Hallo,
ich hoffe es kann mir da jemand Auskunft geben.
Also, ein Mieter hat sich auf eigene Kosten vor ein paar Jahren mit Genehmigung des Vermieters Rolladen einbauen lassen. (Erdgeschosswohnung)
Nun wird das Haus von außen wärmegedämmt (auch neue Fenster).
Nun darf der Mieter die Rollladen nicht wieder anbringen.
Wie ist denn da die Rechtslage ??
Wenn der Mieter z.B. alt ist und die Rollladen für ihn Sicherheit bedeuten.
Danke für baldige Antworten.
Gruß
Britta
Hallo,
was mir so in den Sinn kommt:
Also, ein Mieter hat sich auf eigene Kosten vor ein paar
Jahren mit Genehmigung des Vermieters Rolladen einbauen
lassen. (Erdgeschosswohnung)
Der Vermieter war in diesem Fall entgegenkommend.
Selbst ohne tiefere rechtlichen Kenntnisse dürfte klar sein, dass der VM heute nicht belangt werden kann, nur weil er damals nett gewesen ist.
Nun wird das Haus von außen wärmegedämmt (auch neue Fenster).
Nun darf der Mieter die Rollladen nicht wieder anbringen.
Die alten Rolläden werden zu 99% nicht mehr passen. Wenn, dann müssen da neue Rollläden her.
Wie ist denn da die Rechtslage ??
Die Rechtslage ist doch zweitrangig. Er soll den VM fragen, ob er auf eigene Kosten Rollläden einbauen darf. Ich wüsste nicht, was dem entgegenstünde.
Wenn der Mieter z.B. alt ist und die Rollladen für ihn
Sicherheit bedeuten.
Beides fragwürdig.
Dem kann man locker den Gesamteindruck der Aussenfassade entgegenhalten.
Thomas
Hallo
wahrscheinlich ist es so,dass der nachträgliche Einbau der Rolläden die neue Dämmung unterbrechen würde. Entweder gleich mit einbauen lassen (eigene Kosten) oder als Sicherheit dienen besser verschließbare Fenstergriffe, denn auch Rolläden bieten keinen Schutz vor Einbrechern.
Als Sichtschutz für abends kann man Innenrollos anbringen.
Gruß