Mieter M besichtigt im Januar eine Wohnung und stellt dabei in 2 Zimmern großflächig an zwei Gauben Schimmel fest.
Auf Nachfrage beim Vermieter erklärt dieser, dass das Problem bekannt sei, der Schimmel auf Fehler der Baugesellschaft zurückzuführen sei, und der Schimmel „im Sommer“ durch die Verursacherfirma beseitigt werden soll.
Ende Juni ist noch immer nichts passiert, und auf Nachfrage beim Vermieter sagt dieser, sein Stand wäre auch nur „im Sommer sollen die Arbeiten durchgeführt werden".
Frage:
Kann der Mieter wegen der langen Zeit, in der nichts passiert ist, trotz Kenntnis des Schimmels bei Einzug, die Miete kürzen?
Hallo
m.E. nicht, Mängel die vor Einzug bekannt sind, können hinterher nicht „bemängelt“ werden. Man sollte sich hier aber schriftlich absichern, dass der Schimmel …beseitigt wird.
Gruß
Hallo,
Schimmel ist grundsätzlich ein Mangel. Eine Beseitigung des Mangels wurde zugeagt, klingt für mich allerdings etwas nebulös und wird wohl nur durch Klärung bei der Gesellschaft eine abschließende Klärung bringen. Eine Mietminderung kann aber dann vorgenommen werden, wenn sich die Hinweise, dass im Sommer der Mangel beseitigt wird als Täuschung des Vermieters erweist.
Gruss Günter
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