Beziehungsstress

Hallo zusammen

Angenommen man hätte folgendes Problem, wie könnte man es lösen?

Ein Mädchen hätte einen Freund, mit dem sie im Januar einen Mietvertrag unterschrieben hat, beide wären auf dem Vertrag als gleichberechtigte Vertragspartner. Die Wohnung soll zum 01. April bezogen werden.
Wie es halt so kommen kann, trennen sich die beiden Ende Februar. Sie will die Wohnung zu sofort kündigen, der Ex besteht darauf dass er auf jedenfall dort einziehen wolle. Da sich beide überhaupt nicht verstehen und sie von ihm auch gemobbt wird, kann sie auch nicht übergangsweise in die neue Wohnung einziehen, sondern muss sich was anderes nehmen. Der Freund zieht dann am 01.April dort alleine ein und verlangt von ihr trotzdem dass sie die Wohnung mitbezahlen muss für die ersten 3 Monate, das Mädchen sieht dies aber nicht ein. Er wohnt zur Zeit (Juni) immer noch drin und wird auch da bleiben.

Nun bekommt das Mädchen im Juni einen Brief vom Anwalt des Ex, welcher eine Forderung von 3 Warmmieten stellt.

Die Frage ist, müsste das Mädchen das überhaupt bezahlen, denn sie konnte dort nicht einziehen weil sie gemobbt wurde und sich was anderes nehmen musste. Darf er überhaupt 3 Monate veranschlagen, weil die Wohnung nicht gekündigt wurde?

Falls Sie Schadensersatzpflichtig wäre, wäre es aber nicht auch so, dass er ihr gegenüber Schadensersatzpflichtig wäre, da er das Zusammenleben unmöglich gemacht hatte (Mobbing)?!

Wenn sie bezahlen müsste, dann doch sicherlich nur die Kaltmiete und nicht die Warmmiete weil sie doch nicht mal Wasser, Strom und Heizung mitbenutzt.

Könntet ihr eure Antworten evtl. §§§ aus dem BGB nennen/zitieren?

Danke fürs Lesen und liebe Grüße

Hi,

Ein Mädchen hätte einen Freund, mit dem sie im Januar einen
Mietvertrag unterschrieben hat, beide wären auf dem Vertrag
als gleichberechtigte Vertragspartner.

solang das so ist und die junge Dame daran nichts ändert, hat sie natürlich auch
ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen. So einfach ist das. Punkt.

Gruß,

Malte

Hallo zusammen

Angenommen man hätte folgendes Problem, wie könnte man es
lösen?

Ein Mädchen hätte einen Freund, mit dem sie im Januar einen
Mietvertrag unterschrieben hat, beide wären auf dem Vertrag
als gleichberechtigte Vertragspartner. Die Wohnung soll zum

  1. April bezogen werden.
    Wie es halt so kommen kann, trennen sich die beiden Ende
    Februar. Sie will die Wohnung zu sofort kündigen, der Ex
    besteht darauf dass er auf jedenfall dort einziehen wolle. Da
    sich beide überhaupt nicht verstehen und sie von ihm auch
    gemobbt wird, kann sie auch nicht übergangsweise in die neue
    Wohnung einziehen, sondern muss sich was anderes nehmen. Der
    Freund zieht dann am 01.April dort alleine ein und verlangt
    von ihr trotzdem dass sie die Wohnung mitbezahlen muss für die
    ersten 3 Monate, das Mädchen sieht dies aber nicht ein. Er
    wohnt zur Zeit (Juni) immer noch drin und wird auch da
    bleiben.

Nun bekommt das Mädchen im Juni einen Brief vom Anwalt des Ex,
welcher eine Forderung von 3 Warmmieten stellt.

Die Frage ist, müsste das Mädchen das überhaupt bezahlen, denn
sie konnte dort nicht einziehen weil sie gemobbt wurde und
sich was anderes nehmen musste. Darf er überhaupt 3 Monate
veranschlagen, weil die Wohnung nicht gekündigt wurde?

Solange das Mietverhältnis auf das Mädchen weiterhin mit läuft, ist sie auch für die ganze Miete mithaftbar; das Anwaltsschreiben, nur die hälftige Miete, jat das Mädchen noch Glück, denn lt. BGB haftet Sie für die gesamte Miete dem Vermieter gegenüber, egal, ob sie darin wohnt oder nicht,…
kündigen kann das Mädchen „ihren Teil“ auch nicht, kündigen müssten Beide; sie kann nur mit dem Vermieter vereinbaren, dass sie aus dem Mietverhältnis entlassen wird,…

mfg

Falls Sie Schadensersatzpflichtig wäre, wäre es aber nicht
auch so, dass er ihr gegenüber Schadensersatzpflichtig wäre,
da er das Zusammenleben unmöglich gemacht hatte (Mobbing)?!

es gibt keine Schadensersatzpflicht; der Freund haftet dem Vermieter gegenüber für die „gesamte Miete“; sie sollte versuchen, mit dem Anwalt sich zu einigen um dabei aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden,…

Wenn sie bezahlen müsste, dann doch sicherlich nur die
Kaltmiete und nicht die Warmmiete weil sie doch nicht mal
Wasser, Strom und Heizung mitbenutzt.

Die Gesamtmiete,…

Könntet ihr eure Antworten evtl. §§§ aus dem BGB
nennen/zitieren?

Danke fürs Lesen und liebe Grüße

Was hätte sie denn daran ändern können? kann man doch nicht vorher ahnen oder?

solang das so ist und die junge Dame daran nichts
ändert, hat sie natürlich auch
ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen. So einfach ist das.
Punkt.

Was hätte sie denn daran ändern können?

Ganz einfach: Sofort Ende Februar direkt zum Vermieter und Klartext reden,
außerdem parallel nach rechtlichen Möglichkeiten, da herauszukommen, suchen.
BEVOR Kosten anfallen. Kann man ziemlich leicht drauf kommen, oder? Ich meine,
ein erwachsener Mensch wird ja nicht so naiv sein zu glauben, er könne einen
Mietvertrag unterschreiben und müsse dann keine Miete zahlen.

Gruß,

Malte

Hallo? dieser erwachsene Mensch hat sich das wohl kaum freiwillig ausgesucht oder, schließlich fallen auch psychische „Nettigkeiten“ unter dem Gewaltbegriff, oder würdest du in so einer Lage als Frau da miteinziehen? Ich bitte dich !

Ganz einfach: Sofort Ende Februar direkt zum Vermieter und
Klartext reden,
außerdem parallel nach rechtlichen Möglichkeiten, da
herauszukommen, suchen.
BEVOR Kosten anfallen. Kann man ziemlich leicht drauf kommen,
oder? Ich meine,
ein erwachsener Mensch wird ja nicht so naiv sein zu glauben,
er könne einen
Mietvertrag unterschreiben und müsse dann keine Miete zahlen.

hi

Ganz einfach: Sofort Ende Februar direkt zum Vermieter und
Klartext reden,
außerdem parallel nach rechtlichen Möglichkeiten, da
herauszukommen, suchen.
BEVOR Kosten anfallen. Kann man ziemlich leicht drauf kommen,
oder? Ich meine,
ein erwachsener Mensch wird ja nicht so naiv sein zu glauben,
er könne einen
Mietvertrag unterschreiben und müsse dann keine Miete zahlen.

Hallo? dieser erwachsene Mensch hat sich das wohl kaum
freiwillig ausgesucht oder, schließlich fallen auch psychische
„Nettigkeiten“ unter dem Gewaltbegriff, oder würdest du in so
einer Lage als Frau da miteinziehen? Ich bitte dich !

wer lesen kann…

Malte sagte NICHT (wie du ihm das unterstellst) dass das Mädel da einziehen müsse, nur weil sie den Mietvertrag unterschrieben hatte

er sagte : wenn sie dort nicht einzieht und vorher einen Mietvertrag unterschrieben hat, müsse sie schon so schlau sein zum Vermieter zu gehen, dem das zu erklären um aus dem Mietvertrag herauszukommen.

Solange der Mietvertrag Bestand hat MUSS sie für die Miete aufkommen - ob sie drin wohnt oder nicht, ist vollkommen unerheblich! Und ob ihre Beziehung funktioniert oder nicht oder nicht mehr besteht ist genauso unerheblich für ihre vertraglichen Pflichten!!!

Sie hat einen Vertrag abgeschlossen, also hat sie den sich daraus ergebenden Pflichten nachzukommen - in diesem Fall : Miete bezahlen

Steht übrigens auch ganz sicher in ihrem Mietvertrag so, den sie natürlich genau gelesen und verstanden hat BEVOR sie ihn unterschrieb

Gruß H.

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Anwalt!
Hallo, AB,

besagtes Mädchen sollte unbedingt und schnellsmöglich juristischen Rat und Beistand konsultieren.

Nach meinen Erkenntnissen sind alle Vertragpartner gleichermaßen zahlungspflichtig, was bedeutet, dass das Mädchen - vorausgesetzt, der Freund ist zahlungsfähig - für die gesamte Mietdauer zur Hälfte an den Kosten beteiligt ist. Der Vermieter ist in keiner Form verpflichtet, in der Wahrung seiner Ansprüche auf die partnerschaftliche Situation seiner Mieter Rücksicht zu nehmen.

Letztendlich ist zu befürchten, dass das Mädchen seine Ansprüche dem Ex gegenüber geltend machen muß.

Gruß,

PM

Hallo A.B.,

der geschilderte Fall ist kein Mietrechtsproblem!

Von der mietrechtlichen Seite aus ist die Sache sonnenklar, wie hier ja schon ausreichend geschrieben:

a) Es besteht ein Mietvertrag
b) aus dem Rechte und Pflichten erwachsen die bestehen bleiben, bis der Mietvertrag gekündigt wird
c) was nur nach den gesetzlichen Vorschriften von beiden Vertragspartnern erfolgen kann.

Das die Vertragspartner Probleme bekommen haben und eine Partei gar nicht einzieht, interessiert den VM nur dann, wenn kein Geld kommt.

Wenn aber derjenige der die Wohnung trotzdem bezieht pünktlich Miete und Nebenkosten bezahlt, dann ist ja alles im grünen Bereich (für den VM).

Wichtig ist in diesem Zusammenhang lediglich die Tatsache, dass beide Vertragspartner die Wohnung kündigen müssen. Der VM muss auch nicht zustimmen, dass einer allein die Wohnung anmietet. Er kann sagen: Entweder beide oder keiner.

Alles andere ist nicht mietrechtlich abzuklopfen, jedenfalls nicht, wenn der VM keine Ansprüche aus nichtgezahlter Miete oder Nebenkosten hat. Hat der in der Wohnung wohnende nur die Hälfte der Miete überwiesen, wäre mit Sicherheit doch der VM schon längst auf den Plan getreten, oder? Ist dies der Fall? Hier wird nur geschildert, das der Ex-Partner Ansprüche stellt.

Wie solche Ansprüche zwischen Ex-Partnern behandelt werden, kann evtl. unter allgemeine Rechtsfragen mal ein Experte beantworten.

Jedenfalls kann der in der Wohnung wohnende das Mietverhältnis nicht von sich aus für den Ex-Partner beenden, das sollten beide bedenken.

Gruß
Nita

Hi,

[TOFU aufgeräumt]

Ganz einfach: Sofort Ende Februar direkt zum Vermieter und Klartext reden,
außerdem parallel nach rechtlichen Möglichkeiten, da herauszukommen, suchen.
BEVOR Kosten anfallen. Kann man ziemlich leicht drauf kommen, oder? Ich meine,
ein erwachsener Mensch wird ja nicht so naiv sein zu glauben, er könne einen
Mietvertrag unterschreiben und müsse dann keine Miete zahlen.

Hallo? dieser erwachsene Mensch hat sich das wohl kaum freiwillig ausgesucht

Doch, dieser Mensch HAT sich freiwillig ausgesucht, diesen Vertrag zu unterschreiben.

schließlich fallen auch psychische „Nettigkeiten“ unter dem Gewaltbegriff, oder
würdest du in so einer Lage als Frau da miteinziehen? Ich bitte dich !

Die Lage kenne ich nicht, die Lage interessiert mich nicht, ob Frau oder Mann interessiert
mich auch nicht. Wer unterschreibt „Ich zahle…“, der zahlt. Wenn er das nicht möchte, muss
er sich darum kümmern. Wer sich nicht kümmert, hat selber Schuld. So einfach ist das.

Gruß,

Malte

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Hallo

Solange das Mietverhältnis auf das Mädchen weiterhin mit
läuft, ist sie auch für die ganze Miete mithaftbar; das
Anwaltsschreiben, nur die hälftige Miete, jat das Mädchen noch Glück

Findest Du? Ich würde gerne das Argument lesen, mit dem der Mitmieter die vollen Kosten einfordert?

denn lt. BGB haftet Sie für die gesamte Miete dem
Vermieter gegenüber, egal, ob sie darin wohnt oder nicht,…

Jo, gegenüber dem Vermieter, aber doch nicht gegenüber dem Mitmieter?!

Greetz, T.

Da sich beide überhaupt nicht verstehen und sie von ihm auch gemobbt wird

Eigentlich ist es da unvorstellbar, dass unter solchen Umständen 2 erwachsene Leute gemeinsam ein Vertragsverhältnis eingehen.
Man kann nur hoffen, das die jetzige, selbst herbeigeführte missliche Lage dann wenigstens dazu beiträgt, dass Mädchen nun wirklich erwachsen wird, denn Recht + Gesetz gelten nun mal für alle.

Zum Rechtlichen wurde eigentlich schon alles geschrieben
mit Rechtsgrundlagen, §§ auch in der (neuen) FAQ2628 zu finden
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…

Das Mädchen kann + muss das Gemeinschaftsverhältnis, das durch gemeinschaftliches Eingehen eines Vertrags/Dauerschuldverhältnisses entstanden ist, gegenüber dem Freund unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (hier: 3 Monate) kündigen (Schriftformerfordernis!, der Kündigende ist für den fristgerechten Zugang beweispflichtig!).
z.B. Kündigung wird jetzt bis 3. Werktag Juli = 04. Juli 07 zugestellt, dann wird die Kündigung zum 30. Sept 07 wirksam

Ob die Sachumstände für eine fristlose Kündigung ausreichen, kann ggfs. nur ein Gericht klären. Wenn Mädchen darauf hinauswill würde das allerdings kompliziert, weil nur bei erheblichem Verschulden der anderen Vertragspartei eine fristlose Kündigung infrage kommt, wobei Mädchen in der Beweispflicht wäre.
Gegenüber dem Vermieter kann der Mietvertrag natürlich nicht ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, nur weil der Mitmieter sich etwas hat zuschulden kommen lassen!
Ggfs. wäre (nur gegenüber dem Mitmieter) auch die fristlose Kündigung zu erklären - mit Begründung!

Mit nur einem Schreiben könnte man eine „ordentliche“ Kündigung an Mitmieter und Vermieter etwa so realisieren:

An Mitmieter …
An Vermieter …

Ich kündige unser Gemeinschaftsverhältnis und den gemeinschaftlich eingegangenen Mietvertrag hiermit zum … (3 Monate Kündigungsfrist gem. Mietvertrag).

Eine Zweitschrift stelle ich dem Vermieter zu.
Lieber Mitmieter, dich fordere ich hiermit auf, deine von dir geschuldete Zustimmung gegenüber dem Vermieter unverzüglich, jedoch spätestens bis 05.07.07 (zur Wahrung der Kündigungsfrist gegenüber dem Vermieter) zu erteilen.
Ich weise dich darauf hin, dass ich anderenfalls berechtigt und gezwungen wäre, dich auf Zustimmungserteilung zu verklagen.

Unterschrift Mädchen

Der Freund zieht dann am 01.April dort alleine ein und verlangt von ihr trotzdem dass sie die Wohnung mitbezahlen muss für die:ersten 3 Monate,

Damit wäre das Mädchen fein raus

das Mädchen sieht dies aber nicht ein.

na dann ist leider Hopfen und Malz verloren …

Da sich beide überhaupt nicht verstehen und sie von ihm auch gemobbt wird

Eigentlich ist es da unvorstellbar, dass unter solchen
Umständen 2 erwachsene Leute gemeinsam ein Vertragsverhältnis
eingehen.

nö, ist es nicht es gibt manchmal auch sowas wie Hasslieben, die brauchen das. Mir ist gestern auch jemand begegnet, der hatte so ne Beziehnung, er sagte mir gestern, dass nun endgültig Schluss sei, da die Gutste das letztemal mit einem ziemlich langen Messer auf ihn losgegangen sei:… ausserdem hat digi im Plauderbrett ne schöne Geschichte zu der Liebe und dem Wahnsinn geschrieben

Mikesch