Jedes Jahr einen neuen Mietvertrag?

Hallo,

ich hätte eine Frage.

Eine Bekannte hat bei Ihrem Vermieter einen Mietvertrag der immer 1 Jahr läuft. Nach diesem Jahr bekommt sie wieder einen neuen Mietvertrag der auch wieder ein Jahr läuft.
Mit jedem Mietvertrag wird die Miet um 20€ erhöht.
Dies geht jetzt schon mehrere Jahre so.

Unsere Frage ist, ist das rechtens? Darf der Vermieter jedes Jahr einen neuen Mietvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr schreiben, oder besteht nach einer gewissen Wohndauer Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag?

Danke für eure Hilfe.

MfG
ChrisB666

Eine Bekannte

Ich gehe mal davon aus hier sollte eigentlich „Ein Mieter“ stehen …

Ein befristeter Vertrag > qualifizierter Zeitmietvertrag ist seit Mietrechtsänderung 2001 nur noch nach Massgabe des § 575 BGB möglich, d.h. es muss ein Befristungsgrund benannt sein > "Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen."
http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html

Abgesehen davon ist nach Fristablauf oder nach Wegfall des Befristungsgrundes grundsätzlich kein neuer Mietvertrag erforderlich. > "Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen"
Bzw. siehe auch: § 545 BGB Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses

Der geschilderte Beispielsachverhalt erscheint mir zumindest seltsam …
bzw. dient womöglich nur dem Zweck die gesetzl. Vorschriften zur Mieterhöhung zu umgehen > § 557 ff BGB

„Ein Mieter“ wäre m.E. gut beraten, das Vertragskonstrukt mal überprüfen zu lassen (Mieterbund/Rechtsanwalt).

Hallo,

ich hätte eine Frage.

Eine Bekannte hat bei Ihrem Vermieter einen Mietvertrag der
immer 1 Jahr läuft. Nach diesem Jahr bekommt sie wieder einen
neuen Mietvertrag der auch wieder ein Jahr läuft.
Mit jedem Mietvertrag wird die Miet um 20€ erhöht.
Dies geht jetzt schon mehrere Jahre so.

Unsere Frage ist, ist das rechtens? Darf der Vermieter jedes
Jahr einen neuen Mietvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr
schreiben, oder besteht nach einer gewissen Wohndauer Anspruch
auf einen unbefristeten Vertrag?

Die Miete darf in drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen. Das wäre mal nachzurechnen, ob dies der Fall ist. Falls - JA - kann unterstellt werden, dass der VM versucht dies auf diese Art zu umgehen. Jedoch sieht das BGB keinen Ausschluss pro Vertrag vor, sondern es bleibt ja das Mietverhältnis bestehen.

VM versuchen auf diese Art der „Neuvermietung“ den gestzl. zulässigen Höchstgrenzen der Mietsteigerung zu entgehen, da sie bei echten Neuvermietungen tatsächlich die Miete neu (mehr) aushandeln können. Jedoch gilt aber auch hier Ortsüblichkeit. Der Mietspiegel der Stadt hilft hier weiter.

Hallo,

hier nur noch eine Ergänzung zum Beitrag von Rudi. Seine Hinweise sind vollinhaltlich korrekt.

Der Mieter kann einen neuen Mietvertrag ablehnen. Also künftig keinen Mietvertrag mehr unterschreiben.

Gruss Günter

ich hätte eine Frage.

Eine Bekannte hat bei Ihrem Vermieter einen Mietvertrag der
immer 1 Jahr läuft. Nach diesem Jahr bekommt sie wieder einen
neuen Mietvertrag der auch wieder ein Jahr läuft.
Mit jedem Mietvertrag wird die Miet um 20€ erhöht.
Dies geht jetzt schon mehrere Jahre so.

Unsere Frage ist, ist das rechtens? Darf der Vermieter jedes
Jahr einen neuen Mietvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr
schreiben, oder besteht nach einer gewissen Wohndauer Anspruch
auf einen unbefristeten Vertrag?

Danke für eure Hilfe.

MfG
ChrisB666