Hallo liebe Experten,
Mieter A bewohnt eine Wohnung über mehrere Jahre. An den Heizkörpern befinden sich Verdunstungsröhrchen. Diese wurden bei der letzten Ablesung nicht im Beisein des Mieters abgelesen, sondern ausgebaut und durch ein neues Meßsystem ersetzt. Nunmehr gibt sich aus der Heizkostenabrechnung eine Verbrauchssteigerung von fast 50% im Verhältnis zu den Vorjahren (4 Jahre) und der Mieter geht davon aus, dass die Ablesung fehlerhaft ist. Hat der Mieter einen Anspruch auf den Nachweis der Ablesedaten? Gibt es sonst Möglichkeiten gegen die Abrechnung des Ableseunternehmens (nicht direkt der Versorger) vorzugehen? Wem obliegt die Beweispflicht?
Schon jetzt vielen Dank für die Antworten.