Heizkosten, was ist normal, wie vorgehen

Hallo!

Ich habe eine Nachforderung in Sachen Betriebskosten bekommen, die in erster Linie aus den Heizkosten resultiert. Es sieht erstmal alles richtig aus, ich muss aber zugeben, dass ich mich mit Zählerständen etc. nun gar nicht auskenne, d.h., ich muss die Rechnung erstmal gründlich lesen, sonst versteh ich eh nur Bahnhof.

Frage: Die Wohnung war 30,01 Quadratmeter groß und ich soll jetzt gute 430 Euro nachbezahlen. Gewohnt habe ich dort von März 2005 bis September 2006, die ersten 122 Tage wurden letztes Jahr abgerechnet und ich habe damals 50 Euro wiederbekommen (war ja auch keine Heizperiode).

Für die restliche Zeit habe ich insgesamt 840 Euro vorausbezahlt, dadurch, dass knapp 800 Euro alleine schon für die Heizkosten anfallen, ergibt sich jetzt natürlich eine entsprechende Differenz.
Wie gesagt, es sieht alles korrekt aus, ich habe nachgerechnet und es ist alles schlüssig, aber kann mir schonmal jemand sagen, ob 800 Euro für eine 1-Zimmer-Wohnung mit neuen (!) Fenstern und bei Berufstätigkeit realistisch sind?! Es handelt sich um eine Ölheizung, an den Heizkörpern waren solche Messröhrchen. Ich hatte vier Heizkörper, Bad, Küche, zwei im Wohn/Schlafraum, wobei der in der Küche seltenst mal an war und einer der beiden im Zimmer defekt.

Mir kommt die Summe so hoch vor (ein Kollege meines Freundes gibt ca. 200 Euro mehr aus und heizt ein Einfamilienhaus damit…), andererseits habe ich keinen Vergleich (in meinem früheren WG-Leben war mir so etwas nie aufgefallen) und man kann mir zurzeit in Sachen Energiekosten alles erzählen - dass das Benzin z.B. teuer ist, weiß ich ja selber.

Auf der Rechnung von 2006 (also, für 2005) steht: „Der durchschnittliche Energieverbrauch im Abrechnungszeitraum betrug 11.83 kWh pro m2 und Jahr.“

Auf der aktuellen steht:
„Der durchschnittliche Energieverbrauch im Abrechnungszeitraum betrug 200.08 kWh pro m2 und Jahr“
Hilft das was?

Zu Hülf!!!

P.S. Ich habe die Suchfunktion genutzt, aber nichts Entsprechendes gefunden. Tipps und Links nehme ich gerne an.

Hallo!

da würde ich einmal nachprüfen und schauen, was genau und welche Daten auf der Abrechnung stehen; die Heizkosten halte ich für Extrem.

Ich habe eine Nachforderung in Sachen Betriebskosten bekommen,
die in erster Linie aus den Heizkosten resultiert. Es sieht
erstmal alles richtig aus, ich muss aber zugeben, dass ich
mich mit Zählerständen etc. nun gar nicht auskenne, d.h., ich
muss die Rechnung erstmal gründlich lesen, sonst versteh ich
eh nur Bahnhof.

Frage: Die Wohnung war 30,01 Quadratmeter groß und ich soll
jetzt gute 430 Euro nachbezahlen. Gewohnt habe ich dort von
März 2005 bis September 2006, die ersten 122 Tage wurden
letztes Jahr abgerechnet und ich habe damals 50 Euro
wiederbekommen (war ja auch keine Heizperiode).

Für die restliche Zeit habe ich insgesamt 840 Euro
vorausbezahlt, dadurch, dass knapp 800 Euro alleine schon für
die Heizkosten anfallen, ergibt sich jetzt natürlich eine
entsprechende Differenz.
Wie gesagt, es sieht alles korrekt aus, ich habe nachgerechnet
und es ist alles schlüssig, aber kann mir schonmal jemand
sagen, ob 800 Euro für eine 1-Zimmer-Wohnung mit neuen (!)
Fenstern und bei Berufstätigkeit realistisch sind?! Es handelt
sich um eine Ölheizung, an den Heizkörpern waren solche
Messröhrchen. Ich hatte vier Heizkörper, Bad, Küche, zwei im
Wohn/Schlafraum, wobei der in der Küche seltenst mal an war
und einer der beiden im Zimmer defekt.

Mir kommt die Summe so hoch vor (ein Kollege meines Freundes
gibt ca. 200 Euro mehr aus und heizt ein Einfamilienhaus
damit…), andererseits habe ich keinen Vergleich (in meinem
früheren WG-Leben war mir so etwas nie aufgefallen) und man
kann mir zurzeit in Sachen Energiekosten alles erzählen - dass
das Benzin z.B. teuer ist, weiß ich ja selber.

Auf der Rechnung von 2006 (also, für 2005) steht: „Der
durchschnittliche Energieverbrauch im Abrechnungszeitraum
betrug 11.83 kWh pro m2 und Jahr.“

Auf der aktuellen steht:
„Der durchschnittliche Energieverbrauch im Abrechnungszeitraum
betrug 200.08 kWh pro m2 und Jahr“
Hilft das was?

Zu Hülf!!!

P.S. Ich habe die Suchfunktion genutzt, aber nichts
Entsprechendes gefunden. Tipps und Links nehme ich gerne an.

Hallo

diesen Verbrauch bzw. Kosten für eine 30 qm (!!!) kleine Wohnung halte ich für absolut überzogen. Vom Vorjahr mit 11,83 kw pro qm zu nun 200,08 kw - rechne dir mal aus wieviel % Erhöhung das ist.
Da kann was nicht stimmen.
Wenn du Messröhrchen hast, wie ist denn das Verhältnis der verbrauchten Einheiten zum Vorjahr?

Gruß

Hallo!

Danke! Ich wohne da nicht mehr und habe nur eine „Ablesung“ mitgemacht, nur ein Protokoll vorliegen. Das Protokoll ist für mich völliges Chinesisch - Altstand/Neustand wurde nicht eingetragen, stattdessen stehen da nur Zahlen ohne Einheiten… und zwar 30 (Bad), 30 (Küche), 30 (Wohnzimmer) und 15 (Wohnzimmer).

Ich habe in einem anderen Strang die Grafik unter http://www.mieterbund.de/pdf/BKS2005_Vergleich%20Vor…

gefunden.

Das hieße doch, dass die Durchschnittskosten für die Beheizung einer 30qm Wohnung im Monat 0,76 x 30 = 22,80 Euro betragen, aufs Jahr hochgerechnet dann 273,60 Euro, oder?

Oder hab ich einen Denkfehler in meiner Rechnung? (Ich war nie gut in Mathe, aber die Grundrechenarten kann ich…) Meint ihr, ich kann aufgrund dieses BK-Spiegels Einspruch einlegen? Einspruch einlegen tue ich auf jeden Fall, aber ist es sinnvoll, diesen Spiegel zu erwähnen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke! Mach ich. Bzw. ich retourniere erstmal und lasse die nachschauen… ich sehe die Daten und hab auch durchgerechnet und die Mathe scheint zu stimmen, ich bin nur absolut nicht einverstanden mit den Ausgangszahlen…

Hallo!

da würde ich einmal nachprüfen und schauen, was genau und
welche Daten auf der Abrechnung stehen; die Heizkosten halte
ich für Extrem.

Hallo,

Auf der Rechnung von 2006 (also, für 2005) steht: „Der
durchschnittliche Energieverbrauch im Abrechnungszeitraum
betrug 11.83 kWh pro m2 und Jahr.“

Das muss wohl ein Druckfehler sein. Schau noch mal genauer nach, ob mit diesem Wert dann auch weitergerechnet wurde.
11kWh ist ein Heizlüfter, der 5 Stunden läuft. Mal 30m² ergibt das 150 Stunden. Das ist zu wenig für ein ganzes Jahr.
Gruß
loderunner

Das stimmt, allerdings war das ja der Durchschnitt, der sich aus den ersten vier Monaten errechnet hat, die ich dort gewohnt habe, und das war März bis einschl. Juni 2005 (keine Heizperiode).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die 11.83 kWh pro m2 und Jahr scheinen mir nur auf die 122 Tage = Teilzeitraum aus Abrechnungszeitraum 2005 bezogen - und sagen so NICHTS aus.
Ggfs. müsstest du die entsprechend der Gradtagszahltabelle
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagszahl
auf ein komplettes Abrechnungsjahr = 12 Monate/1000 Gradtage umrechnen.
(In der Gradtagszahltabelle ist jeder Tag/Monat mit einem durchschnittlichen Heizungsverbrauchsbedarf gemäß langjährigem Mittel bewertet)

zur Grafik: Betriebskostenspiegel 2004-2005 des DMB
http://www.mieterbund.de/pdf/BKS2005_Vergleich%20Vor…

Das hieße doch, dass die Durchschnittskosten für die Beheizung einer 30qm Wohnung im Monat 0,76 x 30 = 22,80 Euro betragen, aufs Jahr hochgerechnet dann 273,60 Euro, oder?

Dein Rechenweg ist völlig korrrekt, allerdings musst du ggfs. auch die Kosten für Warmwasserbereitung berücksichtigen (oder hast du einen Elektro-Warmwasser-Boiler in der Wohnung?)
Also: 0,19 x 30 = 5,70 Euro * 12 Monate = 68,4 Euro
Ergäbe zusammen einen Durschnittswert Heizung/WW-Bereitung von 342 Euro nach BKS2005/Preisstand
Dein persönlicher Vergleichswert dazu ist: „knapp 800 Euro Heizkosten“
bzw. : 30m² = 26,67 € je m²/Jahr : 12 Monate = 2,22 € je m²/Monat

Eine andere Vergleichsrechnung kannst du damit aufstellen:
http://www.heizspiegel.de/fileadmin/heizspiegel/Bund…
die Angaben dort sind ebenfalls für Heizung+WW-Bereitung, nach Preisstand/Abrechnungsjahr 2005
z.B. bei Ölheizung, beheizte Gesamt-Wohnfläche des Hauses bis 250m²:

  • ist ein Verbrauch von 186-264 kWh/Jahr ERHÖHT
  • sind bereits tatsächliche Heizkosten von > 14,90 € m²/Jahr EXTREM HOCH

Der Vergleich mit deinen Werten ergibt:

  • dein Verbrauch 200,08 kWh je m²/Jahr ist zwar erhöht, aber durchaus nicht ungewöhnlich
  • deine Heizkosten von 26,67 je m²/Jahr sprengen allerdings VÖLLIG den Rahmen, sind fast doppelt so hoch wie der Wert „EXTREM HOCH“ gem. Vergleichstabelle!!!

D.h. es macht Sinn vordringlich bei den Kosten (und nicht beim Verbrauch) anzusetzen, der Vergleich lässt vermuten, dass bei den umgelegten Kosten irgendetwas nicht stimmt - es gibt da viele mögliche Fehlerquellen, z.B.:

  • wurden tatsächlich nur umlagefähige Heizkosten berechnet? (d.h. Brennstoff/Heizöl, Heizungs-Betriebsstrom, Schornsteinfeger, Heizungswartung, Verbrauchsmesseinrichtungen - und nicht etwa auch z.B. Reparaturen) - siehe Betriebskostenverordnung (hier ab Seite 6 bzw. hier Punkte 4.-6.):
    http://www.nebenkosten.org/texte/BKVO.pdf
  • sind die umgelegten Heizkosten tatsächlich angefallen und belegbar?
  • wurden nur die für den Abrechnungsraum angefallenen Kosten, verbrauchten Brennstoffe umgelegt?
  • wurden Anfangs- und Restbestand korrekt berechnet?
    etc.

Ggfs. ist es notwendig zur Prüfung auch von seinem Einsichtsrecht „in die der Abrechnung zugrundeliegenden Rechnungen, Belege“ Gebrauch zu machen
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk…
Musterschreiben:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk…

Evtl. zuvor nochmal die vorliegenden Abrechnungsunterlagen rechnerisch und sachlich prüfen (s.o. - nur umlegbare Kosten berechnet).
Die Abrechnung sollte eine Kostenzusammenstellung (fürs ganze Haus angefallene, dann umgelegte Kosten) enthalten > siehe Musterabrechnung > Seite 2 „Heizkosten-Aufstellung der Liegenschaft“
http://www.eddi24.de/dok/HBN%20Zuggasse.pdf
(aber Vorsicht, die dort aufgeführten Preise/Kosten sind nicht vergleichbar = Stand 2002)

Wenn du damit weiterkommst, irgendeine Ungereimtheit feststellst, melde dich gerne nochmal.
Da eine Abrechnung aber i.d.R. gar nicht so einfach zu prüfen ist, wäre es evtl. sinnvoll mit den Abrechnungsunterlagen z.B. zum örtlichen Mieterbund zu gehen.

Obwohl sich aus den Vergleichstabellen kein direkter Einwendungsgrund ableiten lässt, erscheint es mir auch ratsam, den errechneten Nachzahlungsbetrag zunächst nicht zu begleichen > unbedingt mit dem Hinweis auf die Diskrepanz bzgl. der Kosten zu den veröffentlichten Vergleichswerten und der Bitte um Fotokopien gegen Kostenerstattung (max. 0,26 € je Kopie).
Wichtig: Verweigert der Vermieter die Einsichtnahme in die Unterlagen bzw. die Zusendung von Kopien, kann der Mieter eine geforderte Nachzahlung verweigern, denn die Abrechnung ist dann nicht fällig (LG Essen DWW 96, 371).
Dann aber die Abrechnung schnellstens prüfen (lassen), um die Fehler/Beanstandungen explizit bennnen zu können!