Haftungsauschluss Trinkwasserqualität statthaft?

Hallo Zusammen,

wenn der Vermieter einer Mietswohnung im Mietvertrag die Haftung für die Qualität, den Druck und das Vorhandensein des Trinkwassers ausschließt (da gesamtes Haus durch eigenen Tiefenbrunnen versorgt wird),
ist das überhaupt statthaft (TVO, Mietrecht etc.) oder muss er trotzdem für eine entsprechende Qualität/Versorgung sorgen?
Ich, meine Kinder, etc. würden dann ja im schlimmsten Fall kontaminiertes Trinkwasser zu uns nehmen oder müssten laufend Wasserproben ins Labor bringen.
Wenn der Auschluss nicht statthaft ist, was ist dann die Begründung für die Nichtauschließbarkeit?
Welcher Anspruch würde im Schadensfall durch verunreinigtes Wasser für uns entstehen (Körperverletzung, Mietmangel,…)?

Würde mich sehr über Eure Info freuen. Gerne mit §§ unterlegt.

Danke viele Grüße

Harald

Hallo Harald,

nachdem wir im Büro gerade dasselbe durchmachen: Der Vermieter ist zuständig.

Ralph

PS: IANAL

Welcher Anspruch würde im Schadensfall durch verunreinigtes
Wasser für uns entstehen (Körperverletzung, Mietmangel,…)?

Hallo,
das Wasser zum Trinken muss doch nicht aus DIESER Leitung kommen, es gibt im Discount fuer 19 Cent 1,5 Liter gutes Wasser in Flaschen. Kostet Euch 200 EUR im Jahr geschaetzt. Oder eine Umkehr-Osmoseanlage an den Wasserhahn in der Kueche, einmalige Investition, sowas machen andere, nur um den Kalk und andere Bestandteile auszufiltern.
Gruss Helmut