Kündigungsfrist

Hallo,

mir ist zu Ohren gekommen das seit 2001 keine befristeten Mietverträge mehr zulässig sind. Mag ich kaum glauben. Widerspricht das nicht der Vertragsfreiheit?
Ein befristeter Mietvertrag kann ja für Mieter sowie Vermieter in verschiedenen Fällen praktisch sein.
Ebenso habe ich gehört dass der verlängerte Kündigungschutz des Mieters nach langjähriger Mietzeit auch seit 2001 weggefallen ist. Aus der FAQ:1261 geht es nicht eindeutig hervor bzw. steht das Gegenteil.
Wer weiss was Sache ist?

Gruss Jakob van Tast

Hallo,

mir ist zu Ohren gekommen das seit 2001 keine befristeten
Mietverträge mehr zulässig sind. Mag ich kaum glauben.
Widerspricht das nicht der Vertragsfreiheit?

Die Befristung muss begründet werden:
http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html

Ebenso habe ich gehört dass der verlängerte Kündigungschutz
des Mieters nach langjähriger Mietzeit auch seit 2001
weggefallen ist.

http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-mietrecht-n…
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstiges…

Marion

seit 2001 keine befristeten
Mietverträge mehr zulässig sind.

Genau, wenn sie nicht begründet sind! Diese sind dann als unbefristet geschlossen.

der verlängerte Kündigungschutz
des Mieters nach langjähriger Mietzeit auch seit 2001
weggefallen ist.

Ja, hier gelten für den Mieter immer die drei Monatesfristen bei ordentlichen Kündigungen!