Was versteht man genau unter Mietschäden?

Nehmen wir mal folgenden Fall an: Eine Mieterin wohnt seit 20 Jahren in der gleichen Wohnung und kündigt dann die Wohnung mit einer Frist von 4 Monaten, da sie in eine kleinere ziehen möchte. Vor Ablauf der Frist findet sie einen Nachmieter, der die Wohnung schon einen halben Monat früher beziehen kann. Der Vermieter möchte aber unbedingt vor Einzug der neuen Mieter Laminat legen und drängt die Mieterin, die Schlüsselübergabe 1 ½ Wochen vor dem Einzug der neuen Mieter vorzunehmen. So konnte die Mieterin die erforderlichen Malerarbeiten nicht mehr ausführen. Der Vermieter schlug vor, dass er diese übernehme gegen einen Pauschalpreis von 200 Euro. Die Wohnung musste laut Mietvertrag besenrein übergeben werden. Bei der Übergabe hatte der Vermieter seine Frau und die Mieterin ihre Tochter sowie den Freund ihrer anderen Tochter dabei. Der Vermieter prüfte alles, hat aber direkt kein Übergabeprotokoll geschrieben, in dem er alles einzeln abhakte. Während der Übergabe wurde festgestellt, dass die Fensterbank im Kinderzimmer defekt ist. Die Mieterin bestand auf ein Protokoll, das der Vermieter ihr nachreichte. In diesem hält der Vermieter fest, dass die Pauschale und der Versuch die Fensterbank über die Versicherung zu regulieren, vereinbart wird.
Nachdem die neuen Mieter eingezogen sind, lässt der Vermieter der ehemaligen Mieterin eine Rechnung zukommen. In dieser tauchen 772 Euro Mietschäden auf, die nach Abzug des Deponats und Nebenkostenabrechnung einen Betrag von 440 Euro ergeben. Der Vermieter führt nicht genau auf, was die einzelnen Rechnungspositionen der Mietschäden bedeuten. Die Mieterin wendet sich an den Mieterschutzbund. Der Kontakt läuft dann nur über den Bund. Dieser fordert den Vermieter auf, die Rechnungen vorzulegen. Es stellt sich heraus, dass offensichtlich der Durchlauferhitzer nicht richtig funktioniert. Also ließ der Vermieter einen Handwerker kommen, der eine neue Sicherung einsetzt. Leider war damit das Problem nicht behoben. Also kaufte der Vermieter einen neuen Durchlauferhitzer und stellt der ehemaligen Mieterin den Neukauf in Rechnung. Diese ruft dem Vermieter über den Mieterschutzbund in Erinnerung, dass der Durchlauferhitzer schon während der Mietzeit nicht richtig funktionierte und sie damals den Vermieter mehrmals darauf hingewiesen hat. Dieser ließ die Rohre zum Badezimmer durchspülen, da angeblich Sand daran schuld war. Leider wurde die Benutzung des Durchlauferhitzers dadurch trotzdem nicht störungsfrei. Also schlug die Mieterin vor, sich beim Kauf eines neuen, elektronischen Durchlauferhitzers zu beteiligen, was der Vermieter ablehnte. Daraufhin kaufte sich die Mieterin einen eigenen elektronischen Durchlauferhitzer und lagerte den der Mietwohnung ordnungsgemäß.
Ebenfalls erschien auf der Rechnung ein neues Waschbecken im Wert von 75 Euro und eine neue Armatur im Wert von 98 Euro. Die Mieterin hatte während der Mietzeit einmal auf eigene Kosten ein neues Waschbecken gekauft und neue Armaturen, die nicht billig waren. Bei Auszug befanden sie kleine Absplitterungen im Waschbecken.
Mit dem Mieterschutzbund hat die Mieterin ein entgegenkommendes Angebot ausgearbeitet: Sie übernimmt das Waschbecken. Den Durchlauferhitzer jedoch nicht, da sie ihn nicht beschädigt hat. Der Vermieter lehnte dies ab und besteht auf die Zahlung der 440 Euro. Er weist sie darauf hin, die Kosten über die Versicherung zu regulieren.
Bleibt der Mieterin nur dieser Weg und muss sie die Kosten wirklich zahlen?

Hallo

der Mieterbund ist ja eigentlich dazu da, solche Prob leme zu lösen.
M.E. ist es so: es wurde - auf Wunsch der Mieterin - ein Protokoll gemacht, was eigentlich immer der Fall sein sollte.
Etwaige Schäden wurden aufgeführt, das ist ok.
Man kann davon ausgehen, dass die Übergabe, bei der mehrere Personen dabei waren, ordnungsgemäß verlaufen ist.

Stellt der Vermieter nun später weitere Schäden fest, die nicht im Protokoll aufgeführt sind, hat er Pech gehabt und kann die Bezahlung von der Mieterin nicht mehr fordern.

Gerade deswegen wird ja bei Übergabe festgehalten, dass Schäden da sind oder nicht.

Man sollte die Zahlung nicht leisten.

Gruß

Hallo,

der vorliegende Vorgang sollte vor Ort fachmännisch geprüft werden.

Oftmals wird bei der Wohnungsübergabe kein Protokoll gemacht. Es wird nachgereicht. Oft mit Änderungen, Erweiterungen oder Fehlern behaftet. Der Fachmann wird klären, was bei der Übergabe gesprochen wurde. Nur was direkt bei der Übergabe festgehalten wird, wird am Ende dazu reichen, spätere Forderungen abzuweisen.

Gruss Günter