Hallo an alle Wissenden!
Man stelle sich folgendes vor :
In einem Mietshaus mit 3 Wohnungen, jeweils 2 Singlehaushalte und
1 Haushalt mit einem Pärchen, wird der Wasserverbrauch einmalig über nur eine Wasseruhr im Keller abgerechnet wird und pro Person oder auch pro qm der Wohnung abgerechnet.
Der Vermieter, welcher sein Wohnhaus direkt daneben hat, bewässert seinen Privatgarten (ein ziemlich grosser Garten mit vielen Bäumen und kleinem Teich) nicht übers seinen Wasserhahn - sondern über 30 Meter lange Schläuche, die am Mietshaus angeschlossen sind (Wasserhan an der hinteren Hausaussenfassade des vermieteten Hauses).
Angenommen die jährliche Wasserabrechnung zeigt keinerlei Abzüge für die Bewässerung des Vermieter-Gartens.
Angenommen nun, ein Mieter wünscht sich eine eigene Wasseruhr, um dann den tatsächlichen Verbrauch des Haushaltes ablesen zu können.
Frage:
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Hat der Mieter das Recht auf einen eigene Wasseruhr wenn
a) die anderen 2 Parteien keine eigenen Zähler möchten
b) auch eigene Zähler möchten -
Muss der Vermieter die Kosten übernehmen?
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Wie hoch wären die Kosten wenn der Mieter dies selber für sich finanziert und ist der Vermieter dann verpflichtet diese „private“ Wasseruhr bei der nächsten Wasserabrechnung zu berücksichtigen?
PS: Streitigkeiten über „ungefähren Verbrauch“ möchte sich der Mieter ersparen, denn die Bewässerung des Vermieter-Gartens dauert (an nicht regnerischen Tagen) im Durchschnitt 3-5 Stunden. Meistens von frühs 6 Uhr bis 11.00 oder 12.00Uhr jeden 2.sonnigen Tag.
Grüße
Jasmin
))