Lüfterlärm in Innenhof

Hallo,

Person XYZ lebt in einer deutschen Großstadt, und bewohnt eine Wohnung im dritten OG mit Balkon. Seit wenigen Wochen fällt ein Gebläse, das zu einem angrenzenden Gebäude gehört, unangenehm auf. Das Gerät ist derart laut, dass die Geräuschkulisse durchaus mit der eines Balkons zu Straße hin zu vergleichen wäre. Besonders in den Abendstunden, wenn XYZ gemütlich auf dem Balkon sitzen möchte, ist das Geräusch des Lüfters in unangenehmster Form deutlich zu vernehmen, denn erst zwischen 22:30 und 23:00 verstummt die lästige Maschine. Zum Glück lassen sich jene Geräusche innerhalb der Wohnung recht gut ignorieren. Das bringt allerdings nicht viel, wenn man bei schönem Wetter auf den Balkon möchte, doch der Aufenthalt dort dank des Lärms keine besondere Freude mehr ist.

Was kann XYZ von seinem Vermieter erwarten? Wie sind im allgemeinen die Möglichkeiten, gegen derartige Störungen vorzugehen?

Viele Grüße,

PM

Hallo,

Person XYZ lebt in einer deutschen Großstadt, und bewohnt eine
Wohnung im dritten OG mit Balkon. Seit wenigen Wochen fällt
ein Gebläse, das zu einem angrenzenden Gebäude gehört,
unangenehm auf. Das Gerät ist derart laut, dass die
Geräuschkulisse durchaus mit der eines Balkons zu Straße hin
zu vergleichen wäre. Besonders in den Abendstunden, wenn XYZ
gemütlich auf dem Balkon sitzen möchte, ist das Geräusch des
Lüfters in unangenehmster Form deutlich zu vernehmen, denn
erst zwischen 22:30 und 23:00 verstummt die lästige Maschine.
Zum Glück lassen sich jene Geräusche innerhalb der Wohnung
recht gut ignorieren. Das bringt allerdings nicht viel, wenn
man bei schönem Wetter auf den Balkon möchte, doch der
Aufenthalt dort dank des Lärms keine besondere Freude mehr
ist.

Was kann XYZ von seinem Vermieter erwarten?

Theoretisch schon etwas, praktisch nichts. Es sei denn er wohnt mit im Haus und ihn störts selbst.

Wie sind im
allgemeinen die Möglichkeiten, gegen derartige Störungen
vorzugehen?

Wenn es eine ruhestörende Lärmbelästigung ist (WENN ES EINE IST!) ist der beste Weg, dass die Polizei gerufen wird zur Klärung der Feststellung. Alles andere, mit eigenen Zeugen usw., ist, sofern es später zum AG geht, nicht so wertvoll wie die polizeil. Anzeigen.

Ist es ein echter Mangel für den Balkonnutzer steht ihm Mietminderung zu, sofern keine Abhilfe eintritt.

Lärm wird unterschiedlich wahrgenommen und daher ist es Streithema Nr. 1. Letzlich hilft vielleicht nur ein Messung der Lautstärke um einzuordnen, ob zumutbare Grenzwerte, überschritten sind.

Was kann XYZ von seinem Vermieter erwarten?

Theoretisch schon etwas, praktisch nichts. Es sei denn er
wohnt mit im Haus und ihn störts selbst.

versteh ich nicht …
Kannst Du das bitte genauer erklären? Wie sieht die Gesetzlage aus?

Also auch der Vermieter hat erhebliche Pflichten aus dem Wohnungsmietverhältnis. So muss er s.B. seinen Mieter angemessen vor Schädigungen, auch gesundheitlicher Art, schützen.
Eine Lärmbelästigung (immer vorausgesetzt es ist eine echte Belästigung) schädigt den Miter in der Weise, das er die ihm zur Nutzung überlassene Wohnung nicht der zu erwartenen Weise für sich nutzen kann und zusätzlich gesundheitlich belastet wird, welches sogar zu einem Krankheitsbild führen kann.

Jeder Mediziner bestätigt, das Lärm auf Dauer krank macht.

Jetzt ist sowas natürlich immer ein Einzelfall. Daher muss hier geprüft werden, wie weit das den Mieter beeinträchtigt usw.

Den Mieter dafür zu schützen, soweit es im Machtbereich des Vermieters steht ist Obliegenheit desselben.

Soweit die Theorie.
Praktisch sieht es so aus, dass wenn der Mieter beim Vermieter anruft um sich über etwas zu beschweren; es in das eine Ohr rein und zum anderen wieder raus geht (Außnahmen mags geben). Denn jetzt müsste der Vermieter tätig werden ohne hierfür eine Vergütung verlangen zu können. Er kann es weder berechnen noch in NK umlegen. D.h. arbeiten für lau. Ich weiß, dass sehr viele Vermieter so verfahren und es sie auf Deutsch gesagt „einen Sch… interessiert“ ob es ihrem Mieter gut geht. Der solle einfach die Miete zahlen und die Klappe halten.

Je angespannter der Wohnungsmarkt ist, umso schlimmer ist das zutreffend, da der Vermieter dem Mieter anbietet, wenn es diesem nicht passe solle er doch ausziehen, 5 weitere Interesseneten stehen schon auf dem Fußabtreter.
In ländlicherern Regionen sieht das anders aus.

Vielleicht weißt du jetzt was ich meine.
Gruß Jocki

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Vielleicht weißt du jetzt was ich meine.
Gruß Jocki

was gemeint ist verstehe ich schon, aber trotzdem ist das alles nichts Konkretes und hilft dem Fragesteller nicht sehr viel weiter, denn :

So muss er s.B. seinen Mieter angemessen vor
Schädigungen, auch gesundheitlicher Art, schützen.

wo steht das?

Jeder Mediziner bestätigt, das Lärm auf Dauer krank macht.

klar wissen wir, aber hilft im konkreten Fall dem Fragenden nicht sehr viel weiter … weil es kein Argument gegenüber dem Vermieter ist. Kann aber zu einer endlosen Diskusion beitragen :smile:

Den Mieter dafür zu schützen, soweit es im Machtbereich des
Vermieters steht ist Obliegenheit desselben.

Ich interessiere mich wirklich für dieses Gesetz. Wäre nett wenn ich dazu einen link bekäme? Ich selbst bin absoluter Leihe, möchte aber gerne dazu lernen.

solle einfach die Miete zahlen und die Klappe halten.

Eben, deshalb muss man ja auch mit mit Argumenten kommen, über welche sich nicht diskutieren lassen - weil Gesetz. Leider lassen sich die meisten Leute in Streifragen nicht vollquatschen, da muss man schon mit Fakten kommen und nicht nur mit „jeder Mediziner bestätigt“. Ist leider nciht immer so einfach. Ich habe momentan selber etwas ärger mit zu lauten nachbarn (junges paar) Seit Wochen höre ich täglich die selbe CD (momentane Top10 nehme ich an), und zwar so laut, das ich sogar den Text durch die Wände verstehen kann. Über konkrete Aussagen, mit Angaben der Gesetze würde ich mich freuen.

Hallo,

das ist eine Sache für das Ordnungsamt. Dort kann man eine Lärmpegelmessung veranlassen, ob der Lüfter zu laut ist (Tagsüber gelten andere Werte als Nachts), und/oder zu lange läuft.

Ist das ein Gebläse eines Geschäfts? handelt es sich um ein reines Wohngebiet, oder um ein Mischgebiet?

Gruß
Maja

Eben, deshalb muss man ja auch mit mit Argumenten kommen, über
welche sich nicht diskutieren lassen - weil Gesetz. Leider
lassen sich die meisten Leute in Streifragen nicht
vollquatschen, da muss man schon mit Fakten kommen und nicht
nur mit „jeder Mediziner bestätigt“. Ist leider nciht immer so
einfach. Ich habe momentan selber etwas ärger mit zu lauten
nachbarn (junges paar) Seit Wochen höre ich täglich die selbe
CD (momentane Top10 nehme ich an), und zwar so laut, das ich
sogar den Text durch die Wände verstehen kann. Über konkrete
Aussagen, mit Angaben der Gesetze würde ich mich freuen.

Ja ist klar Jasmin, nur der Fragesteller kann sich allenfals Orientierung holen, um durch die Meinung anderer mal eine andere Sichtweise auf den Fall wirken zu lassen.

Gerade das Thema Lärmbelästigung ist sehr subjektiv. Als allererstes muss er feststellen, ob es einen echten Mangel darstellt. Das kann hier aber keiner hören, wie laut es ist. Selbst wenn er es aufnehmen würde und hier reinstellt. Natürlich kann er seinem VM bereits jetzt mit allen Auflistungen kommen und Abhilfe verlangen. Und? Zu 99% passiert folgendes: Der VM kommt, wenn überhaupt, zum Ortstermin, tritt auf seinen Balkon und sagt: „Das ist normal, nicht schlimm, ist hinzunehmen“ und geht wieder. Und dann?

Dann ist es besser, wnn er es wirklich durchziehen will, zum ReA oder mind. Mieterverein zu gehen.

Und die Beschreibung: Seit wenigen Wochen fällt ein Gebläse, das zu einem angrenzenden Gebäude gehört,

(außerhalb des Machtbereichs des VM)

unangenehm auf. Das Gerät ist derart laut,

(subjektive Empfindung, was ist laut?)

dass die Geräuschkulisse durchaus mit der eines Balkons zu Straße hin zu vergleichen wäre.

(interessant, da wäre es also hinzunhemen? und rückseits nicht? wenn da die Bauplanung nicht mal rückseits eine Straße plant…)

Besonders in den Abendstunden, wenn XYZ gemütlich auf dem Balkon sitzen möchte,

(ohne Belästigung anderer…in einer Großstadt!!!)

ist das Geräusch des Lüfters in unangenehmster Form deutlich zu vernehmen,

(nur auf seinem Balkon?)

denn erst zwischen 22:30 und 23:00 verstummt die lästige Maschine.

(Nachtruhe, klingt nach ner Klimanalage, es war auch mächtig heiß die letzten Wochen, später ist das Ding sowoieso wieder aus, und die ganze Aufregung umsonst)

Hallo

Meinen aufrichtigen Dank an diejenigen, die sich über meinen Beitrag Gedanken gemacht haben, oder dies noch tun werden.

XYZ kann sich durchaus vorstellen, dass das laute Gerät Teil einer Klimaanlage ist, doch jene Klimaanlage scheint sich aus den mannigfaltigen Witterungsvarianten der letzten Wochen nichts zu machen. Egal, ob dreizehn Grad oder dreißig, das Geräusch nötigt diejenigen, die auf dem Balkon sitzen dazu, ihre Stimme zu erheben, oder sehr sehr genau zuzuhören. Wie es auf anderen Balkonen beschaffen ist, vermag XYZ allenfalls zu schätzen. Einschlägige Erfahrungen hat er nur - wen wunderts? - hinsichtlich seines Balkons.

Nun ist er bewußt in eine Wohnung im Innenhof gezogen, weil er eben die Geräuschkulisse der Straße nicht haben wollte, und leidet jetzt trotzdem unter Lärm, der keinen Vergleich mit dem einer kontinuierlich befahrenen Straße scheuen muß. Das ist absurd.

Gibt es eigentlich Richtwerte? Das Haus ist ein recht großes Objekt mit etwa 80 Wohnungen und einem entsprechend großen Innenhof. Zur Straße hin befinden sich - wie in fast allen Häusern jener Straße - Ladenlokale im EG; alle weiteren Räume sind Wohnungen.

Viele Grüße,

PM

Hallo,

das ist eine Sache für das Ordnungsamt. Dort kann man eine
Lärmpegelmessung veranlassen, ob der Lüfter zu laut ist
(Tagsüber gelten andere Werte als Nachts), und/oder zu lange
läuft.

Ist ein richtiger Weg so zu verfahren. Die Richtwerte gibt es. hab im moment den Link nicht zum nachlesen.

Ist das ein Gebläse eines Geschäfts? handelt es sich um ein
reines Wohngebiet, oder um ein Mischgebiet?

Gruß
Maja