Hallo,
es ist jetzt eher eine Alltagsfrage, als eine rechtliche…
Angenommen, jemand hat eine ungültige Klausel im Mietvertrag bezüglich der Endrenovierung (bereits mit dem Mieterbund abgeklärt).
Wann und wie würdet ihr dies dem Vermieter (in diesem angenommenen Fall vom Makler und Hausverwalter vertreten) mitteilen?
Oder würdet ihr einfach beim Auszug die Wohnung besenrein hinterlassen?
Der Mieter muss ja davon ausgehen, dass der Hausverwalter mit einer kompletten Renovierung bzw. mit einer prozentualen Beteiligung an den Kosten rechnet…
Gruß
Tato