mich interessiert einmal die Frage, wie ein Vermieter die Kaution
zurück zahlen muss.
Mir ist bekannt, das die Kaution bis 6 Monate nach Beendigung des
Mietverhältnisses zurück gehalten werden darf.
Also läuft bis hierher auch die normale Sparbuch-Verzinsung.
Jetzt die Fragen:
Muss der Vermieter die Kaution unaufgefordert an den Ex-Mieter
überweisen oder kann er sie so lange behalten, bis er zur Zahlung
aufgefordert wird?
Zieht sich die Rückzahlung über einen längeren Zeitraum hin (keine
Zahlungsrückstände oder Renovierungsprobleme), kann dann mit Beginn
des 7. Monats ein höherer Zinssatz verlangt werden? Im Online-
Mahnverfahren wird 8% erwähnt.
mich interessiert einmal die Frage, wie ein Vermieter die
Kaution
zurück zahlen muss.
Möglichst vollständig und in Geldwerten.
Mir ist bekannt, das die Kaution bis 6 Monate nach Beendigung
des
Mietverhältnisses zurück gehalten werden darf.
Also läuft bis hierher auch die normale Sparbuch-Verzinsung.
Jetzt die Fragen:
Muss der Vermieter die Kaution unaufgefordert an den
Ex-Mieter
überweisen oder kann er sie so lange behalten, bis er zur
Zahlung
aufgefordert wird?
Das mit den 6 Monaten stimmt zwar generell, aber es ist so, dass der VM die Kaution bzw. einen Teil davon einbehalten kann, bis die Höhe der Nebenkosten für den laufenden Abrechnungszeitraum bekannt sind. Waren z.B. in den letzten Jahren regelmäßig Nachzahlungen zu leisten und/oder sind für den Abrechnungszeitraum Nachzahlungen zu erwarten, darf der VM auch über die 6 Monate hinaus einen Teil der Kaution einbehalten.
Hat der VM ein Übergabeprotokoll mit dem Mieter unterschrieben und die ordnungsgemäße/mängelfreie Rückgabe der Wohnung bestätigt, sollte der Mieter sogar schon zu diesem Zeitpunkt die Rückgabe eines Teiles der Kaution einfordern.
Eigentlich sollte der VM die Kaution unaufgefordert rausrücken, aber m.E. sollte mit dem Mieter einvernehmlich das Procedere besprochen werden. Wie, wann, wieviel.
Zieht sich die Rückzahlung über einen längeren Zeitraum hin
(keine
Zahlungsrückstände oder Renovierungsprobleme), kann dann mit
Beginn
des 7. Monats ein höherer Zinssatz verlangt werden? Im Online-
Mahnverfahren wird 8% erwähnt.
Siehe oben. Evtl. Abschluss des Abrechnungszeitraumes der Nebenkosten. Leider weiss ich auch nicht ob man dann Zinsen verlangen kann.
Muss der Vermieter die Kaution unaufgefordert an den
Ex-Mieter
überweisen oder kann er sie so lange behalten, bis er zur
Zahlung
aufgefordert wird?
Ergibt sich aus dem Mietvertrag; ist mit Beendigung des Mietverhältnis…
Zieht sich die Rückzahlung über einen längeren Zeitraum hin
(keine
Zahlungsrückstände oder Renovierungsprobleme), kann dann mit
Beginn
des 7. Monats ein höherer Zinssatz verlangt werden?
Der Vermieter müsste m.E. schon in „Verzug“ gesetzt werden, um eine höhere Verzinsung als die im Sparbuch vereinbarte verlangen zu können; sollte die Rückzahlung vertrags- und rechtswidrig sein und Ihnen daher ein „Verlust“ an Zinsen entstehen, müsste der Vermieter den höheren Zins bezahlen, allerdings müssten Sie nachweisen, dass Sie einen höheren Zins hätten erzielen können,…
Das mit den 6 Monaten stimmt zwar generell, aber es ist so,
dass der VM die Kaution bzw. einen Teil davon einbehalten
kann, bis die Höhe der Nebenkosten für den laufenden
Abrechnungszeitraum bekannt sind.
Es sind keine Forderungen mehr zu erwarten
Hat der VM ein Übergabeprotokoll mit dem Mieter unterschrieben
und die ordnungsgemäße/mängelfreie Rückgabe der Wohnung
bestätigt, sollte der Mieter sogar schon zu diesem Zeitpunkt
die Rückgabe eines Teiles der Kaution einfordern.
ist erfolgt, ohne Probleme
Eigentlich sollte der VM die Kaution unaufgefordert
rausrücken, aber m.E. sollte mit dem Mieter einvernehmlich das
Procedere besprochen werden. Wie, wann, wieviel.
Zieht sich die Rückzahlung über einen längeren
Zeitraum hin (keine Zahlungsrückstände oder
Renovierungsprobleme), kann dann mit Beginn
des 7. Monats ein höherer Zinssatz verlangt werden?
Im Online-Mahnverfahren wird 8% erwähnt.
Siehe oben. Evtl. Abschluss des Abrechnungszeitraumes der
Nebenkosten. Leider weiss ich auch nicht ob man dann Zinsen
verlangen kann.
Ein mit dem Verfahren befasster Richter meint, der Vermieter müsste
erst in Verzug gesetzt werden. Also die Rückzahlung anmahnen.
Ich formuliere mal so : Nach Ablauf von 6 Monaten wird die Kaution
nicht zurück überwiesen. Der Ex-Mieter fragt freundlich telefonisch
bei der Hausverwaltung nach und bittet um Erstattung. Nichts
passiert.
Erneuter Anruf. Ebenfalls volle Ignoranz. Dann ein
Einwurfeinschreiben, ebenfalls noch sehr freundlich abgefasst und mit
Weihnachtsgruß versehen. Keine Reaktion, dann Mahnbescheid.
Einspruch. Erst im Verfahren geht dem Vermieter auf - das muss ich ja
tatsächlich zurück zahlen.
Ich meine, hier besteht eine Bringeschuld des Vermieters. Oder?
Gibt es einen Anspruch auf höhere Zinsen, spätestens ab schriftlicher
Forderung? Inverzug setzen?
Ratlos gefragt & Gruß
R
Hallo Peter,
danke, Text siehe einen Beitrag tiefer.
Die Guthabenzinsen für Tagegelder ohne Mindesteinlage hängen an allen
Instituten aus und sind teilweise sehr stark beworben. Nachweis dürfte
kein Problem sein und ist erheblich höher als die Sparbuchzinsen. Damit
also entgangener Zinsgewinn, über mehrere Jahre schon ausreichend für
ein Essen in einem guten Restaurant.
R.