Hallo Ihr,
ich habe eine Frage bezüglich der Kürzung der Miete meiner Wohnung. Wenn man die Miete kürzt, wird das dann nur auf die Kaltmiete gerechnet oder auf die Miete incl. Nebenkosten?? Sind 15% Kürzung für ein nicht zu schließendes Fenster eine nicht funktionierende Beleuchtung und eine nur eingeschränkt funktionierende Heizung gerechtfertigt??
Vielen Dank für Eure Hilfe,
LG Anja
Wenn man die Miete kürzt, wird das dann nur auf die
Kaltmiete gerechnet oder auf die Miete incl. Nebenkosten??
Die Mietzinsminderung berechnet sich aus dem Bruttomietzins.(LG Saarbrücken, NZM 1999, S. 757.) Also die gesamte Miete inkl. HK, NK etc.
Sind 15% Kürzung für ein nicht zu schließendes Fenster eine
nicht funktionierende Beleuchtung und eine nur eingeschränkt
funktionierende Heizung gerechtfertigt??
Mietminderungen findet man auch hier: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
Hallo!!!
Vielen Dank für die Antwort!!! Du hast mir wirklich sehr geholfen.
LG Anja