Beim Einzug in eine Wohnung bekommt man ja die Schlüssel ausgehändigt. Wenn dann einer verloren oder kaputt geht, lässt man einen nachmachen und fertig. Aber was ist, wenn das Schloss kaputt geht? Muß das auch der Mieter ersetzen oder gehört das zu Vermieteraufgaben? Würde mich mal interessieren. Vielen Dank für Eure Antworten
Christian
Beim Einzug in eine Wohnung bekommt man ja die Schlüssel
ausgehändigt. Wenn dann einer verloren oder kaputt geht, lässt
man einen nachmachen und fertig. Aber was ist, wenn das
Schloss kaputt geht? Muß das auch der Mieter ersetzen oder
gehört das zu Vermieteraufgaben?
Im Mietvertrag könnte was stehen zu Kleinreperaturen, für welche der Mieter aufkommen soll, bis 100,- EUR?!! oder 200 EUR usw. was halt vereinbart wurde.
Im Mietvertrag könnte was stehen zu Kleinreperaturen, für
welche der Mieter aufkommen soll, bis 100,- EUR?!! oder 200
EUR usw. was halt vereinbart wurde.
Tja, und wenn keine Klausel dieser Art im Vertrag steht? Auch das…
Hallo,
kommt drauf an. Kaputt wegen Verschleiß zahlt der Besitzer des Schlosses, Beschädigungen der Verursacher (wenn ermittelbar) oder der Besitzer (wenn Verursacher nicht ermittelbar).
Besitzer des Schlosses muss nicht der Vermieter sein, der Mieter kann ja ein eigenes eingebaut haben - deshalb die Einschränkung oben.
Gruß
loderunner (ianal)
Im Mietvertrag könnte was stehen zu Kleinreperaturen, für
welche der Mieter aufkommen soll, bis 100,- EUR?!! oder 200
EUR usw. was halt vereinbart wurde.
Tja, und wenn keine Klausel dieser Art im Vertrag steht? Auch
das…
nun, wenn nix drin steht ist die Sache klar.
§1 Der Schädiger zahlt die Rechnung?
§2 Handelt es sich um keine Schädigung, sondern Verschleiß der Mietsache, zahlt der Eigentümer derselben.
§3 Mitschuld des Besitzers (Mieter) wegen unsachgemäßer Behandlung. …aber soweit wollen wir es nicht kommen lassen