Eigenbedarf bei Gewerbe

Hallo liebe Experten:

Folgender Fall:

Ein Paar kauft sich ein Haus, in dem sich ein Eisladen befindet. Bei dem Pachtvertrag handelt es sich um einen 5-Jahres Vertrag, der sich verlängert, wenn er nicht mit der angegebenen Frist gekündigt wird.

Kann ein solcher Vertrag auch schon früher wegen Eigenbedarfs (Mutter der Eigentümerin möchte den Laden nutzen) gekündigt werden?

MfG Sonja

Hallo Sonja,
lies mal im BGB oder frag besser einen Anwalt.
MfG Amelie

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Nein, denn es gilt die vertraglich vereinbarte Befristung.

Der Kaufvertrag bricht auch nicht diesen alten Mietvertag.

Es sollte hier - wie vertraglich vorgesehen - vor Ablauf der Befristung gekündigt werden.