungültige Klausel im Mietvertrag

Hallo,

es ist jetzt eher eine Alltagsfrage, als eine rechtliche…

Angenommen, jemand hat eine ungültige Klausel im Mietvertrag bezüglich der Endrenovierung (bereits mit dem Mieterbund abgeklärt).

Wann und wie würdet ihr dies dem Vermieter (in diesem angenommenen Fall vom Makler und Hausverwalter vertreten) mitteilen?
Oder würdet ihr einfach beim Auszug die Wohnung besenrein hinterlassen?

Der Mieter muss ja davon ausgehen, dass der Hausverwalter mit einer kompletten Renovierung bzw. mit einer prozentualen Beteiligung an den Kosten rechnet…

Gruß
Tato

Hallo

wenn die Klausel tatsächlich und einwandfrei rechtsunwirksam ist, würde ich als Mieter keine Veranlassung sehen, Hausverwaltung darauf aufmerksam zu machen - als Profi sollte diese das wissen - und die Wohnung besenrein übergeben.
Ist man ein netter Mieter kann man natürlich vor Auszug die schriftliche Mitteilung machen, dass man beabsichtigt, aufgrund der unwirksamen Klausel gem. §…die Wohnung unrenoviert zu verlassen.

Gruß