Wohnung bei Auszug unrenoviert

Hallo
mal wieder dieses leidige thema,schon 1000 male diskutiert.
aber sehe ich das richtig…wenn im Mietvertrag vereinbart is,dass der Mieter die Schönheitsreparaturen trägt…
bei einzug in die Wohung hat der mieter alles neu renoviert(tapeziert und gestrichen)
Darf er dann bei auszug(nach 2 Jahren Mietzeit) die Wohnung genauso wieder hinterlassen,also unrenoviert?
Ist es erlaubt,die Tapeten abzureißen,dh die Wohung sieht optisch nicht mehr bewohnbar aus…was ja evtl eine Nachmietersuche schwieriger macht

Ist es erlaubt,die Tapeten abzureißen,dh die Wohung sieht
optisch nicht mehr bewohnbar aus…was ja evtl eine
Nachmietersuche schwieriger macht

was soll denn sowas bitte?

Auch Hallo
Für eine juristische Antwort fehlen aber noch etliche Details des
Mietvertrages. Glaube nicht, das da eine fundierte Antwort möglich
ist.

Ist es erlaubt,die Tapeten abzureißen,dh die Wohung sieht
optisch nicht mehr bewohnbar aus…was ja evtl eine
Nachmietersuche schwieriger macht

Dies sieht so nach Rache aus.
Allerdings kenne ich persönlich auch einen Mietvertrag, in dem die
Entfernung aller Wandbeläge (Tapeten u.ä.) sowie die Entfernung der
Bodenbeläge gefordert wird. Die Wohnung wird dann also in den Neubau-
Zustand versetzt und der neue Mieter kann sich nach Herzenslust
austoben.
Hat auch was für sich. Alles individuell vereinbar.

Mit ratlosem Gruß
R