Eigene Wasseruhr?

Hallo an alle Wissenden!

Man stelle sich folgendes vor :

In einem Mietshaus mit 3 Wohnungen, jeweils 2 Singlehaushalte und
1 Haushalt mit einem Pärchen, wird der Wasserverbrauch einmalig über nur eine Wasseruhr im Keller abgerechnet wird und pro Person oder auch pro qm der Wohnung abgerechnet.

Der Vermieter, welcher sein Wohnhaus direkt daneben hat, bewässert seinen Privatgarten (ein ziemlich grosser Garten mit vielen Bäumen und kleinem Teich) nicht übers seinen Wasserhahn - sondern über 30 Meter lange Schläuche, die am Mietshaus angeschlossen sind (Wasserhan an der hinteren Hausaussenfassade des vermieteten Hauses).

Angenommen die jährliche Wasserabrechnung zeigt keinerlei Abzüge für die Bewässerung des Vermieter-Gartens.
Angenommen nun, ein Mieter wünscht sich eine eigene Wasseruhr, um dann den tatsächlichen Verbrauch des Haushaltes ablesen zu können.

Frage:

  1. Hat der Mieter das Recht auf einen eigene Wasseruhr wenn
    a) die anderen 2 Parteien keine eigenen Zähler möchten
    b) auch eigene Zähler möchten

  2. Muss der Vermieter die Kosten übernehmen?

  3. Wie hoch wären die Kosten wenn der Mieter dies selber für sich finanziert und ist der Vermieter dann verpflichtet diese „private“ Wasseruhr bei der nächsten Wasserabrechnung zu berücksichtigen?

PS: Streitigkeiten über „ungefähren Verbrauch“ möchte sich der Mieter ersparen, denn die Bewässerung des Vermieter-Gartens dauert (an nicht regnerischen Tagen) im Durchschnitt 3-5 Stunden. Meistens von frühs 6 Uhr bis 11.00 oder 12.00Uhr jeden 2.sonnigen Tag.

Grüße
Jasmin

Hallo an alle Wissenden!

Hallo Jasmin,

Frage:

  1. Hat der Mieter das Recht auf einen eigene Wasseruhr wenn
    a) die anderen 2 Parteien keine eigenen Zähler möchten
    b) auch eigene Zähler möchten

Weder noch. Der VM ist nicht verpflichtet, eigene Zähler für die Wohnungen anzubringen.

  1. Muss der Vermieter die Kosten übernehmen?

Nein, das Anbringen von Wasserzählern pro Wohneinheit zählt zu den umlagefähigen Kosten. D.h. die Mieter müssten es bezahlen.

  1. Wie hoch wären die Kosten wenn der Mieter dies selber für
    sich finanziert und ist der Vermieter dann verpflichtet diese
    „private“ Wasseruhr bei der nächsten Wasserabrechnung zu
    berücksichtigen?

Das darf der Mieter nicht ohne Zustimmung des VM. Der VM könnte also den sofortigen „Rückbau“ verlangen.

PS: Streitigkeiten über „ungefähren Verbrauch“ möchte sich der
Mieter ersparen, denn die Bewässerung des Vermieter-Gartens
dauert (an nicht regnerischen Tagen) im Durchschnitt 3-5
Stunden. Meistens von frühs 6 Uhr bis 11.00 oder 12.00Uhr
jeden 2.sonnigen Tag.

Das kann ich mir zwar vorstellen, aber der Mieter wird wohl nicht darum herumkommen mit dem VM mal ein klärendes Gespräch zu führen. Evtl. sollte sich der Mieter mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt mal zu einem beratenden Gespräch zusammenfinden.

Grüße
Jasmin

Grüße zurück
Nita

Das darf der Mieter nicht ohne Zustimmung des VM. Der VM
könnte also den sofortigen „Rückbau“ verlangen.

Angenommen der Vermieter würde es erlauben - und der Mieter würde es selber bezahlen, welche Kosten würde ungefähr auf den Mieter zukommen für den Einbau + Zähler?
… und ist der Vermieter nach dem Einbau der Wasseruhr verpflichtet diesen Wasserzähler für die nächste Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen, oder ist die eigene Wasseruhr dann nur Dekoration und wird bei der Abrehnung ausser Acht gelassen?

Hi Jasmin,

auf beide Fragen kann ich dir keine Antwort geben. Die Kosten solltest du bei einem "Klempner"betrieb erfahren können.

Beim zweiten würde ich sagen, wenn der VM die Zustimmung zum Einbau gibt, sollte er auch gleichzeitig die Zustimmung zur Verwendung der ermittelten Daten geben. Desweiteren würde ich sagen, dass es Probleme bei der Ermittlung geben könnte, wenn andere Mieter keine eigenen Wasseruhren haben und sich dann doppelt und dreifach ungerecht behandelt fühlen. Ob also so eine Zustimmung wirklich einfacher einzuholen ist, als mit dem VM über die ungerechtfertigte unabgerechnete Wasserentnahme zu sprechen?

Wasseruhren müssen im übrigen geeicht werden. Und zwar alle fünf Jahre. Dies sind auch umlagefähige Kosten. Oft werden die Wasseruhren sogar alle fünf Jahre einfach gegen geeichte ausgetauscht. Ebenfalls Umlage. Bzw.: Jedesmal vom Mieter veranlasst und bezahlt.

Gruß
Nita

vielen Dank für deine Mühe!

Ich hoffe ich bekommen noch etwas mehr an Info. Ggf. könnte der Mieter ja vorsichtig bei den anderen Mietparteien nachfragen, ob diese auch Interesse an Wasseruhren haben. Aber über die Rechtslage und vielleicht vorrausichtliche Kosten würde ich gerne noch mehr Infos erhalten

Hallo,
dass nur einer der Mieter eine eigene Wasseruhr besitzt und darüber abrechnet, die anderen aber über Personenzahl, ist nicht zulässig. Entweder alle oder keiner.
Gruß
loderunner (ergoogelt)

Nutzlos
Moin, Jasmin,

… und ist der Vermieter nach dem Einbau der Wasseruhr
verpflichtet diesen Wasserzähler für die nächste
Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen,

nein. Er muss alle Parteien nach der gleichen Methode abrechnen, also entweder über eine Messung oder über eine Verteilung nach Fläche und/oder Personenzahl.

oder ist die eigene Wasseruhr dann nur Dekoration

ja

und wird bei der Abrehnung ausser Acht gelassen?

der Vermieter darf sie nicht berücksichtigen.

Gruß Ralf

Hallo

ich würde, ggf. mit den anderen Mietern, auf jeden Fall den Vermieter darauf ansprechen, dass er die Gartenbewässerung nicht mehr von eurem Zähler vornimmt. Ansonsten könnte man sich ggf. einigen, dass die Bewässerung als eine 1/2 Person vermieterseitig abgerechnet wird.

Man täuscht sich oft, aber für die Bewässerung gehen etliche Liter weg.

Gruß

davon hab ich keine Ahnung, aber im heissen April/Mai diesen Jahres war es fast jeder morgen ca. 4 Stunden lang Bewässerung … auch als Leihe kann ich mir sehr gut vorstellen, dass dies in etwas über 10 Liter pro Tag entspricht :smile:))

Man täuscht sich oft, aber für die Bewässerung gehen etliche
Liter weg.

Gruß

nein. Er muss alle Parteien nach der gleichen Methode
abrechnen,

AHHHHHHHH

DAZU hab ich gleich NOCH EINE Frage

wie gesagt, 3 Mietparteien, ABER mit verscheidenen Mietverträgen.

2 Parteien (1 mal Single 1 mal Paar) wird laut Mietvertrag auf Personen abgerechnet.
In einem Mietvertrag der 3. Wohnung (1 Person, zog als letzte ein) steht allerdings im Mietvertrag, dass es über qm verrechnet wird.
Wie nun?
Geht das so gar nicht?

das ist aber wirklich sehr laienhaft gedacht .
10 L sind 2 große Gießkannen, wird 4 Stunden gewässert gehen schon ein paar Liter mehr weg…

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Man stelle sich folgendes vor :

In einem Mietshaus mit 3 Wohnungen, jeweils 2 Singlehaushalte
und
1 Haushalt mit einem Pärchen, wird der Wasserverbrauch
einmalig über nur eine Wasseruhr im Keller abgerechnet wird
und pro Person oder auch pro qm der Wohnung abgerechnet.

entweder ist nach der Wohnflähe abzurechnen oder - was bei dieser Größe der Gesamtimmobilie möglich ist - nach Personentagen.

Der Vermieter, welcher sein Wohnhaus direkt daneben hat,
bewässert seinen Privatgarten (ein ziemlich grosser Garten mit
vielen Bäumen und kleinem Teich) nicht übers seinen Wasserhahn

  • sondern über 30 Meter lange Schläuche, die am Mietshaus
    angeschlossen sind (Wasserhan an der hinteren
    Hausaussenfassade des vermieteten Hauses).

Dies ist natürlich nicht zulässig, sofern der VM den Wasserverbrauch nicht erstattet. Hier kann der VM gezwungen werden, seinen Verbrauch für den Garten durch einen Zwischenzähler zu erfassen.

Angenommen die jährliche Wasserabrechnung zeigt keinerlei
Abzüge für die Bewässerung des Vermieter-Gartens.
Angenommen nun, ein Mieter wünscht sich eine eigene Wasseruhr,
um dann den tatsächlichen Verbrauch des Haushaltes ablesen zu
können.

Frage:

  1. Hat der Mieter das Recht auf einen eigene Wasseruhr wenn
    a) die anderen 2 Parteien keine eigenen Zähler möchten

ja, aber eine solche Frage muss vor Ort geprüft werden, über einen Mieterverein oder Anwalt und gilt dann ab der kommenden Abrechnungsperiode.

b) auch eigene Zähler möchten

wenn ale Mieter Zähler wollen wird zu klären sein, ob dies technisch möglich ist. Der VM wird sich trotzdem wohl dagegen wehren, denn dann entfällt seine Wasserentnahme zu Lasten der Midter.

  1. Muss der Vermieter die Kosten übernehmen?

ja

  1. Wie hoch wären die Kosten wenn der Mieter dies selber für
    sich finanziert und ist der Vermieter dann verpflichtet diese
    „private“ Wasseruhr bei der nächsten Wasserabrechnung zu
    berücksichtigen?

da es sich um technische und/oder bauliche Veränderungen handelt, kann der Mieter ohne Zustimmung des
keine Änderungen vornehmen.

PS: Streitigkeiten über „ungefähren Verbrauch“ möchte sich der
Mieter ersparen, denn die Bewässerung des Vermieter-Gartens
dauert (an nicht regnerischen Tagen) im Durchschnitt 3-5
Stunden. Meistens von frühs 6 Uhr bis 11.00 oder 12.00Uhr
jeden 2.sonnigen Tag.

GRuss Günter

Moin, Jasmin,

2 Parteien (1 mal Single 1 mal Paar) wird laut Mietvertrag auf
Personen abgerechnet.
In einem Mietvertrag der 3. Wohnung (1 Person, zog als letzte
ein) steht allerdings im Mietvertrag, dass es über qm
verrechnet wird.
Geht das so gar nicht?

ganz gewiss nicht. Die Summe der einzelnen Verbräuche muss am Ende 100 % ergeben, das ist bei dieser Verteilung schlicht unmöglich.

Gruß Ralf

ganz gewiss nicht. Die Summe der einzelnen Verbräuche muss am
Ende 100 % ergeben, das ist bei dieser Verteilung schlicht
unmöglich.

also wenn 2 Parteien pro Person abgerechnet werden, muss auch die 3.Mietpartei genauso abgerechnet werden - auch wenn im Mietvertrag steht dass es pro qm berechnet wird?
Vielen Dank!!! Hast mir sehr geholfen