Wohnungsschlüssel

Hallo,
ich habe schon auf mehreren Webseiten lesen können, dass ein Mieter soviel Wohnungsschlüssel haben kann, wie er benötigt, d.h. alle Personen im Haushalt (ausgenommen vielleicht Kleinkinder), außerdem evtl. Babysitter, Tagesmutter usw.
Allerdings habe ich bis dato weder einen rechtlichen Hinweis noch ein Gerichtsurteil darüber gefunden.
Würdet ihr mir bitte helfen?
Danke.

Gruß

Harry

Hallo

das Gesetz kenne ich nicht. Normalerweise bekommt man jeweils 2 Schlüssel, Wohnung und Haustür etc. und alles was der Mieter weiter möchte, muss er bezahlen.

Gruß

Hallo,

der Mieter darf sich die Schlüssel nachmachen, die er benötigt, muss allerdings bei Auszug auch die sich selbst beschafften Schlüssel dem VM kostenfrei übergeben.

Sofern ein Sicherungsschein vorliegt, muss der Mieter den VM um die Mehrausfertigung von Schlüssel bitten. Schlüssel dürfen für Ehegatten, für Kinder, auch für Personen beschafft werden, die Besorgungen und tägliche Leistungen erbringen. z.B. kann ein Kindermädchen genauso einen Schlüssel bekommen wie auch eine Mitarbeiterin einer Pflegestation, um in Abwesenheit von Angehörigen die zu Pflegenden zu versorgen.

Gruss Günter

ich habe schon auf mehreren Webseiten lesen können, dass ein
Mieter soviel Wohnungsschlüssel haben kann, wie er benötigt,
d.h. alle Personen im Haushalt (ausgenommen vielleicht
Kleinkinder), außerdem evtl. Babysitter, Tagesmutter usw.
Allerdings habe ich bis dato weder einen rechtlichen Hinweis
noch ein Gerichtsurteil darüber gefunden.
Würdet ihr mir bitte helfen?
Danke.

Gruß

Harry