Schlussrenovierungsklausel

Hallo!

Angenommen jemand wohnt erst seit 10 Monaten in einer Mietwohnung. Die Vormieterin hat die Wohnung frisch renoviert. Alles ist weiß gestrichen.

Jetzt möchte der jetzige Mieter ausziehen. Der Schönheitsreparaturen-Paragraf (§15) im Mietvertrag ist gestrichen. Der Mietvertrag ist um eine Schlussrenovierungsklausel ergänzt.

Die Schlussrenovierungsklausel lautet:
"Die Mieträume werden in neu renoviertem Zustand übernommen. Die VErtragsparteien vereinbaren folgende Schlussrenovierungsklausel:

Die im Vertragsvordruck enthaltene Schönheitsreparaturklausel (Durchführung turnusmäßiger Renovierung während der Mietzeit) entfällt. Stattdessen verpflichtet sich der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in allen Mieträumen bei VErtragsende (Endrenovierung). Die Renovierung muss fachgerecht durchgeführt werden und darf bei Rückgabe der Wohnung nicht länger als zwei Monate zurückliegen."

Muss der Mieter die Wohnung bei Auszug streichen?

hallo

aber nicht nach 10 Monaten, wenn man nix gross ruiniert hat dürfte ausser paar Dübellöchern wohl nicht viel sein

lG
Mikesch

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Hallo,

hier wurde eine Individualklausel vereinbart. Diese ist gültig. Der Mieter hat zu renovieren. Allerdings erhebt sich die Frage, ob nach zehn Monaten dies erforderlich ist. Der Mieter sollte dieses Thema mit dem VM klären.

Angenommen jemand wohnt erst seit 10 Monaten in einer
Mietwohnung. Die Vormieterin hat die Wohnung frisch renoviert.
Alles ist weiß gestrichen.

Jetzt möchte der jetzige Mieter ausziehen. Der
Schönheitsreparaturen-Paragraf (§15) im Mietvertrag ist
gestrichen. Der Mietvertrag ist um eine
Schlussrenovierungsklausel ergänzt.

Die Schlussrenovierungsklausel lautet:
"Die Mieträume werden in neu renoviertem Zustand übernommen.
Die VErtragsparteien vereinbaren folgende
Schlussrenovierungsklausel:

Die im Vertragsvordruck enthaltene Schönheitsreparaturklausel
(Durchführung turnusmäßiger Renovierung während der Mietzeit)
entfällt. Stattdessen verpflichtet sich der Mieter zur
Durchführung von Schönheitsreparaturen in allen Mieträumen bei
VErtragsende (Endrenovierung). Die Renovierung muss
fachgerecht durchgeführt werden und darf bei Rückgabe der
Wohnung nicht länger als zwei Monate zurückliegen."

Gruss Günter