Verrrechnug der Miete mit der Kaution

Hallo Ihr!!

Sagen wir mal, dass jemand sich nicht gut mit seinem Vermieter versteht und Angst hat seine Kaution beim Auszug nicht wieder zu bekommen. Darf der Mieter dann ohne Einwilligung des Vermieters die Kaution mit der noch zu zahlenden Miete verrechnen.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

LG Anja

Hallo,

Sagen wir mal, dass jemand sich nicht gut mit seinem Vermieter
versteht und Angst hat seine Kaution beim Auszug nicht wieder
zu bekommen. Darf der Mieter dann ohne Einwilligung des
Vermieters die Kaution mit der noch zu zahlenden Miete
verrechnen.

Nein.

Weitere Infos zum Thema Mietkaution siehe auch:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/6_3_2.html

Gruß
Maja

Hallo Maja,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber was kann man machen, wenn der Vermieter dem Mieter die Kaution nicht wiedergeben will und Mängel erfindet die definitiv nicht existieren??

LG Anja

Hallo Anja,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber was kann man
machen, wenn der Vermieter dem Mieter die Kaution nicht
wiedergeben will und Mängel erfindet die definitiv nicht
existieren??

Existiert denn ein Übernahmeprotokoll?

In diesem Zusammenhang, existiert auch eine Mängelliste für etwaige Mängel/Schäden, die schon beim Einzug vorhanden waren?

Rückendeckung durch einen Mieterschutzverein kann vorteilhaft sein.

Gruß
Maja

Huhu!

Aber was kann man
machen, wenn der Vermieter dem Mieter die Kaution nicht
wiedergeben will und Mängel erfindet die definitiv nicht
existieren??

Einklagen!

Viiiiielen Dank für Eure Antworten. Würde es sich den für den Mieter rentieren die Kaution einzuklagen - wenn es sich um sagen wir mal nur 350 Euro handelt.

Zu der Mängelliste: Die ist vorhanden, leider sind einige Mängel erst nach dem Einzug aufgetreten. Diese wurden vom Mieter dann nachträglich schriftlich festgehalten und von einem anderen Mieter bestätigt. Wäre es denn überhaupt zulässig sich die Mängel von einer neutralen dritten Person (anderer Mieter) bestätigen zu lassen.

LG Anja

Hm…

vielleicht verstehe ich Dich falsch…die Mängel die erst während der Mietzeit aufgetreten sind…wer hat die zu vertreten?
Sind diese durch den Mieter entstanden?
Was für Schäden könnte man sich denn da beispielsweise vorstellen?

Gruß
Maja

Hallo Ihr!!

Sagen wir mal, dass jemand sich nicht gut mit seinem Vermieter
versteht und Angst hat seine Kaution beim Auszug nicht wieder
zu bekommen. Darf der Mieter dann ohne Einwilligung des
Vermieters die Kaution mit der noch zu zahlenden Miete
verrechnen.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Liebe Anja, die Frage ist von den anderen schon rechtlich beantwort worden.
Falls du eher für die Mieterseite Verständnis hast, dann heisst
die praktische Antwortjedoch: Ja, einfach einbehalten, aufrechnen, ausziehen und später klären.

Denn jetzt will der VM was vom Ex-Mieter und nicht umgedreht. Das ist besser für den Mieter, wenn er tatsächlich Ängste hat seiner kaution hinterherklagen zu müssen.
Ferner ergibt sich nicht wirklich ein Schaden gegnüber dem Vermieter. Wenn die Kaution der einbehaltenen Miete entspricht hat er ja sein Geld. Die Nachforderung wegen z.B. Nebenkosten schickt er sowieso erst später nach und kann dann vom Ex-Mieter einfach ausgeglichen werden.

Wenn der Mieter die Miete einbehält um sie mit der Kaution aufzurechnen (was er nicht darf, aber einfach tut) riskiert er natürlich letzlich die fristlose Kündigung (gem. BGB). Aber wir hatten ja festgestellt, dass der Mieter eh ausziehen wollte, oder?! Alles klar.

Falls du jedoch eher für die Vermieterseite Verständnis hast, dann melde dich nochmal, weil dann natürlich die Antwort anders ausfallen muss.

Hallo,

Falls du eher für die Mieterseite Verständnis hast, dann
heisst
die praktische Antwortjedoch: Ja, einfach einbehalten,
aufrechnen, ausziehen und später klären.

Prima Tip! Und wenn der Vermieter tatsächlich klagt, zahlt der Mieter dann neben der Miete auch noch den Anwalt des Vermieters und die Prozesskosten.
Gruß
loderunner

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richtig!!

ist so einmal passiert (ich war zur Zeugenaussage geladen)

2 mal Miete zu je 350,- Euro warm = 700 Euro Schulden beim Vermieter

Kaution war 600 Euro

letzendlich hat der Mieter, nachdem der Vermieter alles eingeklagt hatte, ca. 1100,- Euro zahlen müssen (Schulden plus Gerichtskosten, plus Anwalt, plus Zinsen und was weiss ich noch)!!!
… Mieter hatte dann später ca. 250,- Euro vom Vermieter zurückbekommen - und zwar die 600 Euro Kaution, abzüglich Nachzahlunungen für Nebenkosten und Heizung.

Rechnung ging nicht auf …

Hallo

wenn der Mieter Lust auf Gerichtsverhandlung hat, kann er das machen, rechtlich gesehen: nein.

Und welche Mängel? Das müsste der Mieter wissen.

Gruß

Prima Tip! Und wenn der Vermieter tatsächlich klagt, zahlt der
Mieter dann neben der Miete auch noch den Anwalt des
Vermieters und die Prozesskosten.
Gruß
loderunner

Wieso sollte der denn klagen, die rechnung geht nach vorigem Beispiel +/- Null auf. Der Miueter zieht aus und fertig. Jetzt nimmt der Vermieter das Rechenblatt und stellt möglicherweise fest, dass er vom Mieter noch ein paar und fufzig zu kriegen hat. Und? Der Mieter zahlt die Kröten und aus.

Wo ist denn hier ein Fall um wirklich Klage zu erheben? Wegen was denn? Und zu welchem Zeitpunkt?

richtig!!

ist so einmal passiert (ich war zur Zeugenaussage geladen)

2 mal Miete zu je 350,- Euro warm = 700 Euro Schulden beim
Vermieter

Kaution war 600 Euro

STOPP!!! Das macht an dieser Stelle 100,- Euro für den VM, welche der Mieter jetzt bitteschön zaaaahlt. Klar. Und zwar zahlt, ohne sich ewig bitten zulassen! Denn dem VM steht das wirklich zu!

Der Rest, der jetzt von dir da untern folgt hat sich wohl der Mieter selbst zuzuschreiben.

letzendlich hat der Mieter, nachdem der Vermieter alles
eingeklagt hatte, ca. 1100,- Euro zahlen müssen (Schulden plus
Gerichtskosten, plus Anwalt, plus Zinsen und was weiss ich
noch)!!!
… Mieter hatte dann später ca. 250,- Euro vom Vermieter
zurückbekommen - und zwar die 600 Euro Kaution, abzüglich
Nachzahlunungen für Nebenkosten und Heizung.

dann geht die Rechnung auch auf … und es klappt auch mit dem Vermieter…

Bussi

STOPP!!! Das macht an dieser Stelle 100,- Euro für den VM,
welche der Mieter jetzt bitteschön zaaaahlt. Klar. Und zwar
zahlt, ohne sich ewig bitten zulassen! Denn dem VM steht das
wirklich zu!

war aber nicht so …
der Mieter hat die Kaution mit den letzten 2 Mieten „verrechnet“ (also die letzten 2 Mieten nicht bezahlt, weil er dachte er bekommt die Kaution nicht zurück…)

Als der Mieter dann auszog, bekam er vom Anwalt des Vermieters ein Schreiben mit Zahlungsaufforderung der noch offenen 2 Mieten.
Mieter hat widersprochen und auf Verrechnung mit Kaution verwiesen.

… dann kam Mahnbescheid vom Anwalt … dann Gericht.
Letztendlich musste der Mieter die Schulden von 2 Mieten (700 Euro) PLUS Anwalt uns sonstige Kosten zahlen = 1.100 oder sogar mehr (ob da noch Kosten dazu kamen weiss ich nicht)

erste einige Woche NACH dem Gerichtsurteil kam die endgültige Nebenkostenabrechnung und die Auszahlung der „Restkaution“ (abzüglich der Nebenkosten)

so wars
hat sich alles so ca 8 Monate lang hingezogen.

richtig!!

ist so einmal passiert (ich war zur Zeugenaussage geladen)

2 mal Miete zu je 350,- Euro warm = 700 Euro Schulden beim
Vermieter

Kaution war 600 Euro

STOPP!!! Das macht an dieser Stelle 100,- Euro für den VM,
welche der Mieter jetzt bitteschön zaaaahlt.

NEIN!!! Das macht nach wie vor 700 Euro für den Vermieter, und basta! Eine Aufrechnung von Mietzahlungen gegen die Kaution ist unzulässig, dazu gibt es Hunderte von Gerichtsentscheidungen.

Hallo!

Wo ist denn hier ein Fall um wirklich Klage zu erheben? Wegen
was denn? Und zu welchem Zeitpunkt?

Versuch Dir einmal den schier unglaublichen Fall vorzustellen, dass es Vermieter gibt, die von den Mieteinnahmen ihren Lebensunterhalt bestreiten. Die sind froh, dass es die Bestimmung gibt, dass Miete grundsätzlich am dritten Werktag eines Monats zu zahlen ist. Solange der Mieter in der Wohnung sitzt, hat er noch keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, es gibt also gar nichts, womit er aufrechnen könnte. Sein Anspruch wird erst fällig, nachdem er ausgezogen ist und der Vermieter überprüft hat, ob mit der Wohnung alles in Ordnung ist. Das dauert einige Monate. Und um in dieser Zwischenzeit nicht zu verhungern, darf der Vermieter ab dem vierten Werktag eines Monats die Miete auch in voller Höhe einklagen.

Wieso sollte der denn klagen, die rechnung geht nach vorigem
Beispiel +/- Null auf.

woher soll man das wissen? Es gibt da noch Nebenkosten abzurechnen, die unter Umständen erst nach einem halben Jahr verrechnet werden können. Es könnten unter Umständen Mängel an der Wohnung sein, welche mit der Kaution für genau diese Zweck abgegolten werden. Mieter verlassen die Wohnung nicht immer in einwandfreiem Zustand, dies muss erst einmal geprüft werden.

Falls ich mich nicht irre, hat der Vermieter die Kaution innerhalb 6 Monaten nach Auszug zurück zu zahlen. Wenn 2 sich einig sind, ist natürlich alles super! Im Zweifelsfall allerdings (so ist es doch in diesem Fall, oder?) kann man sich nur ans Gesetz halten. Von daher kann der Vermieter SOFORT das Geld einklagen, und wird auch vor Gericht gewinnen.

Die Kaution wäre dann eine ganz separate Angelegenheit, die erst 6 Monate später (falls bis dahin noch nicht abgerechnet und zurückbezahlt wurde) vom Mieter eingeklagt werden kann.

Prima Tip! Und wenn der Vermieter tatsächlich klagt, zahlt der
Mieter dann neben der Miete auch noch den Anwalt des
Vermieters und die Prozesskosten.
Gruß
loderunner

Wieso sollte der denn klagen, die rechnung geht nach vorigem
Beispiel +/- Null auf. Der Miueter zieht aus und fertig. Jetzt
nimmt der Vermieter das Rechenblatt und stellt möglicherweise
fest, dass er vom Mieter noch ein paar und fufzig zu kriegen
hat. Und? Der Mieter zahlt die Kröten und aus.

Wo ist denn hier ein Fall um wirklich Klage zu erheben? Wegen
was denn? Und zu welchem Zeitpunkt?

Schon einmal was davon gehört, dass der Vermieter - selbst bei beendetem Mietverhältnis - die Wiederauffüllung der Kaution einklagen kann?

Hm…

vielleicht verstehe ich Dich falsch…die Mängel die erst
während der Mietzeit aufgetreten sind…wer hat die zu
vertreten?
Sind diese durch den Mieter entstanden?
Was für Schäden könnte man sich denn da beispielsweise
vorstellen?

2 Tage nach meinem Einzug 1.4) habe ist hat das Licht angefangen zu flackern, mittlerweile ist hab ich gar kein Licht mehr in meinem Zimmer (die Glühbirnen sind nicht Schuld). Als ich einen Schrank einräumte stellte ich beim Einzug weiterhin fest, dass die Tür am Scharnier defekt ist. Bei der ersten Benutzung der Heizung stellte ich fest, dass diese auch nur lauwarm wird. Weiterhin ließ sich nach einiger Zeit das Fenster nicht mehr schließen, bei starkem Regen wird somit mein Zimmer nass. Außerdem sind im Treppenhaus offene Elektroleitungen, teilweise ist nicht verputzt. Die Mülltonnen stehen im Erdgeschoss in einem Raum ohne Tür, somit stinkt der ganze Flur. Eine Klingel ist außerdem nicht vorhanden. Die Bauarbeiten waren seit Einzug im Gange, mir wurde damals versichert das alles bald erledigt wird.

Vielen Dank an Euch Alle,

LG Anja

Also erstmal möchte ich Euch allen für die Diskussion danken. Ich entnehme Euren Kommentaren, dass ich auf jeden Fall die Kaution nicht verrechnen kann?!

Wenn ich die Wohnung so verlasse wie ich sie vorgefunden habe und das auch mit Bildern belegen kann, hab ich dann die Möglichkeit mein Geld wieder zu bekommen. Es sind zwar nur 350 Euro, aber ich bin nur Studentin, für mich ist das viel Geld!!!

LG Anja