Hallo!
Folgende Situation:
A hat Wohnung mit Balkon gemietet. Über dem Balkon is keinerlei Dach oder ähnliches. A ist genervt, da er/sie den Balkon bei Regen nicht nutzen kann. Ist ein VM verpflichtet, über jedem Balkon für ein Dach zu sorgen?
Falls es von Belang ist:
Das Haus ist BJ 1936 u wurde vor ca 9 Jahren modernisiert u erweitert (angebaut u Balkons angebracht). Die Wohnung befindet sich im 2. OG, über dem Bakon ist nur freier Himmel.
Sollte A sich selber um ne „Balkon-Abdeckung“ bemühen (müssen):
Kann VM einem festen Dach (von Fachfirma) widersprechen u von A die Anschaffung einer einziehbaren Markise verlangen? Voraussetzung ist selbstverständlich die fachgerechte Montage durch eine Fachfirma.
Meine persönliche Meinung hierzu:
In D gilt Vertragsfreiheit, A wusste nach der Wohnungsbesichtigung, worauf er sich einlässt (OpenAir-Balkon).
Aber was sagen die Spezis dazu?
Gruss
Mutschy