Hallo Zusammen,
wenn der Vermieter einer Mietswohnung im Mietvertrag die Haftung für die Qualität, den Druck und das Vorhandensein des Trinkwassers ausschließt (da gesamtes Haus durch eigenen Tiefenbrunnen versorgt wird),
ist das überhaupt statthaft (TVO, Mietrecht etc.) oder muss er trotzdem für eine entsprechende Qualität/Versorgung sorgen?
Ich, meine Kinder, etc. würden dann ja im schlimmsten Fall kontaminiertes Trinkwasser zu uns nehmen oder müssten laufend Wasserproben ins Labor bringen.
Wenn der Auschluss nicht statthaft ist, was ist dann die Begründung für die Nichtauschließbarkeit?
Welcher Anspruch würde im Schadensfall durch verunreinigtes Wasser für uns entstehen (Körperverletzung, Mietmangel,…)?
Würde mich sehr über Eure Info freuen. Gerne mit §§ unterlegt.
Danke viele Grüße
Harald