Schreiben vom Amtsgericht

vor 3 wochen hat der mieter ein schreiben vom amtsgericht bekommen ,das die vermieter eine forderung von 2000 vom zeitraum vom 1.1.07 ,bis 25.5.07 einfordern wegen mietrückstand aber muss der vermieter nicht erst mahnungen und vieleicht inkasso einschalten bevor klage beim amtsgericht eingereicht wird?

Nein.
Mahnung? Kann er muss er nicht. Verzug ergibt sich automatisch. Vielleicht ist Mahnung auch nicht angekommen.

Aber eine Forderung von 2000? (01.01.07-25.05.07) Wenn es wirklich 2000 sein sollte, wäre mal eher Verjährung zu prüfen!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

aber muss der vermieter nicht erst mahnungen und
vieleicht inkasso einschalten bevor klage beim amtsgericht
eingereicht wird?

Nein, muss der Vermieter nicht. Miete ist in der Regel bis zum dritten Werktag zu bezahlen, ab dem vierten Werktag ist der Mieter im Verzug und der Vermieter darf klagen.

Oh, und noch etwas!
Wenn der Mieter das „Schreiben“ vor drei Wochen bekommen und nicht darauf reagiert hat, bekommt er in den nächsten Tagen schon wieder ein Schreiben vom Gericht, das sich „Versäumnisurteil“ nennt. Dann kann der Vermieter auch schon vollstrecken.

1 „Gefällt mir“

die vermieter haben immer per lastschrieft abgebucht und sagen es wurde zurückgebucht aber auf den kontoauszügen vom mieter sieht man das nix zurück kam

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

die vermieter haben immer per lastschrieft abgebucht und sagen
es wurde zurückgebucht aber auf den kontoauszügen vom mieter
sieht man das nix zurück kam

Das würde bedeuten, dass auf den Kontoauszügen eine Abbuchung vorhanden ist, die nicht später wieder zurückgegangen ist. Wenn dem tatsächlich so wäre, hätte der Mieter gegen den gerichtlichen Mahnbescheid doch einen Widerruf absenden können.

Ist hingegen keine Abbuchung im fraglichen Zeitraum vorhanden ist davon auszugehen dass der gerichtliche Mahnbescheid zu Recht versandt wurde.

der mieter hat widerspruch eingelegt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

der mieter hat widerspruch eingelegt

Dann ist die Sache ja erstmal erledigt. Als nächstes müßte der vermeintliche Gläubiger Klage einreichen.

Gruß, Edison

Hallo,

ich gehe davon aus, dass es sich hier entweder um eine Zahlungsklage handelt oder um einen Mahnbescheid. In beiden Fällen muss umgehend reagiert werden.

Bei der Zahlungsklage versuchen eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen, dasselbe gilt auch bei einem Mahnbescheid.

Bei der Zahlungsklage - vermutlich dann über einen Anwalt eingereicht - an das Amtsgricht schriftlich Antrag, das Verfahren auf dem schriftlichen Wege zu führen und erklären, dass die Schuld anerkannt wird. Antrag auf Versäumnisurteil stellen. Sollte der Anwalt mitspielen, dann kann dieser die Erledigung der Sache zum AG erklären. Die Kosten trägt der Schuldner.

Bei Mahnbescheid bitte keinen Widerspruch einlegen, wenn die Forderung berechtigt ist.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]