Ein Mieter kündigt sein Mietverhältnis frisgerecht. Der Vermieter weist ihn schriftlich darauf hin, dass der in der beim Einzug neu verlegte Teppich mit einem Schaumreiniger zu behandeln sei. Die Kosten dafür solle der Mieter tragen. Eine Verpflichtung hierzu geht nicht aus dem Mietvertrag hervor, im Vertrag ist jedoch eine nach Jahren gegliederte Schönheitsreparatur festgehalten.
Bei der Wohnungsübergabe stellt der Vermieter fest, dass der Teppich Abnutzungsspuren aufweist, die durch den üblichen Gebrauch eines Schreibtischstuhles verursacht wurden. Ferner sind durch Möbel verursachte Abdrücke im Teppich erkennbar. Der Vermieter besteht darauf, dass die Shampoonierung vom Mieter zu tragen sei oder die hierfür anfallenden Kosten bei einer professionellen Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt würden. Der bei der Übergabe der Wohnung anwesende Mitarbeiter versprach, sich wegen weiterer Absprachen beim Mieter zurückzumelden.
Wenige Tage nach der Übergabe sendet der Mieter eine Email an den Mitarbeiter mit seiner Kontoverbindung und der Bitte um Überweisung der Mietkaution. Da diese Email nicht beantwortet wird, wiederholt der Mieter die Absendung der Email; die folgenden Male setzt er sämtliche Personen der Vermietungsgesellschaft in „cc“.
Da auch die letzte Email an die höchste Verantwortliche der Gesellschaft nicht beantwortet wird und eine Überweisung ausgeblieben ist, sendet der Mieter zwei Monate nach Versand der ersten Email einen Brief an die Vermietungsgesellschaft und setzt eine zweiwöchige Frist zur Zahlung bzw. Klärung der Angelegenheit.
Nach Ablauf der Frist - ohne Reaktion der Vermietungsgesellschaft - verfasst der Vermieter einen weiteren Brief, in dem er ebenfalls eine zweiwöchige Frist ansetzt und mit der Übergabe der Angelegenheit an einen Rechtsanwalt droht. Dieser Brief wird per Einwurfeinschreiben versandt. Gemäß der per Online-Auskunft der Post AG im Internet möglichen Abfrage über den Sendestatus des Briefes, ist der Brief vom Empfänger aus seinem Postfach entnommen worden.
Bis heute ist weder Geld auf dem Konto des Mieters eingegangen, noch wurde eine Stellungnahme der Gesellschaft abgegeben.
1.) Besteht eine Verpflichtung zur Vornahme der Shampoonierung des Teppichs durch den Mieter?
2.) Welche rechtlichen Schritte kann der Mieter einleiten, um seine Mietkaution zurückzuerhalten?